Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Die Begründetheit arbeitsrechtlicher Kündigungen in der Insolvenz

Die Insolvenz eines Unternehmens hat weitreichende Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Grundsätzlich bleibt das Arbeitsrecht auch im Insolvenzverfahren anwendbar; besondere Vorschriften finden sich jedoch in den §§ 113 ff. InsO, die den Interessen des Insolvenzverwalters an einer raschen Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens Rechnung tragen.

 

  1. Allgemeine Voraussetzungen

 

Eine Kündigung während der Insolvenz ist nach denselben Grundsätzen wie außerhalb der Insolvenz zu prüfen. Das bedeutet: Sie muss sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sein. Der Insolvenzverwalter ist dabei kündigungsberechtigt (§ 80 Abs. 1 InsO), tritt also an die Stelle des Arbeitgebers.
Die Begründetheit richtet sich nach den klassischen Kündigungsgründen:

 

  • betriebsbedingt,
  • personenbedingt oder
  • verhaltensbedingt.

 

In der Insolvenz spielt in der Praxis nahezu ausschließlich die betriebsbedingte Kündigung eine Rolle.

 

2. Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz

 

Betriebsbedingte Kündigungen sind begründet, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Im Insolvenzverfahren kann dies insbesondere der Fall sein, wenn:

 

  • der Betrieb stillgelegt oder verkleinert wird,
  • eine übertragende Sanierung erfolgt, bei der nicht alle Arbeitnehmer übernommen werden können, oder
  • eine Kostenreduzierung notwendig ist, um die Insolvenzmasse zu sichern.

 

Der Insolvenzverwalter muss diese wirtschaftlichen Gründe substantiiert darlegen. Es genügt jedoch, wenn die Maßnahme auf einem nachvollziehbaren Sanierungskonzept beruht; die Gerichte prüfen nicht die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung.

 

3. Besonderheiten des § 113 InsO

 

§ 113 InsO erleichtert dem Insolvenzverwalter die Kündigung:

 

  • Die Kündigungsfrist beträgt maximal drei Monate zum Monatsende, auch wenn vertraglich oder tariflich längere Fristen gelten.
  • Die Vorschrift ist zwingend, d. h. abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

 

Damit soll die Flexibilität des Insolvenzverwalters erhöht und eine geordnete Abwicklung ermöglicht werden. Der Arbeitnehmer hat jedoch Anspruch auf Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung (§ 113 S. 3 InsO), der als einfache Insolvenzforderung anzumelden ist.

 

4. Interessenabwägung und Sozialauswahl

 

Trotz Insolvenz bleibt die Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) grundsätzlich erforderlich. Der Insolvenzverwalter darf nicht willkürlich kündigen, sondern muss soziale Gesichtspunkte wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen. Allerdings erkennt die Rechtsprechung an, dass betriebliche Erfordernisse der Sanierung eine Einschränkung der Sozialauswahl rechtfertigen können.

 

5. Ergebnis

 

Arbeitsrechtliche Kündigungen in der Insolvenz sind begründet, wenn sie auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt sind, die durch die Insolvenzlage veranlasst sind, und wenn der Insolvenzverwalter die Sozialauswahl beachtet. Die besonderen Kündigungsfristen des § 113 InsO ermöglichen eine zügige Anpassung der Personalstruktur. Die Insolvenz allein rechtfertigt jedoch keine Kündigung — sie muss stets auf einer nachvollziehbaren unternehmerischen Entscheidung beruhen.

 

Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfüg

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Hendrik A. Könemann

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Die Bedeutung der Abmahnung für eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung
29.10.2025Hendrik A. KönemannArbeitsrecht
Herr  Hendrik A.  Könemann

Die Bedeutung der Abmahnung für eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung   Eine fristlose, also außerordentliche Kündigung , ist für den Arbeitnehmer der härteste Einschnitt im Arbeitsverhältnis. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Frist. Damit ein solcher Schritt rechtlich wirksam ist, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein (§ 626 Abs. 1 BGB), zumal weitere negative Auswirkungen folgen, beginnend bei einer Sperre durch das Arbeitsamt und sich fortsetzend über Probleme bei zukünftigen Bewerbungen.   Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass der Arbeitgeber in vielen Fällen zuvor (mindestens) eine Abmahnung ausgesprochen haben muss. Die Abmahnung dient dabei als Vorstufe und...

weiter lesen weiter lesen
Kündigung nach Dienstreise - Mit Spesen ist nicht zu Spaßen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)29.08.2024Hendrik A. KönemannArbeitsrecht
Herr  Hendrik A.  Könemann

Egal ob Dienstreise, Fortbildung, Seminar oder bei der Privatfahrt unter der 1% Regelung, bei der Abgabe der Spesenrechnung und den vom Arbeitgeber damit zu ersetzenden Kosten ist besondere Sorgfalt gefragt.   Die Not zur Sorgfalt Es ist immer wichtig sich an die genauen Vorgaben der Vereinbarung zur Reise zu halten. Nicht alles was kostet ist zu ersetzen und nicht alles was man unternimmt ist Arbeitszeit. Eine gewissenhafte Prüfung der Belege und ein pflichtbewusstes Verhalten sind unumgänglich.   Wenn nach der Reise der Arbeitsnehmer nicht erfasste Kosten vom Arbeitgeber erstatten lässt oder nicht geleistete Arbeitszeit vergüten lässt, dann kann dies zur fristlosen Kündigung führen. Die Kündigung ist schnell gerechtfertigt, wenn im Verhalten des...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Wann Teilzeitkräfte Überstundenzuschläge früher erhalten müssen
17.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Wann Teilzeitkräfte Überstundenzuschläge früher erhalten müssen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 26. November 2025 ( Az. 5 AZR 118/23 ) klargestellt, dass starre Grenzen für Mehrarbeitszuschläge in Tarifverträgen, die nur auf Vollzeitkräfte zugeschnitten sind, eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten darstellen. Diese wegweisende Entscheidung betrifft alle Unternehmen und Verwaltungen mit tarifgebundenen Angestellten und hat unmittelbare finanzielle Konsequenzen für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Das Diskriminierungsrisiko bei Teilzeitbeschäftigten in Tarifverträgen Das zentrale Problem, das dem Urteil zugrunde liegt, findet sich in vielen Branchen und Tarifverträgen: Dort werden Mehrarbeitszuschläge , wie die attraktiven 25 Prozent, oft erst ab dem Überschreiten einer...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Fristlose Kündigung wegen Kontrollpflichtverstoß
15.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
OLG Frankfurt: Fristlose Kündigung wegen Kontrollpflichtverstoß

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 5 U 15/24 ) entschied, dass ein Geschäftsführer wegen mangelhafter Kontrolle rechtswidriger Vorteilsgewährungen an Betriebsratsmitglieder wirksam fristlos gekündigt werden durfte. Streit um Tantieme und Vergütungsansprüche Die Beklagte betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Wiesbaden. Der Kläger war seit 2014 als Geschäftsführer tätig und zuletzt unter anderem im Bereich Personal eingebunden. Im Herbst 2021 erhielt die Stadt Wiesbaden mehrere anonyme Meldungen, die mögliche Pflichtverletzungen innerhalb der Unternehmensführung betrafen. Daraufhin leitete die Beklagte eine umfassende Aufklärung ein und beauftragte eine externe Kanzlei mit der Untersuchung. Auf Grundlage eines Zwischenberichts vom Ende Februar 2022 sprach die Beklagte Anfang März...

weiter lesen weiter lesen
LAG Düsseldorf: Ordentliche Kündigung nach Schichtstreit unwirksam
12.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Ordentliche Kündigung nach Schichtstreit unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 3 SLa 699/24 ) hat entschieden, dass eine Kündigung wegen in der Nachtschicht geäußerter, derb formulierter Kritik an der Schichtführung unwirksam ist, weil die Äußerung nicht als gravierende persönliche Beleidigung zu bewerten war. Konflikt in der Nachtschicht und türkische Aussage Der Kläger war seit 2020 bei der Beklagten beschäftigt, die als Teil einer Handelsgruppe ein Verteilzentrum betreibt, und arbeitete zuletzt als „Sortation Associate“ in einer festen Dauernachtschicht. Mit Schreiben vom 09.04.2024 erhielt er von der Arbeitgeberin zwei Abmahnungen: Eine wegen des Vorwurfs, seinen Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen zu haben, sowie eine weitere wegen angeblicher Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten. Diese Maßnahmen bildeten den Hintergrund für die...

weiter lesen weiter lesen

Fristlose Kündigung wegen Falschaussage gegen den Arbeitgeber rechtens
11.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Fristlose Kündigung wegen Falschaussage gegen den Arbeitgeber rechtens

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) hat in seiner Entscheidung vom 13. August 2025 ( Az. 2 SLa 735/24 ) klargestellt, dass die bewusste Abgabe wahrheitswidriger Aussagen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Diese Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung bei einer Falschaussage vor Gericht (Prozessbetrug) und betont die hohen Anforderungen an die beiderseitige Treuepflicht. Falschaussage gegen den Arbeitgeber vor Gericht: Rechtliche Grundlagen Das deutsche Arbeitsrecht basiert auf einem besonderen Vertrauensverhältnis , das sich aus der Treuepflicht ergibt (§ 241 Abs. 2 BGB). Diese Pflicht bindet beide Vertragsparteien zur Rücksichtnahme auf die jeweiligen Interessen . Wird diese Pflicht in einem Maße verletzt, das die Fortsetzung des...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Hendrik A.  Könemann Premium
5,0 SternSternSternSternStern (49) Info Icon
Hendrik A. Könemann
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Adresse Icon
Lise-Meitner-Straße 2
21337 Lüneburg



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (49 Bewertungen)