Besitzen Sie Immobilien, sei es eine oder mehrere Wohnungen oder Häuser? Sicherlich möchten Sie sicherstellen, dass diese Vermögenswerte reibungslos und ohne die Last der Erbschaftssteuer an Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin übertragen werden können.
Bei Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen besteht immer das Risiko, dass staatliche Steuern ins Spiel kommen. Dies trifft nicht nur auf nationale Gegebenheiten zu, sondern betrifft auch Immobilien im Ausland, wo sowohl die deutsche als auch die ausländische Steuerbehörde ihre Ansprüche geltend machen können. Dabei handelt es sich um Erbschafts- oder Schenkungssteuer, eventuell ergänzt durch Einkommenssteuer, und natürlich spielen auch Doppelbesteuerungsabkommen eine bedeutende Rolle.
Diese steuerlichen Verpflichtungen können erheblich sein und eine beträchtliche finanzielle Belastung darstellen. Insbesondere bei ausländischen Immobilien entsteht oft die unerwünschte Situation, dass Erben gezwungen sind, das geerbte Anwesen zu veräußern, um ihren Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus nachzukommen. Dies wird besonders bitter, wenn auf der Immobilie noch Darlehen lasten, denn in solchen Fällen erheben Banken häufig zusätzliche Gebühren und verlangen weitere Rückzahlungen, da die vorzeitige Tilgung des Darlehens erforderlich ist.
Durch frühzeitige Planung und entsprechende Maßnahmen haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu reduzieren oder sogar vollständig zu umgehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten sollten!
Ich bin Hartmut Göddecke und vertrete die Interessen der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wenn es darum geht, Immobilien bestmöglich an Verwandte, Partner oder Personen außerhalb des engsten Familienkreises zu übertragen.
Die beste Vorgehensweise hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Nur diejenigen, die rechtzeitig über die Struktur ihres Vermögens nachdenken, können von Steuerersparnissen profitieren, oft sogar zu Lebzeiten!
Um steuerliche Belastungen zu minimieren oder gar zu verhindern, ist es ratsam, sämtliche rechtlichen Optionen in Betracht zu ziehen und auf legale Weise Freibeträge mehrfach zu nutzen. Denn wie der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt einst sagte: "Wer Steuern zahlen muss, hat auch das Recht, Steuern zu sparen." Genau dieses Recht möchten wir heute näher beleuchten.
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenkenden oder Verstorbenen und dem Beschenkten oder Erben. Dabei gilt: Je enger die familiäre Beziehung ist, desto höher ist der gesetzlich festgelegte Freibetrag.
Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass gewährte Steuerbefreiungen unter bestimmten Bedingungen rückwirkend aufgehoben werden können, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt werden. Ein Beispiel dafür ist, dass die Steuerbefreiung entfällt, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall nicht mehr für eigene Wohnzwecke genutzt wird. In solchen Angelegenheiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Es ist essenziell, bei der vorzeitigen Übertragung von Immobilienwerten klare Regelungen für Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche zu treffen. Ein Versäumnis in dieser Hinsicht führt oft zu Stress und Konflikten für die Erben, wie meine Erfahrung zeigt.
Als Begleiter und Berater für Erbverträge bieten wir Unterstützung für Erben und Erbengemeinschaften. Ob Nießbrauch, Leibrente, Familiengesellschaft oder steueroptimierter Verkauf – überlassen Sie die Optimierung Ihres Immobilienportfolios von Anfang an uns.
Wer zahlt schon gerne übermäßige Steuern? Kluge und vorausschauende Maßnahmen ermöglichen erhebliche Einsparungen bei Erbschaften und Schenkungen. Schützen Sie Ihre finanzielle Position durch rechtzeitige Beratung. Wir prüfen schnell und unkompliziert, welche Steuervorteile für Sie erreichbar sind.
Unser Ziel ist Ihre finanzielle Entlastung. Wir erstellen Testamente, überarbeiten sie nach Bedarf oder widerrufen sie. Gemeinsam mit Ihnen formulieren wir Vermächtnisse und Teilungsanordnungen, ebenso wie Rückfall- und Wertsicherungsklauseln.
Überlegen Sie, Teile Ihres Immobilienportfolios zu veräußern? Möchten Sie an gewerbliche Käufer statt an Familienmitglieder verkaufen? Zögern Sie in solchen Fällen nicht, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite.
Mit freundlichen Grüßen,
Hartmut Göddecke









