Das kam jetzt doch überraschend. Die geplante steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten hätten gewähren können, kommt vorerst nicht.
Obwohl der Bundestag das Gesetz bereits beschlossen hatte, hat der Bundesrat ihm nun überraschend die Zustimmung verweigert. Kritisiert wurde insbesondere, dass ein wesentlicher Teil der finanziellen Belastung von Ländern und Kommunen getragen werden müsste.
Das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ sollte die Steuer- und Abgabenfreiheit von Entlastungsprämien nach dem Vorbild der sog. Inflationsausgleichsprämien in § 3 Nummer 11d Einkommensteuergesetz mit einem Begünstigungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 umsetzen.
Durch die fehlende Zustimmung des Bundesrats kann die geplante Steuerbegünstigung von Entlastungsprämien vorerst nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung oder der Bundestag können jetzt den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen möglichen Kompromiss zu finden.
PS: Der Bundesrat ist damit von der Empfehlung des federführenden Finanzausschusses abgewichen, was doch sehr ungewöhnlich ist!
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