Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021 (EuGH C-33/20, C-155/20 und C-187/20) dürften die meisten der seit 10.06.2010 geschlossenen verbundenen Darlehens- und Kaufverträge zur Fahrzeugfinanzierung noch heute widerruflich sein.
Typische fehlerhafte Widerrufsinformationen u.a. Vertragsfehler bei verbundenen Auto-Darlehens- und Kaufverträgen, die die Rückabwicklung ermöglichen:
- Falsche Bezeichnung der Vertragsparteien
- Falsche oder fehlerhafte Angabe der Darlehensart
- Kaskadenbelehrung, die auf weitere Vorschriften verweist, ohne diese zu nennen
- Keine Angabe der Aufsichtsbehörde(n)
- Keine oder unvollständige Angabe des Verzugszinssatzes
- Unvollständige Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Fehlende oder unvollständige Angaben zum Darlehensvermittler
- Irreführende Angaben zu Auszahlungsbedingungen
- Informationen zu den bestehenden außergerichtlichen Beschwerde- und Schlichtungsverfahren
Schon einer der vorgenannten Fehler ermöglicht dabei den Widerruf, wobei die Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Der Bundesgerichtshof sieht seit seinen Entscheidungen vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19 bei verbundenen Fahrzeug - Darlehens- und Kaufverträgen auch eine Widerruflichkeit.
Gerne prüfen wir auch Ihre Verträge.
Weitere Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-autofinanzierung
STAUDENMAYER FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI
Möhringer Landstraße 11, 70563 Stuttgart-Vaihingen
Tel.: 0711 / 7826933-0
Fax: 0711 / 7826933-1
E-mail: info@ra-staudenmayer.de
web: www.ra-staudenmayer.de