Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Die Sitzverlegung einer GmbH - Handlungen, Ablauf und Rechtsfolgen für die Verlegung des Sitzes einer GmbH.

26.08.2023
Zuletzt bearbeitet am: 26.08.2023

1. Allgemeines zum Sitz einer GmbH

Gemäß § 4a GmbHG ist der Sitz der GmbH im Gesellschaftsvertrag verbindlich festzulegen. Diese Benennung gilt als Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Unternehmenssatzung.

Der Satzungssitz einer GmbH kann grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands belegen sein (§ 4a GmbHG).

Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass über den Sitz der Gesellschaft sämtliche gerichtliche Zuständigkeiten, insbesondere die örtliche Zuständigkeit des Registergerichts (§ 7 Abs. 1 GmbHG), des Prozessgerichts (§ 17 Abs. 1 ZPO) und der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer, ermittelt werden können.

 

2. Handlungen und Ablauf der Sitzverlegung einer GmbH

Soll der Sitz einer GmbH (oder UG (haftungsbeschränkt) verlegt werden, sind folgende Handlungen vorzunehmen: 

a) Gesellschafterbeschluss

Die Sitzverlegung muss durch einen Gesellschafterbeschluss bzw. Änderung des Gesellschaftsvertrages genehmigt werden (§§ 53, 54 GmbHG). Für eine wirksame Beschlussfassung sind die formellen und materiellen rechtlichen Regelungen einzuhalten (Form und Frist der Ladung, TOPs, Ablauf etc.).

Ob hier zusätzliche Voraussetzungen und Anforderungen zu beachten sind, ergibt sich ggf. aus dem Gesellschaftsvertrag.

b) Einholung von Informationen

Es sollten Informationen über den neuen Sitz eingeholt werden, einschließlich des zuständigen Handelsregisters und möglicher behördlicher Anforderungen.

c) Handelsregisteranmeldung

Eine Abmeldung am alten Sitz und eine Anmeldung am neuen Sitz beim Handelsregister ist erforderlich. Dies durch einen Notar beim Registergericht zu erfolgen.

d) Veröffentlichung der Sitzverlegung

Die jeweiligen Behörden wie Gewerbeamt, Finanzamt, IHK etc. an den beiden Standorten sind zu informieren.

e) (Physische) Verlegung des Firmensitzes

Die (physische) Verlegung des Firmensitzes erfolgt durch den Umzug des Unternehmens an den neuen Standort. Dies umfasst die Verlegung von Büroausstattung, Inventar und ggf. Personal.

Die GmbH wird sodann unter der neuen Postadresse am neuen Unternehmenssitz geführt.

 

3. Die Rechtsfolgen und Konsequenzen einer Sitzverlegung einer GmbH

Die Rechtsfolge einer Sitzverlegung einer GmbH ist die Änderung des Gerichtsstands und der zuständigen Behörden. 

Die GmbH unterliegt dann den rechtlichen Bestimmungen und Gesetzen des neuen Sitzes. 

Darüber hinaus müssen alle Verträge, Dokumente und Urkunden der GmbH entsprechend angepasst werden, um den neuen Sitz widerzuspiegeln.

 

Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

 

Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Gesellschaft, den (Mit)Gesellschaftern und den Behörden. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder Schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, u. a. in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.

 

#GmbH #Gesellschaftsrecht #Sitz #Sitzverlegung #VerlegungSitzGmbH #Gerichtsbezirk #Registergericht #Gesellschafterbeschluss #Gesellschafterstreit #Satzungsänderung #ÄnderungGesellschaftsvertrag #FachanwaltGesellschaftsrecht #FachanwaltHandelsrecht #FachanwaltSteuerrecht #FachanwaltInsolvenzrecht #Rechtsanwalt #Anwalt #Spezialist #Fachanwalt

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Dr. Holger Traub
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Hölderlinplatz 5
70193 Stuttgart

Telefon: 0711-7586610


Honorar/Leistung: (5)
Erreichbarkeit: (5)
Verständlichkeit: (5)
Freundlichkeit: (5)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dr. Holger Traub:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Die Vorteile und Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
04.11.2023

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die einfachste und allgemeinste Form der Personengesellschaft des deutschen Gesellschaftsrechts dar. Die GbR ist ein auf Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen beruhender Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks , den zu fördern sich alle Gesellschafter verpflichtet haben (§§ 705, 706 BGB). Eine GbR ist gegründet bzw. entsteht ( auch ohne Vertrag und Willen der Beteiligten ), wenn zwei Gesellschafter sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Je nach verfolgtem gemeinschaftlichen Zweck kann sich eine GbR in eine offene Handelsgesellschaft ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Der Abfindungsanspruch des ausscheidenden GbR-Gesellschafters.
04.11.2023

1. Das Ausscheiden aus der Gesellschaft als Auslöser für den Abfindungsanspruch Wer aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausscheidet, dem steht nach dem Gesetz ein Abfindungsanspruch zu. Die Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters können u. a. sein: Tod eines Gesellschafters, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters, Kündigung durch den Gesellschafter selbst, Ausschluss durch Gesellschafterbeschluss, im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gründe wie z. B. das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze etc. Als  Kompensation ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht GoBD-konform arbeiten: Digitale Buchführung rechtssicher umsetzen

In der Unternehmensverwaltung hat die Digitalisierung schon in den vergangenen Jahren immer mehr Einzug gefunden. Hierbei spielt unter anderem auch die elektronische Buchhaltung in Unternehmen eine immer wichtigere und zentrale Rolle. Allerdings stehen hierbei vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen weiterhin vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, die Buchhaltung gesetzeskonform zu gestalten. Was sind die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung)? Die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) setzen bei diesem Thema den Rahmen und stellen hohe Anforderungen an Firmen und andere Selbstständige. In diesem Artikel gehen wir darauf ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Rechtliche Normen: Definition und sind DIN Normen verpflichtend?

Rechtliche Normen, auch Rechtsnormen genannt, beschreiben Vorschriften und Richtlinien, die für eine Vielzahl von Menschen, Sachverhalte und Organisationen gelten. Das Wort „Normen“ wird vom lateinischen Wort „Norma“ abgeleitet, was auf Deutsch „Regel“ bedeutet. Rechtliche Normen gibt es für unterschiedliche Bereiche. Was sind rechtliche Normen? Auch DIN Normen sind Beispiele für rechtliche Normen, wenn sie verpflichtend für eine Vertragseinhaltung oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. DIN Normen werden für Unternehmen und Organisationen eingeführt, um einheitliche Prozesse sowie qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. In ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht GoBD-konforme Buchhaltung: Was Unternehmen rechtlich beachten müssen

Eine effiziente Organisation im Office ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Sie hat nicht nur Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sondern auch auf die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein gut organisiertes Büro schafft Struktur, reduziert den Aufwand für alltägliche Aufgaben und stellt sicher, dass alle Teammitglieder auf demselben Stand sind. Dies erleichtert die Zusammenarbeit, sorgt für ein reibungsloses Funktionieren des gesamten Bürobetriebs und führt zu einer Einsparung von Zeit und Ressourcen. Eine gut organisierte Office-Struktur umfasst sowohl klare Abläufe als auch eine angemessene Ausstattung. Ein gut ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Wohnanschrift im Handelsregister: Geschäftsführer in der Pflicht, private Adresse anzugeben

Im Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 04.07.2024 (19 HRB 25835) wurde die Pflicht für Geschäftsführer einer GmbH bekräftigt, ihre Wohnanschrift im Handelsregister zu hinterlegen. Eine Veröffentlichung dieser Daten ist damit jedoch nicht verbunden. Diese Entscheidung wirft Fragen zur Datenverarbeitung und zur Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Informationen und den Anforderungen an die Verfahrensführung im Unternehmensrecht auf.  Pflicht zur Mitteilung der Wohnanschrift: Hintergrund und rechtliche Einordnung Im Rahmen der  Handelsregisteranmeldung ist der Geschäftsführer verpflichtet, seine private Anschrift dem zuständigen ... weiter lesen

Ihre Spezialisten