Sind Sie vor Kurzem in den Besitz eines Erbes gekommen und haben nun eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten oder E-Mail-Postfach gefunden? In diesem Schreiben könnten Sie aufgefordert werden, den Nachlass offenzulegen, also alles aufzulisten, was Sie geerbt haben.
Die Bedeutung eines Nachlassverzeichnisses ist enorm und wird oft unterschätzt. Als gesetzlicher Erbe sind Sie dazu verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Wenn Sie dabei lügen, untätig bleiben oder Vermögenswerte verschweigen, können Sie beispielsweise für alle geerbten Schulden in voller Höhe haften und im schlimmsten Fall Verbindlichkeiten aus Ihrem eigenen Portemonnaie begleichen!
Ein Nachlassverzeichnis ist eine Auflistung der Aktiva, also des gesamten positiven Vermögens, und der Passiva, also der laufenden Zahlungsverpflichtungen und etwaigen Schulden. Als Erbe müssen Sie sich die Mühe machen und ausreichend Zeit nehmen, um am Ende eine umfassende und geordnete Aufstellung zu erhalten. Es gibt verschiedene Arten von Nachlassverzeichnissen, die unterschiedliche Anforderungen stellen, wie beispielsweise das Nachlassverzeichnis des Erben, des Testamentsvollstreckers oder dasjenige, das das Gericht sehen möchte, um seine Gebührenrechnung daran auszurichten.
Erben sind nicht in jedem Fall verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Sie sind nur dann dazu aufgerufen, wenn sie von einer berechtigten Person oder Institution dazu aufgefordert werden. Zu den berechtigten Personen gehören zum Beispiel Pflichtteilsberechtigte.
Wenn Sie als Erbe zur Auskunft über den Nachlass aufgefordert werden, stellen sich einige Fragen: Wer hat wirklich Anspruch auf eine Auskunftserteilung? Was muss unbedingt in das Nachlassverzeichnis aufgenommen werden - und was nicht? Welche besondere Form muss eventuell eingehalten werden? Muss es eidesstattlich versichert werden? Müssen Zeugen, andere Erben, ein Notar oder ein Pflichtteilsberechtigter hinzugezogen werden? Innerhalb welcher Frist muss das Nachlassverzeichnis vorgelegt werden?
Es ist wichtig, diese Punkte rechtzeitig zu klären, da ein zu langes Warten unangenehme Folgen haben kann. Es droht die persönliche Haftung und die gerichtliche Inanspruchnahme durch Auskunftsberechtigte und Gläubiger, was unbedingt vermieden werden sollte, da es teuer werden kann.
Bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ist eine gute Vorbereitung und strukturiertes Vorgehen unerlässlich. Am besten nutzen Sie die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts, vor allem wenn der Nachlass komplex ist, beispielsweise bei Immobilien im In- oder Ausland, Unternehmen, Kunstgegenständen oder Wertpapieren.
Gemeinsam können wir einen Überblick verschaffen und Sie vor Ansprüchen Dritter aufgrund eines fehlerhaft erstellten Nachlassverzeichnisses schützen.
Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses benötigen oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere spezialisierte Kanzlei steht Ihnen mit mehreren Jahrzehnten Erfahrung zur Seite.
Ihr Hartmut Göddecke.









