Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Das Ermittlungsverfahren - Erste Hilfe für Beschuldigte

SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)22.03.2025 Strafrecht

Was ist ein Ermittlungsverfahren und wie läuft es ab?

 

Das Ermittlungsverfahren bezeichnet die erste Phase eines Strafverfahrens. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Hinweise darauf erhalten, dass möglicherweise eine Straftat vorliegt. Ziel ist es, diesen Verdacht zu überprüfen und ausreichende Beweise zu sammeln. Dabei werden beispielsweise Zeugen befragt, Dokumente gesichtet oder Durchsuchungen durchgeführt.

 

Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl ergeht oder das Verfahren eingestellt wird. In der Regel erfahren Sie erst dann vom Verfahren, wenn Sie selbst betroffen sind – etwa durch eine polizeiliche Vorladung, eine schriftliche Anhörung oder eine Hausdurchsuchung.

 

Wie sollte ich mich bei einer polizeilichen Vorladung oder einem Anhörungsbogen verhalten?

 

Haben Sie eine Vorladung der Polizei erhalten oder wurden schriftlich zu einem Tatvorwurf befragt, befinden Sie sich bereits im Ermittlungsverfahren. Entscheidend ist: Sie müssen keine Aussage machen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einer Vorladung bei der Polizei Folge zu leisten oder sich schriftlich zu äußern.

 

Ihre Aussageverweigerung darf Ihnen zudem nicht negativ ausgelegt werden. Ganz im Gegenteil: Eine Aussage ohne anwaltlichen Rat kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Denn alles, was Sie sagen, kann später im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Nutzen Sie deshalb unbedingt Ihr Recht, zunächst zu schweigen. Warten Sie ab und holen Sie professionelle Hilfe durch einen Verteidiger hinzu, bevor Sie eine Entscheidung über eine Aussage treffen. Keine Sorge: Sie sehen nicht "schuldig" aus, wenn Sie einen Anwalt hinzuziehen.

 

Ist anwaltlicher Beistand im Ermittlungsverfahren wirklich notwendig?

 

Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase eines jeden Strafprozesses, da hier häufig die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Ein versierter Strafverteidiger kann frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen, mit Behörden kommunizieren und verhindern, dass Fehler zu Ihrem Nachteil geschehen. Unsere Aufgabe als Verteidiger ist es, belastende Vorwürfe frühzeitig zu entkräften und Ihr Verfahren möglichst zur Einstellung zu bringen. Durch professionelle Unterstützung bewahren wir Sie davor, taktische Fehler zu begehen oder Ihre Situation durch unüberlegte Handlungen zu verschlechtern.

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einem unverbindlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Essen, per Telefon oder Videochat. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihren Fall und können zumeist schon eine erste Einschätzung zu Chancen und Risiken, der möglichen Dauer des Verfahrens und den nächsten Schritten abgeben. Wir besprechen auch, zu welchen Konditionen wir Ihre Verteidigung übernehmen können: die Kosten müssen für unsere Mandanten jederzeit transparent und vorhersehbar sein. Wir übernehmen soweit wie möglich auch Pflichtverteidigungen.

Mit Beauftragung werden wir sofort tätig: wir sagen etwaige Vernehmungstermine für Sie ab und beantragen Akteneinsicht. Sobald uns alle Informationen vorliegen, konzipieren wir eine Verteidigungsstrategie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Während des gesamten Verfahrens steht Ihnen Ihr Verteidiger jederzeit direkt und persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Sollten Sie aktuell mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie vertraulich und umfassend über Ihre Optionen und setzen uns aktiv für Ihre Interessen ein. Weitere Informationen finden Sie unter www.strafrecht-hessen.de

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Nils Paßmann

*Pflichtfelder
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
30 Minuten Strangulation: BGH bestätigt lebenslange Strafe nach Bahnhofsmord
05.11.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
30 Minuten Strangulation: BGH bestätigt lebenslange Strafe nach Bahnhofsmord

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. 5 StR 308/25 ) die Revision eines Mannes verworfen, der vom Landgericht Leipzig am 13. Januar 2025 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Vorinstanz: Landgericht Leipzig, Urteil vom 13. Januar 2025 (Az. 1 Ks 300 Js 26803/24). Sachverhalt und Tathergang Nach der Entscheidung des Landgerichts hatte der erst wenige Tage zuvor aus der Strafhaft entlassene und vielfach vorbestrafte Täter gemeinsam mit dem später Getöteten sowie weiteren obdachlosen Personen einen Container am Leipziger Hauptbahnhof als Unterkunft genutzt. Am Morgen des 23. April 2024 griff er das Opfer mit massiven Tritten und Schlägen an. Als drei Mitbewohner versuchten, ihn von weiteren Attacken...

weiter lesen weiter lesen

Anwalt wechseln für die Revision
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)16.06.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Anwalt wechseln für die Revision

Wenn ein Strafverfahren mit einer Verurteilung endet, ist für viele Beschuldigte der Schock groß. Doch das Urteil muss nicht das letzte Wort sein. Mit der Revision besteht die Möglichkeit, gerichtliche Fehler anzugreifen – allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen und mit einer präzisen Begründung. Gerade in dieser Phase zeigt sich oft, dass der bisherige Verteidiger mit den komplexen Anforderungen eines Revisionsverfahrens überfordert ist – sei es fachlich, strategisch oder im Hinblick auf die knappen Fristen. In unserer Praxis erleben wir regelmäßig Mandanten, die sich nach der Urteilsverkündung fragen: „Ist mein Anwalt überhaupt der richtige für die Revision?“ Ein Wechsel kann dann nicht nur sinnvoll, sondern notwendig sein – insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen wie dem Handel...

weiter lesen weiter lesen
Drogenhandel – Welche Strafe droht?
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)16.06.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Drogenhandel – Welche Strafe droht?

Der Vorwurf des Drogenhandels zählt zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Betäubungsmittelstrafrecht. Wer damit konfrontiert wird, steht schnell im Mittelpunkt umfangreicher Ermittlungen – häufig begleitet von Durchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung oder sogar Untersuchungshaft. Dabei geht es nicht nur um den reinen Besitz von Betäubungsmitteln, sondern um den Verdacht, mit Drogen in irgendeiner Form „gehandelt“ zu haben. Wegen der Schärfe staatlicher Strafverfolgung können kleine Details über Jahre der Freiheit entscheiden. Doch was genau bedeutet „Handel“ im Sinne des Gesetzes? Welche Strafrahmen gelten – und wie kann man sich verteidigen, wenn plötzlich der Vorwurf im Raum steht, Teil eines Drogenhandels gewesen zu sein? Was bedeutet Drogenhandel nach dem BtMG? Der Begriff...

weiter lesen weiter lesen

Aussage gegen Aussage im Sexualstrafverfahren
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)16.06.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Aussage gegen Aussage im Sexualstrafverfahren

Ein Vorwurf steht im Raum. Kein Video, keine Zeugen, keine forensischen Spuren – nur die Aussage eines angeblichen Opfers. Und der Beschuldigte? Bestreitet die Tat. Was bleibt, ist eine Konstellation, die Juristen immer wieder beschäftigt – und Betroffene oft verzweifeln lässt: Aussage gegen Aussage. Gerade im Sexualstrafrecht ist diese Beweissituation keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Denn sexuelle Handlungen geschehen meist im Verborgenen, ohne Zeugen – und oft gibt es keine objektiven Beweise. In solchen Fällen müssen Gerichte entscheiden, ob sie der Aussage des vermeintlichen Opfers glauben oder nicht. Eine Entscheidung, die über Freiheit oder Haft entscheiden kann. Welche Maßstäbe setzt die Rechtsprechung an und wie kann ein erfahrener Verteidiger Einfluss auf die Bewertung der Aussage nehmen?...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Nils Paßmann Premium
5,0 SternSternSternSternStern (121) Info Icon
Nils Paßmann
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht
Adresse Icon
Saalgasse 10
60311 Frankfurt am Main



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (121 Bewertungen)