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Die Vorteile und Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

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(1 Bewertung)04.11.2023 Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die einfachste und allgemeinste Form der Personengesellschaft des deutschen Gesellschaftsrechts dar.

Die GbR ist ein auf Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen beruhender Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, den zu fördern sich alle Gesellschafter verpflichtet haben (§§ 705, 706 BGB).

Eine GbR ist gegründet bzw. entsteht (auch ohne Vertrag und Willen der Beteiligten), wenn zwei Gesellschafter sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

Je nach verfolgtem gemeinschaftlichen Zweck kann sich eine GbR in eine offene Handelsgesellschaft (oHG) wandeln, wenn der verfolgte Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes liegt, vgl. § 105 HGB.

 

1. Vorteile eine GbR

Die Vorteile einer GbR liegen u. a. in folgenden Punkten:

  • es bestehen keine Anforderungen bzgl. eines Mindestkapitals;
  • schnelle Gründung, da kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig ist;
  • höhe Kreditwürdigkeit, da Gesellschafter persönlich haften;
  • starkes Mitbestimmungsrecht der Gesellschafter;
  • kann auch von Freiberuflern gegründet und als Gesellschaftsform genutzt werden;
  • Gesellschafter sind in der Regel auch automatisch Geschäftsführer;
  • keine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses und einer Bilanz (sofern Grenzen nach § 141 AO nicht überschritten sind).

 

2. Nachteile einer GbR

Die Nachteile einer GbR liegen u. a. in folgenden Umständen:

  • persönliche Haftung der Gesellschafter (inkl. Privatvermögen);
  • es sind mindestens zwei Personen für eine Gründung notwendig;
  • geringes Ansehen im Geschäftsverkehr;
  • eingeschränkte Möglichkeit bei der Firmierung, da Namen der Gesellschafter ersichtlich sein müssen;
  • ohne gesellschaftsvertragliche Regelungen endet GbR mit dem Ausseiden eines Gesellschafters;
  • begünstigter Steuersatz einer Kapitalgesellschaft kann nicht genutzt werden, da bei GbR das Transparenzprinzip, und somit die Besteuerung der Gesellschafter in Person, gilt.

 

Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

 

Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Geschäftsführung, Lieferanten, der D&O-Versicherung und/oder den (Mit)Gesellschaftern. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schreiben Sie mich an.

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