Angehörige müssen nach einem Todesfall viele wichtige Dinge erledigen. Was besonders dringend ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Menschen häufig unvorbereitet. Trotz aller Trauer über den damit verbundenen Verlust - etwa eines Elternteils, des Ehepartners oder des eigenen Kindes, müssen Angehörige zeitnah aktiv werden. Dies gilt vor allem, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist.
Bei Todesfall Arzt rufen
In dieser Situation muss zunächst einmal ein Arzt gerufen werden. Dieser muss durch eine sorgfältige Untersuchung prüfen, ob wirklich der Tod eingetreten ist. Wenn dies der Fall ist, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, dass Sie unbedingt aufbewahren müssen. Sofern Ihr Angehöriger im Krankenhaus, einem Seniorenheim oder einer ähnlichen Einrichtung gestorben ist, übernimmt diese Institution diese Aufgabe. Direkt nach dem Tode sollten Sie alle nahestehenden Verwandten und auch Freunde und Bekannte des Verstorbenen benachrichtigen.
Bestatter einschalten
Im Anschluss daran sollten Sie sich gleich an einen Bestatter wenden. Wenn Ihnen keiner bekannt ist, können Sie sich an Organisationen wie Aeternitas wenden. Dies ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass der Verstorbene bei einer Erdbestattung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beerdigt sein muss. Wie lange dieser ist, ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Zumeist haben Sie nur wenige Tage Zeit. Mit dem Bestatter sollten Sie in einem persönlichen Gespräch nicht nur den Ablauf der Beerdigung besprechen, sondern auch, welche Formalitäten er für Sie regelt. Hierfür sollten Sie sich einen Kostenvoranschlag erteilen lassen. Selbstverständlich können und sollten Sie ruhig mehrere Angebote von Bestattern einholen und sich bei Ihrer Entscheidung nicht unter Druck setzen lassen.
Standesamt informieren
Darüber hinaus sollten Sie als Angehöriger innerhalb von 36 Stunden das zuständige Standesamt über den Tod informieren. Diese Verpflichtung ergibt sich für Mitbewohner oder Wohnungseigentümer, bei denen sich ein Sterbefall ereignet hat, aus der Vorschrift von § 28 PStG. Vorab sollten Sie anrufen und klären, welche Unterlagen Sie benötigen. Dann sollten Sie persönlich das Standesamt aufsuchen. Neben der Todesbescheinigung sollten Sie den Personalausweis des Verstorbenen mitnehmen.
Auf dem Standesamt sollten Sie sich dann eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Dieses Dokument ist ebenfalls sehr wichtig. Denn Sie müssen es später zahlreichen Stellen vorlegen. Sofern Ihr Angehöriger etwa im Krankenhaus einem Alten- und Pflegeheim oder in sonstigen Einrichtungen stirbt, muss diese den Sterbefall an das Standesamt melden. Dies folgt aus § 30 PStG.
Testament des Verstorbenen abgeben
Weiterhin sollten Sie sich zeitnah nach dem Tod kontrollieren, ob der Verstorbene ein Testament verfasst hat. Sofern Sie ein eigenhändiges Testament vorfinden, müssen Sie dieses umgehend beim zuständigen Nachlassgericht abgeben. Dies ist in § 2259 Abs. 1 BGB so geregelt. Das gilt unabhängig davon, ob Ihnen der Inhalt des Testamentes zusagt. Ansonsten machen Sie sich womöglich strafbar. Sofern Sie dieses etwa vernichten, kommt eine Bestrafung wegen Urkundenunterdrückung gem. § 274 STGB in Betracht.
Als Erblasser können Sie eine solche Straftat dadurch verhindern, dass Sie Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Bei der Abgabe wird allerdings nicht geprüft, ob es wirksam ist. Oder Sie schließen ein notarielles Testament ab.
Versicherungen des Verstorbenen informieren
Am besten gleich nach dem Tod sollten Sie als Angehörige in den Unterlagen nachsehen, ob der Verstorbene etwa eine Sterbegeldversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Denn manche Versicherungsverträge schreiben hier eine kurzfristige Meldung des Sterbefalls bei der jeweiligen Versicherung vor. Wie lange diese Frist ist, ist unterschiedlich. Sie beträgt bei einigen Versicherungen nur 48 Stunden ab dem Tode Ihres Angehörigen.
Erben: Auf Überschuldung des Nachlasses achten
Sofern Angehörige als Erben in Betracht kommen sollten Sie in den Unterlagen prüfen, ob der Nachlass verschuldet gewesen ist. In dieser Situation ist häufig eine Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll. Ansonsten kann es Ihnen als Erbe passieren, dass Sie für die Schulden des Verstorbenen aufkommen müssen. Normalerweise haben Sie zur Ausschlagung nur sechs Wochen ab Kenntnis über die Erbschaft Zeit.
Verträge mit Laufzeit kündigen
Wichtig ist auch, dass Sie innerhalb von wenigen Tagen die Krankenkasse informieren. Des Weiteren sollten Sie kontrollieren, ob Sie den Mietvertrag oder weitere Verträge des Verstorbenen mit Laufzeit kündigen müssen. Dies gilt etwa auch für Zeitungsabonnements. Ansonsten müssen Sie als Erbe damit rechnen, dass diese weiterlaufen und Sie auf Zahlung in Anspruch genommen werden.
Anspruch auf Hinterbliebenenrente
Von großer Wichtigkeit ist, dass Sie als nachprüfen, ob Ihnen eine Hinterbliebenenrente bzw. Pension zusteht. Diese wird etwa von der deutschen Rentenversicherung oder einer anderen zuständigen Stelle nämlich nicht automatisch gezahlt. Vielmehr müssen Sie diese Leistung dort beantragen. Um Zahlungsengpässe zu vermeiden, sollten Sie sich am besten frühzeitig nach Erhalt der Sterbeurkunde darum kümmern.
Harald Büring, Ass. jur. (Fachanwalt.de-Redaktion)
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