Steuerrecht

Diesen Verpflichtungen muss man als Selbstständiger nachgehen

Zuletzt bearbeitet am: 08.02.2024

Die Selbstständigkeit ist für viele ein Schritt in die Freiheit und Selbstbestimmtheit. Damit dabei auch alles reibungslos klappt und es nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollte man seine Pflichten kennen. Es gibt in Deutschland zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die man für den Erfolg der Selbstständigkeit beachten muss.

Die wichtigsten Verpflichtungen im Überblick

Es gibt viele Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen. Wer beispielsweise ein Sprachtalent hat oder sogar Muttersprachler ist, kann Englisch Nachhilfe online geben, um sich so einen neuen Haupterwerb oder einen Nebenerwerb aufzubauen. Am Beispiel der Online Nachhilfe werden die wichtigsten Verpflichtungen und die Konsequenzen ihrer Missachtung hier einmal näher beleuchtet.

Haupterwerb oder Nebenerwerb?

Zunächst muss unterschieden werden, ob jemand Nachhilfeunterricht online als Haupttätigkeit ausübt, oder nur nebenbei ausübt. Jede Art der selbstständigen Tätigkeit muss beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden. Dieses vergibt dann eine Steuernummer, mit der Rechnungen gestellt werden können.

Da Nachhilfe meist eher ein Nebenerwerb ist, muss man einige Verpflichtungen dem Arbeitgeber gegenüber beachten. Der Hauptberuf darf nicht zu kurz kommen, die Arbeitszeiten müssen eingehalten werden und Erholung ist Pflicht. Urlaub zu nehmen, um die Selbstständigkeit weiter auszubauen, ist nicht erlaubt und auch krankschreiben lassen sollte man sich nicht, um eine Selbstständigkeit auszuüben. Andernfalls kann das eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Steuer

Über die anfallenden Steuern sollte man sich für eine erfolgreiche Selbstständigkeit informieren. Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer können je nach Art des Gewerbes und der Tätigkeit anfallen. Wer beispielsweise Online Nachhilfe im Nebenerwerb als Kleinunternehmer gibt, muss und darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Einkommenssteuer wird erst ab einem Einkommen von 10.347 Euro fällig. Der Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt bei 24.500 Euro.

Im besten Fall lässt man sich für die Steuererklärung von einem professionellen Steuerberater beraten und unterstützen, denn nicht nur muss die Steuer fristgerecht und korrekt eingereicht werden, sondern man kann hier als Unternehmer mit etwas Hintergrundwissen auch bares Geld sparen. Steuerhinterziehung kann zu hohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen führen.

Rechnungen schreiben

Wer selbstständig arbeitet, möchte dafür natürlich auch bezahlt werden. Rechnungen zu schreiben, ist deshalb ein essenzieller Teil der Selbstständigkeit. Hier ist viel Potenzial für Fehler, denn es gibt einige Pflichtangaben und Vorgaben, wie eine Rechnung richtig aussehen muss.

Eine Rechnung sollte übrigens möglichst zeitnah nach der erbrachten Leistung gestellt werden, maximal jedoch innerhalb eines halben Jahres. Danach erlischt der Rechnungsanspruch und es ist schwer, das Geld für die erbrachte Leistung zu erhalten.

Folgende Angaben müssen auf einer Rechnung sein:

  • Vollständiger Name des Unternehmers oder Unternehmens
  • Anschrift des Unternehmers oder Unternehmens
  • Vollständiger Name des Leistungsempfängers
  • Anschrift des Leistungsempfängers
  • Art und Menge der Leistung
  • Eindeutige und einmalige Rechnungsnummer (muss fortlaufend sein)
  • Datum der Rechnung
  • Steuernummer des Unternehmens
  • Rechnungsbetrag (Nettobetrag und angerechnete Umsatzsteuer)
  • Bankverbindung und Hinweis über das Zahlungsziel
  • Hinweis über zweijährige Aufbewahrungspflicht der Rechnung

Alle Angaben gelten sowohl für Rechnungen, die postalisch versendet werden, als auch für Rechnungen, die online versendet werden. Um Fehler in der Rechnungsstellung zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine Vorlage zu erstellen und diese dann entsprechend auszufüllen. Im schlimmsten Fall kann es bei falscher Rechnungsstellung zu Steuernachzahlungen kommen.

Krankenversicherung

Menschen, die einer selbstständigen Tätigkeit, wie der Online Nachhilfe, im Haupterwerb nachgehen, arbeiten im Vergleich zu Menschen in Festanstellung auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Sie gestalten ihre Arbeitszeit nach eigener Vorstellung und sind nicht weisungsgebunden. Dennoch sind auch Selbstständige verpflichtet, sich krankenversichern zu lassen. Hat man sich nicht krankenversichert und wird erwischt, müssen sämtliche Beträge nachgezahlt werden und es kommt ein Säumniszuschlag hinzu.

Datenschutzgrundverordnung

Selbstständige haben meist eine Website, um ihre Leistungen anzubieten. Wer in diesem Kontext Daten sammelt, beispielsweise für einen Newsletter oder über die Kommentarfunktion eines Blogs, ist seit 2018 verpflichtet, eine Datenschutzerklärung auf der eigenen Website zur Verfügung zu stellen. Doch es gibt auch noch andere Datenschutzverordnungen, über die man sich informieren muss. Die DSGVO greift bei Missachtung der Verordnung hart durch. Für besonders gravierende Verstöße wurden Unternehmen bereits mit bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld geahndet.

Aufbewahrungspflicht

Durch das Steuer- und Handelsrecht in Deutschland sind Selbstständige in vielen Fällen verpflichtet, Unterlagen aufzubewahren. Je nach Recht und Gesetz müssen Unterlagen zwischen sechs und 30 Jahren aufbewahrt werden. Wird die Aufbewahrungspflicht verletzt oder vernachlässigt, können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen.

Mit ein wenig Recherche und professioneller Unterstützung findet man sich in der deutschen Bürokratie rund um die Selbstständigkeit schnell zurecht.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © wichayada - stock.adobe.com

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