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Das Ermittlungsverfahren - Erste Hilfe für Beschuldigte

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(1 Bewertung)22.03.2025 Strafrecht

Was ist ein Ermittlungsverfahren und wie läuft es ab?

 

Das Ermittlungsverfahren bezeichnet die erste Phase eines Strafverfahrens. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Hinweise darauf erhalten, dass möglicherweise eine Straftat vorliegt. Ziel ist es, diesen Verdacht zu überprüfen und ausreichende Beweise zu sammeln. Dabei werden beispielsweise Zeugen befragt, Dokumente gesichtet oder Durchsuchungen durchgeführt.

 

Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl ergeht oder das Verfahren eingestellt wird. In der Regel erfahren Sie erst dann vom Verfahren, wenn Sie selbst betroffen sind – etwa durch eine polizeiliche Vorladung, eine schriftliche Anhörung oder eine Hausdurchsuchung.

 

Wie sollte ich mich bei einer polizeilichen Vorladung oder einem Anhörungsbogen verhalten?

 

Haben Sie eine Vorladung der Polizei erhalten oder wurden schriftlich zu einem Tatvorwurf befragt, befinden Sie sich bereits im Ermittlungsverfahren. Entscheidend ist: Sie müssen keine Aussage machen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einer Vorladung bei der Polizei Folge zu leisten oder sich schriftlich zu äußern.

 

Ihre Aussageverweigerung darf Ihnen zudem nicht negativ ausgelegt werden. Ganz im Gegenteil: Eine Aussage ohne anwaltlichen Rat kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Denn alles, was Sie sagen, kann später im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Nutzen Sie deshalb unbedingt Ihr Recht, zunächst zu schweigen. Warten Sie ab und holen Sie professionelle Hilfe durch einen Verteidiger hinzu, bevor Sie eine Entscheidung über eine Aussage treffen. Keine Sorge: Sie sehen nicht "schuldig" aus, wenn Sie einen Anwalt hinzuziehen.

 

Ist anwaltlicher Beistand im Ermittlungsverfahren wirklich notwendig?

 

Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase eines jeden Strafprozesses, da hier häufig die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Ein versierter Strafverteidiger kann frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen, mit Behörden kommunizieren und verhindern, dass Fehler zu Ihrem Nachteil geschehen. Unsere Aufgabe als Verteidiger ist es, belastende Vorwürfe frühzeitig zu entkräften und Ihr Verfahren möglichst zur Einstellung zu bringen. Durch professionelle Unterstützung bewahren wir Sie davor, taktische Fehler zu begehen oder Ihre Situation durch unüberlegte Handlungen zu verschlechtern.

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einem unverbindlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Essen, per Telefon oder Videochat. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihren Fall und können zumeist schon eine erste Einschätzung zu Chancen und Risiken, der möglichen Dauer des Verfahrens und den nächsten Schritten abgeben. Wir besprechen auch, zu welchen Konditionen wir Ihre Verteidigung übernehmen können: die Kosten müssen für unsere Mandanten jederzeit transparent und vorhersehbar sein. Wir übernehmen soweit wie möglich auch Pflichtverteidigungen.

Mit Beauftragung werden wir sofort tätig: wir sagen etwaige Vernehmungstermine für Sie ab und beantragen Akteneinsicht. Sobald uns alle Informationen vorliegen, konzipieren wir eine Verteidigungsstrategie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Während des gesamten Verfahrens steht Ihnen Ihr Verteidiger jederzeit direkt und persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Sollten Sie aktuell mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie vertraulich und umfassend über Ihre Optionen und setzen uns aktiv für Ihre Interessen ein. Weitere Informationen finden Sie unter www.strafrecht-hessen.de

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