Inhaltsverzeichnis
- Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren
- Welche Methoden kommen im Ermittlungsverfahren zum Einsatz?
- Fachanwalt für Strafrecht zur Wahrung Ihrer Rechte beauftragen
- Die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren im Überblick
- Einstellung des Ermittlungsverfahrens: Das Ziel jeder Strafverteidigung
- Mit der Schutzschrift das Ermittlungsverfahren zur Einstellung bringen
- Folgen einer Verurteilung – warum es sie zu vermeiden gilt
- Fazit
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel.
Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren
Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (§ 152 Abs. 2 Strafprozessordnung). Die Anhaltspunkte für eine Straftat können verschiedenen Ursprungs sein. In vielen Fällen liegt eine Strafanzeige vor oder aber die Polizei meint, einen Beschuldigten auf frischer Tat betroffen zu haben.
Viele Strafanzeigen gehen aber auch auf Mitteilungen anderer Behörden zurück. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn kinderpornographische Dateien im Internet über amerikanischen und kanadischen Servern verbreitet werden. Dort sind die Betreiber der Server gesetzlich verpflichtet dies den Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
In anderen Fällen ergibt sich der Verdacht einer Straftat aber auch aus Ermittlungsverfahren gegen andere Personen, sei es durch die Auswertung elektronischer Geräte wie Mobiltelefone oder einfach durch belastende Aussagen früherer "Freunde" und jetziger Mitbeschuldigter. Ermittlungstätigkeit selbst nimmt die Staatsanwaltschaft nicht vor, hierfür ist die Polizei zuständig. Unter Rechtsanwälten spricht man von den Polizeibeamten auch als „Hilfsorganen der Staatsanwaltschaft“. Obwohl die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde für das Strafverfahren verantwortlich ist, ist es die Polizei, die am Ende der Staatsanwaltschaft in schriftlicher Form den Abschlussbericht vorlegt.
Wie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Axmann mitteilt, lassen sich Versäumnisse im Ermittlungsverfahren später oftmals nicht wiedergutmachen.
Welche Methoden kommen im Ermittlungsverfahren zum Einsatz?
Aus verschiedenen Gründen kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Straftaten wie Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung oder andere Taten können die Ursache dafür sein. Doch wie genau gehen Ermittler vor?
Es gibt verschiedene Methoden, die zum Einsatz kommen. Dazu zählen:
- Vernehmung von Zeugen
- Erkennungsdienstliche Behandlung
- Hausdurchsuchung
- Vernehmung des Beschuldigten
Als Beschuldigte erfahren Sie oftmals erst durch die Vorladung von der Polizei davon, dass gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Gemäß §163a Abs. 1 Strafprozessordnung ist der Beschuldigte spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, dass das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, dass ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern
Der im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt und natürlich jeder Fachanwalt für Strafrecht liest aus dieser gesetzlichen Vorgabe zwei Dinge. Das erste ist, wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei erhalten, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass die Ermittlungen des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens kurz vor dem Abschluss stehen. Das zweite ist, dass das Verfahren eben nicht zur Einstellung führt, sondern die Ermittlungsbehörden davon ausgehen, dass das Verfahren nach Aktenlage zu einer Verurteilung führen wird. Diese Einschätzung der Ermittlungsbehörden wird sich auch nicht nach Ihrer Vernehmung ändern.
Auch wenn dieser Hinweis in den polizeilichen Vorladungen regelmäßig fehlt, so ist der Beschuldigte gem. § 136 Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen kann.
Der Fachanwalt für Strafrecht spricht hier von dem so genannten Schweigerecht des Beschuldigten. Dieses gesetzlich normierte Schweigerecht des Beschuldigten resultiert aus dem Rechtsgedanken, das in einem Strafverfahren der Staat mit allen seinen Machtmitteln in die Rechte des Bürgers eingreift und sich der Beschuldigte nicht auch noch zum Instrument gegen sich selber machen muss.
An dieser Stelle muss nachdrücklich darauf hingewiesen werden, machen Sie keine Aussage! Sie wissen nie, wie selbst gut gemeintes Entlastungsvorbringen, hinterher von andern, möglicherweise negativ ausgelegt wird.
Fachanwalt für Strafrecht zur Wahrung Ihrer Rechte beauftragen
Jeder, der von einem Strafverfahren betroffen ist fühlt sich hilflos und den Ermittlungsbehörden ausgeliefert. Wichtig ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen. Auf das Schweigerecht wurde bereits hingewiesen. Genauso wichtig ist es jedoch unverzüglich einem Rechtsanwalt besser, noch einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Lassen Sie den Fachanwalt, den Profi und Experten im Strafrecht für sich sprechen. Sobald Sie Kenntnis davon erlangen, dass möglicherweise ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, gilt der Rat, den jeder im Strafrecht erfahrenen Anwalt Ihnen ergeben wird:
„Setzen Sie sich unverzüglich mit einem Rechtsanwalt, am besten einem Fachanwalt für Strafrecht, in Verbindung!“
Ein im Strafrecht erfahrener, Fachanwalt, wird Sie nicht nur über Ihre Rechte aufklären, sondern kämpft für Sie und setzt Ihre Rechte im Strafverfahren durch.
Auch die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft müssen Betroffene vor der Beschuldigtenvernehmung darüber aufklären, dass sie jederzeit das Recht haben, einen Anwalt zu konsultieren (§ 136 Abs 1 Satz 2 Strafprozessordnung) und Sie bei der Suche nach einem Strafverteidiger unterstützen.
Einer Ladung durch die Polizei ist nicht Folge zu leisten. Es scheint sich jedoch immer mehr einbürgern, dass sich in den polizeilichen Vorladungen an Beschuldigte der Hinweis findet, dass diese Vorladung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt sei. Gem. § 163a Abs 3 Strafprozessordnung ist der Beschuldigte verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. In diesem Fall ist es umso wichtiger, unverzüglich einen Anwalt, aber auch hier natürlich am besten einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten.
Die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren im Überblick
Die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren? Die Kanzlei für Strafrecht rät:
- Vom Recht auf Schweigen Gebrauch machen!
- Auf das Recht auf einen Anwalt bestehen!
- Recht auf eine ordentliche Vernehmung: Dazu gehört auch die vorherige Belehrung über die Rechte. Zudem gibt es verbotene Vernehmungsmethoden wie Täuschung und Misshandlung.
- Akteneinsicht durch einen Anwalt nehmen
Einstellung des Ermittlungsverfahrens: Das Ziel jeder Strafverteidigung
Das Ziel bei jeder Strafverteidigung sollte immer eine möglichst lautlose Beendigung des Strafverfahrens sein. Und genau aus diesem Grund ist die Einschaltung eines Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren so essenziell. Nur durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts lässt sich das Strafverfahren unter Umständen schon im Ermittlungsverfahren ersticken.
In den meisten Fällen ist das das bestmögliche Ergebnis. Auf diese Weise können Betroffene einer Hauptverhandlung entgehen. Wie man sich denken kann, geht diese mit seelischen Belastungen einher. Die meisten fürchten eine Bloßstellung in der Öffentlichkeit. Außerdem besteht bei jeder Hauptverhandlung das Risiko auf eine Verurteilung. Um dem effektiv entgehen zu können, sollte ein Verfahren direkt während der Ermittlungsphase eingestellt werden.
Es gibt verschiedene Arten der Verfahrenseinstellung. Neben dem Fehlen eines Anlasses einer Anklage gibt es noch folgende Gründe:
- Einstellung wegen geringer Schuld
- Einstellung unter Auflagen und Weisungen
- Einstellung nach Jugendstrafrecht
Mit der Schutzschrift das Ermittlungsverfahren zur Einstellung bringen
Beauftragen Sie unverzüglich einem Rechtsanwalt besser noch ein Fachanwalt für Strafrecht mit der Wahrung ihrer rechtlichen Interessen. Ein Strafverteidiger wird Akteneinsicht beantragen, mit Ihnen den Sachverhalt besprechen und in geeigneten Fällen eine Erklärung zur Sache abgeben. Mit einer auf den Sachverhalt und die Ermittlungsakte punktgenau zugeschnittenen Schutzschrift kann ein Strafverteidiger schon so manches Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung bringen.
Folgen einer Verurteilung – warum es sie zu vermeiden gilt
Wohl niemand, der eines Verbrechens oder Vergehens angeklagt wird, möchte verurteilt werden. Eine Verurteilung wirkt sich auf alle Lebensbereiche negativ aus. Gemäß der Gewerbeordnung kann eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit die Folge sein. Aber auch der Jagdschein oder die Waffenbesitzkarte können widerrufen werden. Für Piloten oder Flughafenpersonal besteht das Risiko, ihren Beruf nicht mehr ausführen zu dürfen. Und auch viele Berufe mit Kammerpflicht sind davon betroffen. Bei Beamten ist immer der drohende Verlust des Beamtenstatus im Auge zu haben.
Selbstverständlich leiden auch viele private Bereiche unter einer Verurteilung. Betroffene haben unter Umständen mit Ächtung im Freundes- und Bekanntenkreis zu kämpfen. Und einige Partnerschaften können sich aufgrund einer Verurteilung auflösen.
All das macht eine Rechtsberatung schon in der Ermittlungsphase unabdingbar.
Fazit
Wer einer Straftat beschuldigt wird, sollte schnellstmöglich einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Das ist essenziell, um sich frühzeitig rechtlich beraten lassen zu können. Schon in der ersten Phase eines Strafverfahrens – im Ermittlungsverfahren – können viele Fehler passieren. Daher ist es wichtig, hier immer nach Empfehlung des Anwalts zu handeln. Auf diese Weise lässt sich unter Umständen schon in dieser ersten Phase ein Verfahren einstellen.
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