Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Die Vollstreckungslösung nach dem KCanG: Dogmatik und Grenzen der Strafneufestsetzung gemäß Art. 316p i.V.m. Art. 313 EGStGB

SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)26.02.2026 Strafrecht

Das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 01.04.2024 hat eine strafrechtliche Zäsur markiert. Über die bloße Entkriminalisierung hinaus wirft die praktische Umsetzung der sog. Vollstreckungslösung komplexe rechtsdogmatische Fragen auf. Insbesondere die Anwendung der Art. 316p und Art. 313 EGStGB erfordert eine präzise Abgrenzung zwischen dem Wegfall der Strafbarkeit und der bloßen Milderung von Strafrahmen.

I. Der Mechanismus der Neufestsetzung

Wurde eine Person vor dem 01.04.2024 wegen einer Tat rechtskräftig verurteilt, die nach neuem Recht (KCanG/MedCanG) nicht mehr strafbar ist, sieht Art. 316p EGStGB die entsprechende Anwendung von Art. 313 EGStGB vor.

In der Praxis führt dies zu zwei wesentlichen Szenarien:

  1. Vollständiger Straferlass: Die Tat ist nach neuem Recht gänzlich straffrei.

  2. Neufestsetzung bei Tateinheit: Verletzte eine Handlung sowohl ein nunmehr straffreies (BtMG a.F.) als auch ein weiterhin strafbares Gesetz (z.B. WaffG), ist die Strafe gemäß Art. 313 Abs. 3 S. 2 EGStGB neu zu bestimmen.

II. Fallanalyse: Reduktion des Schuldgehalts bei Tateinheit

Ein prägnantes Beispiel für die richterliche Neufestsetzung bietet die aktuelle Rechtsprechung bei Mischdelikten (vgl. u.a. AG S., Beschluss vom 27.04.2022). Wurde ein Täter etwa wegen tateinheitlichen Besitzes von Cannabis (Eigenkonsummenge) und eines verbotenen Gegenstands (z.B. Schlagring nach § 52 Abs. 3 WaffG) verurteilt, entfällt durch das CanG der Unrechtsgehalt des Cannabisbesitzes.

Dogmatische Konsequenz:

  • Strafrahmenwechsel: Während das BtMG a.F. oft den Strafrahmen vorgab, muss die Strafe nun dem (oft milderen) Strafrahmen des verbleibenden Delikts (z.B. WaffG) entnommen werden.

  • Ultima-Ratio-Prinzip: Gemäß § 47 Abs. 1 StGB darf eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur bei Unerlässlichkeit verhängt werden. Fällt durch das CanG die "kriminelle Klammer" (z.B. Einbindung in eine Betäubungsmittel-Serie) weg, ist die Umwandlung einer kurzen Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe (nach § 47 Abs. 2 S. 2 StGB) oft geboten.

III. Die Grenzen der Analogie: Strafrahmenmilderung vs. Entkriminalisierung

Eine zentrale Streitfrage ist, ob Art. 313 EGStGB auch dann anwendbar ist, wenn eine Tat zwar weiterhin strafbar ist (z.B. Handeltreiben), der Gesetzgeber im KCanG aber einen deutlich milderen Strafrahmen vorgesehen hat.

Das OLG München (Beschluss vom 30.07.2024 – 2 Ws 492/24) hat hierzu klargestellt:

Die Möglichkeit, eine Strafe allein aufgrund einer Abmilderung des Strafrahmens herabzusetzen, sehen die abschließenden Regelungen der Art. 316p i.V.m. Art. 313 EGStGB nicht vor.

Solange das Verhalten (z.B. Handeltreiben in nicht geringer Menge) nach § 34 KCanG weiterhin strafwürdig bleibt, besteht kein Raum für eine nachträgliche Privilegierung bereits rechtskräftig Verurteilter. Eine planwidrige Regelungslücke sei hier nicht anzunehmen, da der Gesetzgeber die Neufestsetzung bewusst auf den Wegfall der Strafbarkeit begrenzt hat.

IV. Auswirkungen auf Gesamtstrafen

Besondere Schwierigkeiten bereitet die analoge Anwendung auf Gesamtstrafen. Hier hat sich folgende Linie etabliert:

  • Enthält eine Gesamtstrafe eine Einzelstrafe, die aufgrund des KCanG reduziert oder erlassen werden muss, ist gemäß Art. 313 Abs. 4 S. 1 EGStGB grundsätzlich eine neue Gesamtstrafe zu bilden.

  • Härteprüfung: Eine Reduktion der Gesamtstrafe ist jedoch kein Automatismus. Bleiben die übrigen Einzelstrafen (z.B. wegen Raubes oder gewerblichen Handeltreibens) gewichtig, kann die Gesamtstrafe trotz des Wegfalls einer kleinen Einzelstrafe (z.B. früherer Eigenbesitz) im Ergebnis bestehen bleiben.

 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung von Neufestsetzungsanträgen oder der Ausarbeitung von Beschwerden gegen ablehnende Beschlüsse der Landgerichte.

Weitere Infos unter: https://dashlion.de/allgemeines-strafrecht/btmg-anwalt-muenchen/

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Sandra Däschlein

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
KCanG vs. PAG: Ist die Durchsuchung wegen eines Joints im Park rechtmäßig?
SternSternSternSternStern
(4 Bewertungen)06.02.2026Sandra DäschleinStrafrecht
Frau  Sandra Däschlein

Seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. Doch in der polizeilichen Praxis – insbesondere in Bayern unter Anwendung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) – scheint diese Zäsur noch nicht überall angekommen zu sein. Häufig stellt sich die Frage: Darf die Polizei eine Person im Park allein deshalb durchsuchen, weil sie einen Joint raucht?   A. Systematik: Repression (StPO) vs. Prävention (PAG) Um die Rechtswidrigkeit solcher Maßnahmen zu verstehen, muss zwischen zwei völlig unterschiedlichen Handlungsfeldern der Polizei unterschieden werden:   1.  Die Repression: Strafverfolgung nach der StPO Die Strafprozessordnung (StPO) dient der Aufklärung begangener Straftaten. Eine...

weiter lesen weiter lesen
KI-generierte Kinderpornografie: Die Abgrenzung zwischen tatsächlichem, wirklichkeitsnahem und fiktivem Geschehen gemäß § 184b StGB
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)06.02.2026Sandra DäschleinStrafrecht
Frau  Sandra Däschlein

Die rasante Entwicklung bild- und videogenerierender Künstlicher Intelligenz (KI) stellt die Strafverfolgung vor neue Herausforderungen. Da das StGB strikt danach unterscheidet, ob Inhalte ein tatsächliches , ein wirklichkeitsnahes oder ein fiktives Geschehen wiedergeben, ist eine präzise rechtliche Einordnung entscheidend für die Strafbarkeit und das Strafmaß.   A. Die Kategorien: Tatsächlich, Wirklichkeitsnah, Fiktiv Für die Verteidigung in Verfahren nach § 184b StGB ist die Abgrenzung der Inhaltsqualität das zentrale Element: Fiktive Darstellungen: Diese sind erkennbar künstlich (z. B. Text-to-Image-Generierungen, die als solche identifizierbar sind). Wirklichkeitsnahe Darstellungen: Hierbei handelt es sich um fiktive Inhalte,...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Hamm: Unbefugtes Tragen kirchlicher Amtskleidung strafbar
06.03.2026Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
OLG Hamm: Unbefugtes Tragen kirchlicher Amtskleidung strafbar

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 4. Februar 2026 (Az. 4 ORs 159/25 ) die Revision eines Angeklagten zurückgewiesen, der wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Amtskleidung verurteilt worden war. Das Gericht bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanzen, dass das Tragen kirchenähnlicher Kleidung einer privaten Glaubensgemeinschaft strafbar sein kann. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und unterstreicht den Schutz öffentlicher Amtskleidung. Unbefugtes Tragen von Priesterkleidung Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als „geweihter Priester“ und war Begründer sowie Mitglied einer privaten Glaubensgemeinschaft in Paderborn, die keine Verbindung zur römisch-katholischen Kirche oder anderen Kirchen des öffentlichen Rechts hatte. Dennoch trug er wiederholt Kleidung, die der...

weiter lesen weiter lesen

Externer Compliance- und Geldwäschebeauftragter: Ein Leitfaden zur rechtssicheren Auslagerung
05.02.2026Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Externer Compliance- und Geldwäschebeauftragter: Ein Leitfaden zur rechtssicheren Auslagerung

In einem Geschäftsumfeld, das von einer stetig wachsenden Flut an Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geprägt ist, sehen sich Unternehmen jeder Größe mit einer enormen Herausforderung konfrontiert: der Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Compliance, einst eine Nischenfunktion in Großbanken, ist heute ein zentraler Pfeiler der Unternehmensführung. Die Risiken bei Nichteinhaltung sind gravierend und reichen von empfindlichen Bußgeldern über den Entzug von Lizenzen bis hin zu irreparablen Reputationsschäden und persönlicher Haftung der Geschäftsleitung. Die wachsende Last der Regulatorik: Warum Compliance kein Nebenschauplatz mehr ist Besonders die Rollen des Compliance-Officers und des Geldwäschebeauftragten stehen dabei im Fokus der Aufsichtsbehörden. Doch wie können vor allem mittelständische...

weiter lesen weiter lesen
30 Minuten Strangulation: BGH bestätigt lebenslange Strafe nach Bahnhofsmord
05.11.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
30 Minuten Strangulation: BGH bestätigt lebenslange Strafe nach Bahnhofsmord

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. 5 StR 308/25 ) die Revision eines Mannes verworfen, der vom Landgericht Leipzig am 13. Januar 2025 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Vorinstanz: Landgericht Leipzig, Urteil vom 13. Januar 2025 (Az. 1 Ks 300 Js 26803/24). Sachverhalt und Tathergang Nach der Entscheidung des Landgerichts hatte der erst wenige Tage zuvor aus der Strafhaft entlassene und vielfach vorbestrafte Täter gemeinsam mit dem später Getöteten sowie weiteren obdachlosen Personen einen Container am Leipziger Hauptbahnhof als Unterkunft genutzt. Am Morgen des 23. April 2024 griff er das Opfer mit massiven Tritten und Schlägen an. Als drei Mitbewohner versuchten, ihn von weiteren Attacken...

weiter lesen weiter lesen

Anwalt wechseln für die Revision
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)16.06.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Anwalt wechseln für die Revision

Wenn ein Strafverfahren mit einer Verurteilung endet, ist für viele Beschuldigte der Schock groß. Doch das Urteil muss nicht das letzte Wort sein. Mit der Revision besteht die Möglichkeit, gerichtliche Fehler anzugreifen – allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen und mit einer präzisen Begründung. Gerade in dieser Phase zeigt sich oft, dass der bisherige Verteidiger mit den komplexen Anforderungen eines Revisionsverfahrens überfordert ist – sei es fachlich, strategisch oder im Hinblick auf die knappen Fristen. In unserer Praxis erleben wir regelmäßig Mandanten, die sich nach der Urteilsverkündung fragen: „Ist mein Anwalt überhaupt der richtige für die Revision?“ Ein Wechsel kann dann nicht nur sinnvoll, sondern notwendig sein – insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen wie dem Handel...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Sandra Däschlein Premium
Sandra Däschlein
Rechtsanwalt Fachanwältin für Strafrecht
Adresse Icon
Goethestraße 68
80336 München



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von: