Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Der Status von Gesellschafter-Geschäftsführern

SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)11.01.2025 Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Immer weniger Gesellschafter-Geschäftsführer sind selbstständig!

Ein Gesellschafter – Geschäftsführer einer aus zwei Personen bestehenden GmbH, der 50 % der Anteile am Stammkapital hält, ist nur dann selbstständig, wenn ihm gegenüber dem anderen Gesellschafter bei Stimmengleichheit ein im Gesellschaftsvertrag verankertes Stichentscheidsrecht zusteht. Ohne ein solches Stichentscheidsrecht ist der Gesellschafter – Geschäftsführer abhängig beschäftigt.

So hat das Sozialgericht Neubrandenburg mit Gerichtsbescheid vom 10.9.2024 (SG Neubrandenburg Gerichtsbescheid v. 10.9.2024 – S 7 BA 7/2) entschieden. Diese Entscheidung liegt nicht nur auf der Linie der Rechtsprechung der Sozialgerichte der letzten Jahre, sondern verschärft die Anforderungen der Gerichte an die sozialversicherungsrechtliche Selbstständigkeit von Gesellschafter-Geschäftsführern noch. Seit den November – Urteilen des Bundessozialgerichts und dem Ende der „Kopf und Seele“– Rechtsprechung wird für die Frage, ob im eigenen Unternehmen mitarbeitende Gesellschafter- Geschäftsführer abhängig beschäftigt oder selbstständig sind, nicht mehr auf die Weisungsunterworfenheit im Sinne der Pflicht zur Befolgung von Arbeitgeberweisungen, also dem Direktionsrecht, abgestellt. Die Sozialgerichte stellen vielmehr darauf ab, ob der Gesellschafter- Geschäftsführer "unliebsame Weisungen" der Gesellschafterversammlung verhindern kann.

Das BSG hatte seine Rechtsprechung dahingehend ausdifferenziert und für die Praxis – vermeintlich – geklärt, dass ein Gesellschafter – Geschäftsführer jedenfalls dann unliebsame Weisungen verhindern kann, wenn er eine Beteiligung von 50 % hält und damit Beschlüsse gegen sich verhindern kann. Damit wird die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen vermieden. In den Jahren 2023 und 2024 deutete sich jedoch eine weitere Verschärfung der Rechtsprechung des BSG zum Status von Gesellschafter – Geschäftsführern an. Die bloße Verhinderungsmacht sei nicht mehr ausreichend, erforderlich für die sozialversicherungsrechtliche Selbstständigkeit sei vielmehr eine Gestaltungsmacht. Dieses Erfordernis stellt nun auch das Sozialgericht Neubrandenburg in seinem aktuellen Urteil auf.

Unter Verweis auf neuere Urteile des Bundessozialgerichts führt es in seinen Entscheidungsgründen aus, dass bei einem GmbH-Geschäftsführer, der zugleich als Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist, der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft das wesentliche Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sei. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer sei deshalb nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbstständig tätig, sondern müsse, um nicht als abhängig Beschäftigter angesehen zu werden, über seine Gesellschafterstellung hinaus die Rechtsmacht besitzen, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen zu können. Eine solche Rechtsmacht sei bei einem Gesellschafter gegeben, der zumindest 50 % der Anteile am Stammkapital hält. Die Rechtsmacht, in der Gesellschafterversammlung allein Einfluss auf die gewöhnliche Geschäftsführung nehmen (oder diesen verhindern) zu können, reicht jedoch nicht, um die Geschicke des Unternehmens mitzubestimmen, und ändere nichts daran, dass Selbstständigkeit eine umfassende Gestaltungsmöglichkeit erfordere.

Das Sozialgericht Neubrandenburg kommt danach für die aus zwei Personen bestehende GmbH, deren Geschäftsführer jeweils 50 % der Anteile halten, zu dem Ergebnis, dass sie abhängig beschäftigt sind, also Sozialversicherungsbeiträge für sie abgeführt werden müssen. Zwar halte der Geschäftsführer in dieser Konstellation jeweils 50 % am Stammkapital, so dass sich beide bei der Beschlussfassung gegenseitig blockieren könnten. Indes würde eine solche Pattsituation nach Auffassung des Sozialgerichts Neubrandenburg nur für eine bloße Verhinderungsmacht des Klägers sprechen, nicht aber für eine aus den nach der Rechtsprechung des für die Annahme seiner Selbständigkeit kraft Gesellschaftsvertrages nunmehr herzuleitende umfassende Gestaltungsmacht iS einer Mitbestimmung der gesamten Unternehmenspolitik.

Der Gerichtsentscheid des Sozialgerichts Neubrandenburg zeigt, dass künftig noch mehr GmbHs mit hohen Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund konfrontiert werden. Die die Annahme, mit einer Beteiligung von mindestens 50 % stehe Mann als Gesellschafter – Geschäftsführer auf der sicheren Seite und könne nicht mit Beitragsnachforderungen überzogen werden, erweist sich als Trugschluss. Auch der Gesellschaftergeschäftsführer, der mit einer Stimmkraft von 50 % jeglichen Beschluss gegen sich verhindern kann, wird als abhängig beschäftigt angesehen, weil er nur eine Verhinderungsmacht, aber kein Gestaltungsmacht hat.

Familiengesellschaften in der Rechtsform der GmbH ist daher dringend zu empfehlen, den sozialversicherungsrechtlichen Status ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer prüfen zu lassen.

 

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dr. Rolf Stagat

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Wandeldarlehen – schnelle Liquidität für Unternehmensgründer
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)26.10.2025Dr. Rolf StagatHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Herr Dr. Rolf Stagat

Für Gründer junger Unternehmen stellt sich oft die Frage, wie sie schnell finanzielle Mittel zum Start ihres operativen Geschäfts generieren, ohne dabei den Aufwand einer Kapitalmaßnahme nach dem § 5 ff. GmbH‑Gesetz („GmbHG“) mit notarieller Beurkundung zu durchlaufen. Ein bewährtes Instrument hierfür ist das Wandeldarlehen (Convertible Loan) . Dieses Finanzierungsinstrument ermöglicht es, schnell Darlehensmittel aufzunehmen, die später in Geschäftsanteile umgewandelt werden. Damit können Gründer Liquidität erhalten, ohne sofort eine Kapitalerhöhung mit Notar, Handelsregistereintragung und abschliessender Bewertung durchführen zu müssen. Wie funktioniert eine solche flexible Start-up-Finanzierung ohne Kapitalmaßnahme nach dem GmbHG?...

weiter lesen weiter lesen

Wie werde ich meinen Mitgesellschafter los?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)19.09.2025Dr. Rolf StagatHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Herr Dr. Rolf Stagat

Streit zwischen Gesellschaftern ist die Ehescheidung des Gesellschaftsrechts. So wird es in Juristenkreisen kolportiert. Lassen sich die Interessen der Gesellschafter nicht mehr in Einklang bringen, ist die Trennung unausweichlich. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, die Weichen richtig zu stellen. Sind die rechtlichen Mechanismen der weit verbreiteten Rechtsform der GmbH den Gesellschaftern oft hinlänglich bekannt, trifft das bei Personengesellschaften meist nicht zu. Bei Gesellschafterstreitigkeiten in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – sind immer wieder fatale Fehler zu beobachten. I.   Die Instrumente für den Exit aus der GbR Das Gesellschaftsrecht der GbR ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - MoPeG - zum 1. Januar 2024...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Was Unternehmen jetzt zur Rückforderung von Soforthilfen wissen müssen
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)15.04.2025Redaktion fachanwalt.deHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Was Unternehmen jetzt zur Rückforderung von Soforthilfen wissen müssen

Die Corona-Pandemie war ein Ausnahmezustand – nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich. Binnen kürzester Zeit standen Selbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen vor existenziellen Herausforderungen. Um diese unvorhersehbaren Schäden abzufedern, riefen Bund und Länder umfassende Förderprogramme ins Leben. Die Corona-Soforthilfe sollte schnell, unbürokratisch und wirksam helfen. Und sie hat das auch – zumindest kurzfristig. Doch mit dem Ende der akuten Krisenzeit begann ein juristisches und finanzielles Nachspiel, das viele Betroffene bis heute verunsichert: die Rückforderung der Coronahilfen. Immer mehr Unternehmen und Solo-Selbstständige erhalten nun Schreiben von Landesbehörden, die eine teilweise oder sogar vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen fordern. In vielen Fällen...

weiter lesen weiter lesen

Mit Franchise zum eigenen Café - das müssen Gründer wissen
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)14.03.2025Redaktion fachanwalt.deHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Mit Franchise zum eigenen Café - das müssen Gründer wissen

Ein eigenes Café eröffnen - für viele ist das ein lang gehegter Traum. Doch neben kreativen Ideen und Leidenschaft für Kaffee spielen auch rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Wer sich für ein Franchise entscheidet, kann von einem erprobten Geschäftsmodell profitieren, sollte sich jedoch intensiv mit den Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, welche Fallstricke gibt es, und worauf sollte man bei einem Franchisevertrag achten? Die Rechtslage beim Franchising in Deutschland In Deutschland gibt es kein spezielles Franchiserecht. Stattdessen stützen sich Franchiseverträge auf verschiedene gesetzliche Regelungen. Unter anderem auf Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Wettbewerbsrecht....

weiter lesen weiter lesen
Privatanschrift des GmbH-Geschäftsführers für Registeranmeldung nicht erforderlich
26.02.2025Redaktion fachanwalt.deHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Privatanschrift des GmbH-Geschäftsführers für Registeranmeldung nicht erforderlich

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Beschluss vom 9. Januar 2025 entschieden, dass die Privatanschrift eines GmbH-Geschäftsführers nicht zwingend erforderlich ist, um dessen Identität im Handelsregister zu verifizieren. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für GmbH-Geschäftsführer und Notare, die für Handelsregisteranmeldungen verantwortlich sind. Privatanschrift des GmbH-Geschäftsführers: Rechtlicher Rahmen für Handelsregisteranmeldungen Die Anforderungen an den Inhalt einer Handelsregisteranmeldung richten sich sowohl nach dem materiellen Recht als auch nach dem Verfahrensrecht der §§ 23 ff. und 378 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Grundsätzlich müssen die zur Identifikation einer Person notwendigen...

weiter lesen weiter lesen

GoBD-konform arbeiten: Digitale Buchführung rechtssicher umsetzen
SternSternSternSternStern
(8 Bewertungen)04.12.2024Redaktion fachanwalt.deHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
GoBD-konform arbeiten: Digitale Buchführung rechtssicher umsetzen

In der Unternehmensverwaltung hat die Digitalisierung schon in den vergangenen Jahren immer mehr Einzug gefunden. Hierbei spielt unter anderem auch die elektronische Buchhaltung in Unternehmen eine immer wichtigere und zentrale Rolle. Allerdings stehen hierbei vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen weiterhin vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, die Buchhaltung gesetzeskonform zu gestalten. Was sind die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung)? Die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) setzen bei diesem Thema den Rahmen und stellen hohe Anforderungen an Firmen und andere Selbstständige. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, wie Unternehmen GoBD-konform arbeiten können und wie  Rechnungssoftware helfen kann, die Anforderungen rechtssicher und mit weniger Aufwand...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Dr. Rolf Stagat Premium
5,0 SternSternSternSternStern (1) Info Icon
Dr. Rolf Stagat
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Adresse Icon
Reichenaustraße 19a
78467 Konstanz


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (5)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (5)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (5)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (5)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (1 Bewertung)