Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Bürger die Verletzung einer Dienstpflicht sowie das Fehlverhalten eines Amtsträgers rügen. Eine solche Beschwerde ist daher gegen Beamte und Beschäftigte einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde möglich. Die Beschwerde kann form- und fristlos erfolgen, es handelt sich um einen form- und fristlosen Rechtsbehelf.
Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde und wann ist sie möglich?
Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde handelt es sich um einen form- und fristlosen Rechtsbehelf, mit dem Bürger die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers oder Angestellten des öffentlichen Diensts oder dessen persönliches Fehlverhalten rügen können.
Verhält sich also ein Amtsträger oder ein Angestellter des öffentlichen Diensts unangemessen gegenüber einem Bürger oder verletzt er seine Dienstpflicht, können sich Bürger mittels einer Dienstaufsichtsbeschwerde wehren.
Erheben kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde grundsätzlich jedermann, also nicht nur der Betroffene selbst, sondern auch Nicht-Betroffene. Ihre Rechtsgrundlage hat die Dienstaufsichtsbeschwerde in Art. 17 GG. Bei Unsicherheiten können sich betroffene an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden.
Wer alles als Amtsträger gilt, ist in § 11 Absatz 1 Nr. 2 StGB geregelt. Amtsträger sind demnach Beamte, Richter sowie Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen oder Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Dienstaufsichtsbeschwerde kann also beispielsweise gegen Lehrer, Polizisten und Feuerwehrbeamte eingereicht werden. Ebenfalls möglich ist eine Beschwerde gegen alle sonstigen Verwaltungsbeamte und Angestellte des öffentlichen Dienst.
Für jede dieser Personen gelten bestimmte Dienstpflichten. Wird eine dieser Dienstpflichten verletzt, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden. Dasselbe gilt, wenn die Person ein persönliches Fehlverhalten an den Tag legt, zum Beispiel, aufgrund von Voreingenommenheit oder einer unsachlichen und unangemessenen Wortwahl.
Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde können also u.a. sein:
- Beleidigung
- diskriminierendes Verhalten
- Schikane
- unfreundliche Bearbeitung
- soziale Benachteiligung
- Handgreiflichkeiten
- Verzögerung der Bearbeitung aufgrund persönlicher Gründe
Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist es, dass gegen die betreffende Person dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen verhängt werden. Handelt es sich um einen schweren Fall unangemessenen Verhaltens, kann dies auch ein Disziplinarverfahren zur Folge haben.
Beispiele
- Dienstaufsichtsbeschwerde Polizei
Wer das Verhalten eines Polizeibeamten als falsch beurteilt, kann gegen den Beamten Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Dies kann nicht nur der Betroffene selbst, sondern jede Person, die Zeuge des Fehlverhaltens des Polizisten wurde. Beschwerde kann immer nur gegen einen einzelnen Beamten eingereicht werden, nicht jedoch gegen die gesamte Polizei als Institution.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird an den zuständigen Vorgesetzten (geringfügiger Beschwerdegegenstand) bzw. die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde (gröberes Fehlverhalten) adressiert. Gerade im Kontakt mit der Polizei kann es leicht vorkommen, dass sich Personen ungerecht behandelt fühlen. Das subjektive Empfinden muss jedoch nicht immer stimmen. Dennoch haben Polizisten bestimmte Pflichten zu erfüllen. So haben Polizeibeamte neutral und uneigennützig zu handeln und müssen sich im Dienst gemäßigt verhalten.
- Dienstaufsichtsbeschwerde Lehrer
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrer kann eingereicht werden, wenn dazu das persönliche Verhalten der Lehrkraft Anlass gibt oder man die Qualität der Aufgabenwahrnehmung bemängelt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sollte hier als letztes Mittel gesehen werden. Wird der Beschwerde nicht entsprochen, steht es dem Lehrer frei, rechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer einzuleiten, da die Beschwerde negative Auswirkungen auf die eigene Reputation hat.
Auch kann das betroffene Kind möglicherweise einen schweren Stand haben, wenn ein Lehrer sich einer Dienstaufsichtsbeschwerde ausgesetzt sieht. Daher ist es ratsam, dass zunächst der Kontakt zur Klassenleitung, dem Vertrauenslehrer oder der Schulleitung gesucht wird, bevor eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wird. Konsequenzen einer solchen können für den Lehrer von einer Verwarnung oder Geldbuße über einen vorübergehenden Schulverweis bis hin zur Kündigung reichen – wobei eine Kündigung nur bei Straftaten in Frage kommen wird.
Dienstaufsichtsbeschwerden, mit denen sich Eltern erhoffen, doch noch eine Versetzung oder eine bessere Benotung ihrer Kinder erwirken zu können, führen in der Praxis im Übrigen meist nicht zum erhofften Erfolg.
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Dienstaufsichtsbeschwerde Jobcenter
Kommt es zu Schwierigkeiten und Problemen mit dem Sachbearbeiter, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden. Gründe dafür können beispielsweise sein, dass der Sachbearbeiter nicht gewissenhaft arbeitet und Unterlagen verlegt, er nicht als kompetent genug empfunden wird oder man sich als Betroffener benachteiligt fühlt.
Eingereicht werden kann die Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement, der Beschwerdestelle des Jobcenters. Dieses ist üblicherweise direkt der Geschäftsführung unterstellt. Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt durch den Leiter des Jobcenters. Konsequenzen für den jeweiligen Mitarbeiter können u.a. eine Rüge oder eine Versetzung sein. Unter Umständen kann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch ein Wechsel des Sachbearbeiters erreicht werden.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde richtet man sich im Übrigen immer gegen das Verhalten eines bestimmten Mitarbeiter des Jobcenters. Geht es hingegen um eine sachliche Beschwerde (etwa bei einem inkorrekten Bescheid), muss ein Widerspruch eingelegt werden.
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Dienstaufsichtsbeschwerde Beamte
Sollte man sich durch einen Beamten beleidigt oder nicht ernst genommen fühlen oder hat man den Eindruck, dass der eigene Antrag verschleppt wird, kann Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden. Möglich ist dies, wenn es zu einem dienstwidrigen Verhalten des Behördenmitarbeiters kam oder man sich aufgrund von Verwaltungshandeln falsch behandelt fühlt.
Hat man hingegen einen förmlichen Antrag gestellt und daraufhin einen Bescheid erhalten, gegen den man vorgehen will, dient dazu nicht die Dienstaufsichtsbeschwerde, sondern Widerspruch oder Einspruch sind die richtigen Rechtsbehelfe.
Fachanwalt.de-Tipp: Keine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden kann gegen Bürgermeister, Landräte und Minister, da diese in der Regel keine Dienstvorgesetzten haben, an die die Beschwerde gerichtet werden kann.
Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen - Form und Fristen
Eingereicht wird die Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem direkten Vorgesetzten der Person, deren unangemessenes Verhalten man rügen möchte. Hierbei muss die Hierarchie innerhalb einer Behörde berücksichtigt werden. Wer sich über den richtigen Ansprechpartner nicht im Klaren ist, kann diesen auch direkt bei der Behörde erfragen.
Folgende Adressaten einer Dienstaufsichtsbeschwerde kommen beispielsweise in Frage:
- Finanzamtbedienstete
Adressat: Amtsvorsteher des Finanzamtes
- Kommunalbedienstete
Adressat: (Ober-)Bürgermeister
- Sachbearbeiter
Adressat: Disziplinarvorgesetzter
Da auch die Behörden untereinander noch einmal hierarchisch gegliedert sind, kann es in manchen Fällen, insbesondere bei staatlichen Behörden, schwierig sein, den passenden Adressaten zu ermitteln. Hier kann eine Suchanfrage über das Internet oder gegebenenfalls eine Nachfrage bei einem Anwalt weiterhelfen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann sowohl schriftlich, als auch mündlich eingereicht werden, wobei die Schriftform zu bevorzugen ist. Zudem sollte die Beschwerde ausführlich begründet und das beanstandete Verhalten möglichst genau bezeichnet werden. Die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist mit keinen Gebühren oder Kosten verbunden. Für die Dienstaufsichtsbeschwerde gilt keine bestimmte Frist, sie sollte aber möglichst zeitnah zu dem beanstandeten Fehlverhalten formuliert werden.
Dienstaufsichtsbeschwerde Muster
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann nach folgendem Muster formuliert werden:
Adresse des Absenders
Adresse der Dienststelle der/des Bediensteten
Datum
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn/Frau XY
Sehr geehrte Frau XY / sehr geehrter Herr XY (Name des Dienstvorgesetzten),
hiermit möchte ich Dienstaufsichtsbeschwerde über Ihren Mitarbeiter XY einlegen.
Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
(Ausführliche Beschreibung des Sachverhalts und Begründung der Beschwerde)
Ich bitte Sie, den geschilderten Sachverhalt dienstaufsichtlich zu bewerten. Ich freue mich über eine Stellungnahme in angemessener Zeit und behalte mir weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen,
XY
Erfolgsaussichten und Folgen
Nach Einreichen einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird der Dienstvorgesetzte der Behörde die Beschwerde einer sachlichen Prüfung unterziehen. Bei dem Dienstvorgesetzten handelt es sich üblicherweise um den Leiter der jeweiligen Behörde. Sollte sich im Rahmen der Prüfung ergeben, dass die Vorwürfe berechtigt sind, kommt es zu entsprechenden Sanktionen oder das angegriffene Verhalten wird unterbunden.
Fachanwalt.de-Tipp: Über die Beschwerde ist innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Sollte keine Rückantwort erfolgen, kann nach etwa 2 bis 3 Monaten nachgefragt werden, wie der Bearbeitungsstand ist. Ist eine sachliche Prüfung erfolgt, hat der Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass die Beschwerde auch beschieden wird.
Sollte die Behörde untätig bleiben, kann sich der Bürger an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden und weitere Schritte rechtlich abklären lassen. Ein Anspruch das Ergebnis seiner Beschwerde oder eine nähere Begründung zu erfahren, hat der Beschwerdeführer nicht.
Autor: Fachanwalt.de-Redaktion
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