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Das Recht an der eigenen Stimme: KI-Nachahmung als Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das Landgericht Berlin II hat in seiner Entscheidung vom 20. August 2025 (Az. 2 O 202/24) erkannt, dass die unbefugte Nutzung einer KI-generierten Stimmen-Nachahmung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gericht verurteilte einen YouTuber zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Das Urteil klärt, dass der vermögenswerte Gehalt des Stimmrechtsschutzes im KI-Kontext auch vor Deepfakes geschützt ist. Dies ist ein klares Signal an alle Unternehmen, die KI kommerziell nutzen.

Das Recht an der eigenen Stimme: Mehr als nur Akustik

Das Urteil unterstreicht die gefestigte Rechtsprechung: Die eigene Stimme genießt umfassenden Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zwar fehlt eine spezifische gesetzliche Regelung wie beim Bildnisschutz (§§ 22 ff. KUG), dennoch erstreckt sich dieser Schutz auch auf die wirtschaftlichen Interessen einer Person. Das bedeutet: Eine markante oder prominente Stimme besitzt einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert, über dessen Nutzung ausschließlich der Berechtigte entscheiden darf. Wird eine bekannte Stimme etwa für werbliche Zwecke eingesetzt, ist die Intensität des Eingriffs mit der Verwendung des eigenen Bildes oder Namens vergleichbar.

 Die Entscheidung des LG Berlin II im Detail

Ein YouTuber nutzte die KI-generierte Stimme eines bekannten Synchronsprechers für satirische Videos, verwies aber auf einen eigenen Online-Shop. Das Gericht wertete die Nutzung als kommerziell, da die prominente Stimme zur Umsatzsteigerung diente.

Kommerzielle Nutzung und der Stimmrechtsschutz gegen KI-Kloning

Das Gericht stellte klar, dass es irrelevant ist, ob die Nachahmung durch einen menschlichen Stimmenimitator oder eine KI erfolgte. Ausschlaggebend war die hervorgerufene Zuordnungsverwirrung: Ein nicht unerheblicher Teil des Publikums konnte annehmen, der Synchronsprecher habe der Vertonung zugestimmt. Die Nutzung ohne Einwilligung stellt einen Eingriff in das Recht an der eigenen Stimme dar, welches durch KI-Technologie nicht ausgehebelt wird. Die Argumentation der Meinungs- oder Kunstfreiheit (Art. 5 GG) wurde abgewiesen, da die gewerblichen Interessen des Beklagten in dieser Abwägung überwogen.

Konsequenzen für werbetreibende Unternehmen

Unternehmer, Selbstständige und Kreativschaffende müssen die Grenzen zwischen KI-gestützter Innovation und Persönlichkeitsrechten genau prüfen. Die Entscheidung zeigt: Wer die markante Stimme einer bekannten Person ohne Lizenz verwendet, schafft einen vermögensrechtlichen Wert, für den er sich haftbar macht.

Tipp für die Praxis: Holen Sie sich bei der Nutzung von Profi- oder KI-generierten Stimmen immer schriftliche Nutzungsrechte ein und prüfen Sie die komplette Lizenzkette bis zum ursprünglichen Sprecher. Zahlungen an KI-Anbieter allein schützen nicht vor Haftung gegenüber der betroffenen Person.

 Rechtssichere Gestaltung digitaler Inhalte

Die unbefugte Nutzung bekannter Stimmen kann teuer werden: Das Gericht setzte die fiktive Lizenzgebühr auf Basis der branchenüblichen Honorare fest, im vorliegenden Fall 4.000 Euro für zwei Videos.

  • Audit von KI-Inhalten: Überprüfen Sie alle bestehenden Videos und Audioproduktionen, die KI-generierte Stimmen verwenden.
  • Transparenzpflicht: Kennzeichnen Sie eindeutig, wenn eine Stimme KI-generiert und nicht echt ist, um Verwirrung zu vermeiden.
  • Lizenzierung und Nachweis: Stellen Sie sicher, dass alle verwendeten Assets, insbesondere Stimmen, eindeutig und lückenlos lizenziert sind. Dies schließt die explizite Genehmigung des Klonens der Stimme ein.
  • Abwägung kommerzieller vs. satirischer Nutzung: Bei einer Verbindung zu geschäftlichen Interessen tritt der vermögenswerte Aspekt des Persönlichkeitsrechts in den Vordergrund.

Zusammenfassung

Das Urteil des LG Berlin II vom August 2025 klärt, dass der Schutz der Stimme auch für KI-Nachahmungen gilt und Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bleibt. Wer eine bekannte Stimme ohne Zustimmung kommerziell nutzt, greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ein und muss mit der Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr rechnen. Unternehmen sollten ihre Compliance-Strategien im Umgang mit KI-generierten Inhalten dringend überprüfen, um hohe Schadensersatzforderungen und rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.

Symbolgrafik:© Dan Race - stock.adobe.com

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