Erbrecht

Der Erbschein: Wie der "Personalausweis" für Erben Ihnen helfen kann

04.08.2023
Zuletzt bearbeitet am: 04.08.2023

Haben Sie kürzlich eine Erbschaft erhalten und sind jetzt Teil einer Erbengemeinschaft? Eventuell befinden Sie sich in einem Streit mit den anderen Erben über das Erbe oder Ihren Anteil und suchen nach einer effektiven Lösung? Oder es gestaltet sich schwierig, alle Miterben ausfindig zu machen, und die Zeit drängt? In solchen Fällen kann der sogenannte Teilerbschein die ideale Lösung bieten. Dieses Video soll Ihnen helfen, zu beurteilen, ob der Teilerbschein der richtige Weg für Sie ist.

Im folgenden Beitrag werde ich die häufigsten Fragen zum Thema Teilerbschein beantworten und Ihnen verraten, wann eine anwaltliche Beratung in diesem Zusammenhang sinnvoll ist.

In vielen Fällen ist es unerlässlich, dass Sie als Erbe eine Art "Nachweis" besitzen, um Ihr Erbrecht gegenüber Dritten und bei der Verwaltung des Nachlasses zu belegen. Der Teilerbschein schafft schnell Klarheit darüber, welche Rechte am Nachlass Ihnen zustehen.

Sowohl der Erbschein als auch der Teilerbschein sind öffentliche Urkunden, die bescheinigen, dass Sie als Inhaber Erbe des Verstorbenen sind. Sie wirken wie ein Ausweis für den oder die Erben und schaffen Sicherheit im Rechtsverkehr gegenüber Banken, Behörden, Gerichten und Unternehmen. Zudem enthalten sie Informationen über mögliche Beschränkungen des Erbrechts.

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, kann der Erbschein in zwei Formen ausgestellt werden: als gemeinschaftlicher Erbschein oder als Teilerbschein.

Der gemeinschaftliche Erbschein wird allen Miterben gemeinsam erteilt und weist alle Erben mit ihren jeweiligen Erbquoten aus. Der Teilerbschein hingegen wird nur einem einzigen Miterben ausgestellt und bestätigt dessen Stellung als Miterbe sowie seine individuelle Erbquote.

Der Teilerbschein legt somit den genauen Anteil des Miterben am Gesamtnachlass - auch Erbmasse genannt - fest.

Die praktische Bedeutung des Teilerbscheins liegt besonders in speziellen Sonderfällen, beispielsweise wenn volatile Wertpapiere im Nachlass vorhanden sind, wie etwa Aktien, deren Kurse an der Börse schwanken können. In solchen Situationen ist es wichtig, schnell Entscheidungen treffen zu können, um Wertverluste zu vermeiden.

Der Teilerbschein ist auch relevant, wenn Sie sich aus der Erbengemeinschaft "verabschieden" möchten, indem Sie Ihren Anteil an einen anderen Miterben oder eine andere Person verkaufen möchten. Ebenso ist er sinnvoll, wenn Sie vorübergehend allein die Verwaltung des Nachlasses übernehmen müssen, zum Beispiel für dringende Reparaturen an einem Haus.

Des Weiteren wird ein Teilerbschein ausgestellt, wenn unklar ist, ob weitere Miterben die Erbschaft angenommen haben oder wenn möglicherweise noch ungeborene Miterben vorhanden sind.

Bei Erbfällen mit Auslandsbezug kann ebenfalls ein Teilerbschein beantragt werden.

Der Antrag für einen Erbschein oder Teilerbschein wird beim Nachlassgericht gestellt, einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts.

Falls Sie sich fragen, wann und warum Sie einen Anwalt einschalten sollten: Unsere Unterstützung als Anwälte ist immer gefragt, wenn es Streitigkeiten über die Gesamterbschaft oder die genauen Erbquoten gibt, da der Teilerbschein die Erbquote festlegt und als Ausweis für den Miterben dient.

Benötigen Sie eine Bescheinigung einer Mindestbeteiligung am Nachlass durch das Nachlassgericht? Ist Ihre Erbquote noch unklar? Sind nicht alle Erben Ihrer Erbengemeinschaft aufzufinden? Möchten Sie einen Nachlasspfleger bestellen? Oder sind im Rahmen des Antragsverfahrens beim Nachlassgericht Fragen aufgetaucht?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Hartmut Göddecke.

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Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg

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