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Das BAG hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Mainz 05 zurückgewiesen

07.04.2026 Arbeitsrecht

Im Rechtsstreit zwischen Mainz 05 und seinem ehemaligen Spieler El Ghazi ist eine endgültige Entscheidung gefallen. Wie der Verein am 2. April 2026 mitteilte, hat das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Eine Revision ist also nicht mehr möglich.

Das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 12. November 2025 - 3 SLa 254/24, welches die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Spielers El Ghazi für unwirksam erklärt hat, wird somit rechtskräftig.

Dem Spieler steht, da die Kündigungen das Arbeitsverhältnis nicht beendet haben, der geltend gemachte Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung einschließlich einer vertraglichen Sonderzahlung zu.

➡️ Um was ging es in dem Rechtsstreit?

Der Spieler hatte unmittelbar nach dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 einen Social-Media-Beitrag auf seinem Account veröffentlicht und die Parole "From the river [...]" geteilt. Darauf hat Mainz 05 mit einer Abmahnung reagiert. Die außerordentliche Kündigung war erst nach einem weiteren Beitrag bei Social Media erfolgt, der jedoch nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz durch die Meinungsfreiheit des Spielers gedeckt war.

PS: Tatsächlich geht es jetzt „nur“ noch um einen Millionenbetrag an Gehaltsnachzahlungen und ggf. um Schadensersatzansprüche, da der Spieler zwischenzeitlich in Wales und mittlerweile in Katar einen neuen Verein gefunden hat!

#Arbeitsrecht #Sportarbeitsrecht #Meinungsfreiheit #Vereinsinteressen #Kündigung #BAG #Berlin

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