Erbrecht

Die vorweggenommene Erbfolge: Einfach zum erfolgreichen Nachlass

23.06.2023
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Zuletzt bearbeitet am: 23.06.2023

 

Besitzen Sie ein Haus oder eine Wohnung, ein Unternehmen oder Wertpapiere und denken darüber nach, Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Ihre Kinder oder Enkelkinder zu übertragen?

Natürlich möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau DORT ankommt, wo Sie es haben wollen: BEI IHREN LIEBSTEN und nicht beim Staat!

Sie möchten vermeiden, dass

  1. der Fiskus von Ihrem Vermögen profitiert,
  2. Ihre Angehörigen sich darüber streiten oder
  3. Ihre Lieben auf teure Kredite von Banken angewiesen sind, um fällige Zahlungen bei Steuern und Abfindungen zu leisten.

Die rechtliche Grundlage dafür ist die so genannte VORZEITIGE ERBFOLGE, und eine sorgfältige Planung ist dabei entscheidend. In diesem Beitrag werde ich Ihnen erklären, worauf Sie achten müssen, und Ihnen einen wertvollen Praxistipp geben!

Ich bin Hartmut Göddecke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg. Mit unserer mehr als 30-jährigen Expertise im Erbrecht sind meine Kollegen und ich die richtigen Ansprechpartner, wenn es um langfristige Planungen und Absicherungen vor dem Erbfall geht.

Vorzeitige Erbfolge bedeutet, dass Sie Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Ihre zukünftigen Erben übertragen. Die Idee dahinter ist, den Vermögensübergang persönlich zu regeln und so Streit unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Gleichzeitig können Sie weiterhin finanzielle Vorteile für sich nutzen. Es ist also eine Win-win-Situation.

Allerdings ist es nicht so einfach! Das Finanzamt und andere Erbberechtigte stehen schnell vor der Tür. Sie fordern Erbschafts- oder Schenkungsteuer ein. Oder sie erheben Ansprüche auf den Pflichtteil. Möglicherweise treten später auch unkalkulierbare Pflichtteilsergänzungsansprüche auf. All diese Ansprüche müssen beglichen werden.

Es ist wichtig, dass Sie planen und dann aktiv werden, da andernfalls Streitigkeiten auftreten können. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre vorzeitige Erbfolge zu organisieren und begleiten Sie dabei, die für Sie persönlich besten Entscheidungen zu treffen.

Mein praktischer Tipp lautet: Freuen Sie sich nicht zu früh, dass Sie dem Staat steuerlich entkommen können! Bewahren Sie stattdessen einen kühlen Kopf und denken Sie bedacht an mögliche Krisenzeiten. Denken Sie zum Beispiel an die Kosten für einen längeren Krankenhausaufenthalt, eine Seniorenresidenz oder andere Pflegemaßnahmen.

Mit unserer Unterstützung können Sie sinnvolle Rückfallklauseln in Schenkungsverträgen vereinbaren und einen Widerruf mit möglichst geringen Hürden sicherstellen. Die meisten Klauseln in notariellen Verträgen sind dafür nicht ausreichend! Grober Undank, Insolvenz, Scheidung, Wiederverheiratung und Alkoholismus sind nur einige Beispiele für erfolgversprechende Rückfallklauseln.

Bitte beachten Sie, dass die vorzeitige Erbfolge einer fundierten rechtlichen Beratung bedarf. Jeder Fall ist individuell:

● Für Immobilienbesitzer kann zum Beispiel die Kettenschenkung oder die Güterstandsschaukel sinnvoll sein.

● Auch der Nießbrauch kann sich lohnen. Im besten Fall jedoch so gestaltet, dass spätere Miterben nicht davon profitieren.

● Überlegen Sie auch, ob ein Verkauf an die nächste Generation steuerlich vorteilhaft wäre.

● Denken Sie auch an die Leibrente, die insbesondere bei Betrieben und Immobilien beliebt ist, aber nicht darauf beschränkt ist.

Das sind nur einige Beispiele, die berücksichtigt werden sollten.

Sie sehen also: Das lebzeitige Übertragen von Vermögen an die nächste oder gar übernächste Generation gleicht eher einer "Polonaise" mit vielen Teilnehmern als einem simplen "Tango zu zweit". Dazu gehören weitere Familienangehörige, nichteheliche Kinder, aber auch das Finanzamt und Geschäftspartner wie Banken.

Damit Ihr Nachfolgeplan gelingt, unterstützt unsere Kanzlei Sie in folgenden Bereichen:

  1. Mit unserer Expertise in der vorzeitigen Erbfolge gehen wir sorgfältig auf alle möglichen Besonderheiten Ihrer individuellen Situation ein.
  2. Wir unterstützen Sie bei Gesprächen in und mit Ihrer Familie. Das bedeutet konkret, dass das Konzept von allen akzeptiert wird.
  3. Bei der Vertragsgestaltung können Sie sich zu 100 % auf rechtssichere Vertragsklauseln verlassen.

Wir beraten sowohl die übergebende ältere Generation als auch die nachfolgende jüngere Generation.

Ihr Hartmut Göddecke.

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Über den Autor

Gesamt:

Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg

Telefon: 02241-17330


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