Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Die Kündigung und das Ausscheiden aus einer GbR: Eine Checkliste für den Gesellschafter.

30.07.2023
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Zuletzt bearbeitet am: 30.07.2023

1. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Ausgangsgesellschaft

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für kleinere Unternehmen und Partnerschaften in Deutschland. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und bietet viele Vorteile, wie zum Beispiel Flexibilität und geringe Gründungskosten. Doch was passiert, wenn ein Gesellschafter aus der GbR ausscheiden möchte? Die Kündigung einer GbR kann für einen Gesellschafter nicht unerheblichen Nachteile mit sich bringen, wenn er vor einer Kündigung nicht diverse Punkte prüft bzw. durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lässt.

 

2. Die Kündigung der Gesellschafterstellung durch den Gesellschafter und ihre Folgen

Die Kündigung einer GbR ist grundsätzlich jederzeit möglich, es sei denn, es wurde vertraglich eine bestimmte Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart. Die Kündigung führt zur Auflösung der Gesellschaft und zur Liquidation des Gesellschaftsvermögens. Hierbei können für den ausscheidenden Gesellschafter erhebliche finanzielle Nachteile entstehen, wenn nicht im Vorfeld bestimmte Punkte beachtet wurden.

 

3. Checkliste und zu beachtende Punkte vor der Kündigung der Gesellschafterstellung

Vor einer Gesellschafterkündigung sollten auf jeden Fall folgende Punkte angedacht und/oder von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden.

  1. Prüfung des Gesellschaftsvertrags: Überprüfen Sie den Gesellschaftsvertrag auf spezifische Regelungen zum Austritt eines Gesellschafters. Dies kann Regelungen zur Kündigungsfrist, zur Form der Kündigung und zu eventuellen Ausschluss- oder Abfindungsregelungen enthalten. Vor einer Kündigung sollte sich der Gesellschafter über seine Rechte und Pflichten bewusst sein.
  2. Finanzielle Aspekte: Bei der Auflösung einer GbR wird das Gesellschaftsvermögen liquidiert. Hierbei kann es zu finanziellen Verlusten kommen, wenn der Wert des Vermögens gesunken ist oder Schulden bestehen. Der Gesellschafter sollte daher die finanzielle Situation der GbR genau kennen.
  3. Einhalten der Kündigungsfrist: Gemäß § 723 Abs. 1 Satz 1 BGB kann die Gesellschaft jederzeit gekündigt werden (sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist). Allerdings darf die Kündigung nicht zur Unzeit geschehen, vgl. § 723 Abs. 2 BGB.
  4. Form der Kündigung: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und an alle anderen Gesellschafter gerichtet sein. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis zu haben.
  5. Abwicklung der Geschäftsanteile: Nach § 738 BGB hat der ausscheidende Gesellschafter Anspruch auf Abfindung. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem Wert seines Anteils am Gesellschaftsvermögen zum Zeitpunkt des Ausscheidens.
  6. Haftung nach dem Austritt: Gemäß § 736 Abs. 2 BGB haftet der ausscheidende Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die vor seinem Ausscheiden entstanden sind, weitere fünf Jahre. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Liquidation des Vermögens nicht ausreicht, um alle Schulden zu begleichen.
  7. Mitteilung an das Handelsregister: Auch wenn eine GbR nicht im Handelsregister eingetragen sein muss, sollte bei einer Eintragung der Austritt eines Gesellschafters dort gemeldet werden.
  8. Information an Geschäftspartner: Es ist ratsam, Geschäftspartner über den Austritt zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und insbesondere einer Rechtsscheinhaftung vorzubeugen.
  9. Steuerliche Aspekte: Der Austritt aus einer GbR kann steuerliche Auswirkungen haben. Es ist daher ratsam, einen Steuerberater oder fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren.

 

4. Fazit

Die Kündigung einer GbR ist ein komplexer Prozess, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden sollte. Ein Gesellschafter sollte sich im Vorfeld über die rechtlichen und finanziellen Folgen im Klaren sein und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Nur so können unerwünschte Überraschungen vermieden und die Interessen des Gesellschafters gewahrt werden.

 

 

Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

 

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