Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

DFL muss für Polizeikosten bei Hochrisikospielen aufkommen

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.10.2025 Verwaltungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Januar 2025 entschieden, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen aufkommen muss. Dieses Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit entsprechender Gebührenbescheide und könnte weitreichende finanzielle Auswirkungen auf die DFL und die Organisation zukünftiger Fußballspiele haben. 

Hintergrund des Rechtsstreits über Polizeikosten bei Fußballspielen

Der Streit begann 2014, als Bremen eine Regelung einführte, die es erlaubt, Gebühren für zusätzliche Polizeieinsätze bei gewinnorientierten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern zu erheben. Nach einem Hochrisikospiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015 stellte Bremen der DFL eine Rechnung über 425.000 Euro für den Polizeieinsatz.

Was ist ein Hochrisikospiel?

Ein „Hochrisikospiel“ im Fußball bezieht sich auf ein Spiel, das mit einem besonders hohen Risiko für Zwischenfälle, Gewalt oder andere problematische Ereignisse verbunden ist. Diese Spiele zeichnen sich durch mehrere Faktoren aus, die das Risiko erhöhen:

  • Rivalitäten zwischen den Vereinen: Spiele zwischen Mannschaften, die eine lange und intensive Rivalität pflegen, zum Beispiel in lokalen Derbys oder bei historischen Feindschaften (z. B. der „Revierderby“ zwischen Borussia Dortmund und dem FC Schalke 04), haben oft ein höheres Konfliktpotenzial. Fans dieser Teams können emotional sehr aufgeladen sein, was das Risiko von Ausschreitungen oder Gewalt sowohl im Stadion als auch außerhalb erhöht.
  • Bedeutung des Spiels: Wenn das Spiel eine besonders hohe Bedeutung hat – etwa ein entscheidendes Spiel um den Meistertitel, den Aufstieg oder den Abstieg – sind die Emotionen der Spieler und Fans oft intensiver, was zu einer erhöhten Spannungsdichte führen kann.
  • Fanverhalten und Hooliganismus: Bei bestimmten Begegnungen kann es zu aggressivem Verhalten von Fans kommen, etwa bei Spielen zwischen Vereinen, die eine Geschichte von gewaltsamen Ausschreitungen oder Hooliganismus haben. Solche Spiele werden daher oft als „Hochrisikospiele“ eingestuft.
  • Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen: Aufgrund der oben genannten Risiken werden bei Hochrisikospielen häufig strengere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, wie etwa ein höherer Polizeieinsatz, verstärkte Sicherheitskontrollen und spezielle Fan-Management-Strategien, um die Gefahr von Krawallen und anderen Zwischenfällen zu minimieren.

Grundsätze des BVerfG Urteils

Mit dem aktuellen Urteil (BVerfG AZ: 1 BvR 548/22) bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass die Erhebung von Gebühren für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Profifußball, um möglichen Gefahren oder Störungen zu begegnen, verfassungsgemäß ist.

Die Gebührenpflicht beeinträchtigt weder die Berufsfreiheit noch das Eigentumsrecht der Deutschen Fußball Liga (DFL) unverhältnismäßig. Es ist gerechtfertigt, die kommerziellen Veranstalter solcher Spiele an den Kosten für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu beteiligen.

Standpunkte der Beteiligten

Während die DFL argumentierte, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist, betonte Bremens Innensenator die hohe Belastung der Bundesländer durch den polizeilichen Mehraufwand bei Bundesligaspielen.

Bedeutung und Folgen für Fußballvereine

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung der Fußballvereine an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen hat mehrere bedeutende Auswirkungen und könnte zu einer Neugestaltung der Sicherheitskonzepte und Finanzierungsmodelle im deutschen Profifußball führen.

  • Kostenbeteiligung der Vereine: Die Deutsche Fußball Liga (DFL) und damit die Clubs der 1. und 2. Bundesliga müssen künftig damit rechnen, sich an den zusätzlichen Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen zu müssen.
  • Erhebliche Finanzielle Belastung für die Profivereine.
  • Mögliche Ausweitung auf andere Bundesländer. Diese könnten dem Beispiel Bremens folgen und ähnliche Regelungen einführen. Allerdings sind die Reaktionen der Bundesländer bisher gemischt. Einige ziehen eine Kostenbeteiligung in Betracht, andere lehnen diese ab.
  • Mögliche Preiserhöhungen: Es besteht die Möglichkeit, dass die zusätzlichen Kosten auf die Ticketpreise umgelegt werden, obwohl es dafür bisher keine konkreten Ankündigungen gibt.

Mögliche Veränderungen für die Fankultur

  • Verstärkte Überwachung: Es ist zu erwarten, dass die Vereine und Verbände die Überwachung in den Stadien intensivieren werden, um potenzielle Verursacher von Strafen zu identifizieren.
  • Einschränkung der Fanaktivitäten: Fans könnten in ihren Ausdrucksformen eingeschränkt werden, da bestimmte Verhaltensweisen nun direkte finanzielle Konsequenzen für die Vereine haben können.
  • Domestizierung der Fankurven: Es besteht die Gefahr, dass die lebendige und emotionale Atmosphäre in den Stadien zugunsten einer kontrollierten und "zivilisierten" Umgebung zurückgedrängt wird.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die DFL zur Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen verpflichtet, markiert einen Wendepunkt für die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im deutschen Profifußball. Es stärkt die Verantwortung der Vereine für öffentliche Sicherheit, führt jedoch zu potenziellen finanziellen Belastungen für Vereine, Ticketpreise sowie die Fankultur haben. Die Entscheidung stellt somit die Balance zwischen Sicherheit, finanzieller Verantwortung und der Bewahrung der traditionellen Stadionatmosphäre auf den Prüfstand.

Symbolgrafik: © seite3 - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OVG NRW: Haltung einer Savannah-Katze im Wohngebiet unzulässig
06.11.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
OVG NRW: Haltung einer Savannah-Katze im Wohngebiet unzulässig

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 10 B 1000/25 ) hat am 7. Oktober 2025 entschieden, dass die Haltung einer Savannah-Katze der F1-Generation in einem Wohngebiet in Kleve unzulässig ist. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Exotische Katzenhaltung im Wohngebiet untersagt Die Antragsteller, ein Ehepaar aus Kleve, besitzen ein Grundstück in einem allgemeinen Wohngebiet im Stadtzentrum. Dort hielten sie eine sogenannte Savannah-Katze namens „Muffin“. Diese Tierart ist eine Kreuzung aus einer afrikanischen Wildkatze, dem Serval, und einer Hauskatze und zählt in der F1-Generation zu den besonders ursprünglichen Mischformen. Nachdem das Veterinäramt des Kreises Kleve auf die Haltung aufmerksam geworden war, forderte die Stadt die Eigentümer per...

weiter lesen weiter lesen

VG Trier bestätigt Widerruf von Reitbetriebserlaubnis wegen Tierquälerei
03.11.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VG Trier bestätigt Widerruf von Reitbetriebserlaubnis wegen Tierquälerei

Das Verwaltungsgericht Trier (Az. 8 L 5752/25.TR ) hat am 24. September 2025 den Eilantrag eines Reitstallbetreibers gegen den Entzug seiner gewerblichen Erlaubnis abgelehnt. Der Widerruf sei wegen gravierender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz rechtmäßig. Tierquälerei-Vorwürfe und Entzug der Betriebserlaubnis Der Antragsteller betreibt seit mehreren Jahren einen Reitbetrieb in der Vulkaneifel, für den ihm eine tierschutzrechtliche Genehmigung zur gewerblichen Tierhaltung erteilt worden war. Nach mehreren Hinweisen von Zeugen und der Vorlage von Videoaufnahmen ging beim Veterinäramt des Landkreises der Verdacht ein, der Betreiber wende brutale Trainingsmethoden an – darunter Schläge auf Pferde und das erzwungene Herunterziehen des Kopfes in sogenannter Hyperflexion („Rollkur“). Eine Amtstierärztin...

weiter lesen weiter lesen
VGH Baden-Württemberg erlaubt vorläufige Aufnahme eines Privatschülers am Gymnasium
30.10.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VGH Baden-Württemberg erlaubt vorläufige Aufnahme eines Privatschülers am Gymnasium

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 9 S 1573/25 ) hat entschieden, dass ein Schüler einer privaten, noch nicht staatlich anerkannten Grundschule vorläufig am Unterricht der 5. Klasse eines staatlich anerkannten Gymnasiums teilnehmen darf. Die Beschwerde des Schülers war erfolgreich. Privatschüler scheitert an neuen Aufnahmebedingungen Ein Schüler aus dem Rhein-Neckar-Raum besuchte bis zur vierten Klasse eine genehmigte, aber nicht staatlich anerkannte Grundschule. Nach den seit dem 4. Februar 2025 geltenden Regelungen des § 88 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz ist für die Aufnahme in ein Gymnasium neben dem Elternwillen entweder eine Grundschulempfehlung oder ein bestandener Kompetenztest („Kompass 4“) erforderlich. Schüler, die beides nicht vorweisen können, dürfen durch das Bestehen eines...

weiter lesen weiter lesen

VG Göttingen erklärt Restabfallgebühren für rechtswidrig
28.10.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VG Göttingen erklärt Restabfallgebühren für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Göttingen (Az. 3 A 75/23 und 3 A 49/24 ) hat am 22.09.2025 mehrere Klagen gegen die Restabfallgebühren der Stadt Göttingen für 2023 und 2024 für begründet erklärt. Die festgesetzten Entgelte seien nicht ordnungsgemäß kalkuliert worden. Eigentümer wehren sich gegen hohe Abfallgebühren Mehrere Grundstückseigentümer im Stadtgebiet Göttingen hatten sich Anfang der Jahre 2023 und 2024 gegen die Gebührenbescheide zur Restabfallentsorgung gewandt. Die festgesetzten Beträge variierten erheblich – von 128,80 Euro für einen 80-Liter-Behälter mit 14-tägiger Leerung im Jahr 2023 bis zu 3.844,98 Euro für einen 1100-Liter-Container mit wöchentlicher Entleerung im Jahr 2024. Das Verwaltungsgericht hatte in allen Fällen zu prüfen, ob die vom Stadtrat jährlich durch Satzung...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?