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Digital Services Act (DSA) der EU: Was kommt ab 17. Februar 2024 auf Anbieter von digitalen Diensten zu?

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(2 Bewertungen)10.02.2025 Allgemein

Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union repräsentiert eine fundamentale Neuausrichtung in der Regulierung digitaler Dienstleistungen, die auf eine stärkere Verantwortlichkeit von Online-Plattformen und den Schutz der Nutzer abzielt. Mit seinem Inkrafttreten am 17. Februar 2024 stellt die Verordnung für Unternehmen, die in Deutschland und in der gesamten EU digitale Dienste anbieten eine neue Herausforderung dar.

Was ist der Digital Services Act der EU?

Der Digital Services Act (DSA, deutsch: Gesetz über digitale Dienste) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Er ist ein Teil eines umfassenden Bemühens, die Art und Weise, wie digitale Dienste in der EU betrieben und reguliert werden, zu reformieren und zu aktualisieren. Sein Hauptziel ist es, ein sichereres, gerechteres und transparenteres Online-Umfeld zu schaffen.

Den vollständigen Text des DSA als pdf auf Deutsch finden Sie hier: VERORDNUNG (EU) 2022/2065 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz
über digitale Dienste)

Entstehung und Notwendigkeit des Gesetzes

Der DSA adressiert die Herausforderungen und Risiken, die mit der rasanten Entwicklung und Expansion des digitalen Marktes einhergehen, und zielt darauf ab, den digitalen Raum für alle Nutzer und Anbieter von Online-Diensten zu verbessern.

Seit dem Erlass der E-Commerce-Richtlinie im Jahr 2000 hat sich die digitale Landschaft drastisch verändert. Neue Technologien, Geschäftsmodelle und soziale Interaktionen haben die Art und Weise, wie wir leben und arbeiten, grundlegend verändert. Online-Plattformen sind zu zentralen Akteuren im digitalen Raum geworden, und mit ihrem Wachstum sind auch neue Herausforderungen entstanden, darunter die Verbreitung illegaler Inhalte, Fragen zum Datenschutz, zur Transparenz von Algorithmen und zur Marktmacht einzelner Plattformen.

Der DSA wurde als Antwort auf diese Entwicklungen und als Ergänzung zu bestehenden Vorschriften, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), konzipiert. Er soll bestehende Lücken schließen und einen kohärenten rechtlichen Rahmen für digitale Dienste in der gesamten EU schaffen.

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Hauptziele

  1. Schutz der Nutzer: Der DSA zielt darauf ab, die Nutzer vor illegalen Inhalten und unsicheren Produkten online zu schützen und gleichzeitig ihre Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit und den Datenschutz, zu wahren.

  2. Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit: Online-Plattformen müssen transparenter in Bezug auf ihre Algorithmen, Werbepraktiken und den Umgang mit illegalen Inhalten sein. Der DSA verlangt auch, dass Plattformen klare Berichterstattungspflichten erfüllen und externe Prüfungen zulassen.

  3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Der DSA soll einheitliche Bedingungen für alle digitalen Dienste in der EU schaffen, wodurch der Binnenmarkt gestärkt und Innovationen gefördert werden sollen.

  4. Adressierung systemischer Risiken: Große Plattformen müssen Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu minimieren.

DSA Umsetzung und Durchsetzung

Der DSA wird direkt in Deutschland und allen Mitgliedstaaten der EU Anwendung finden. Dies gewährleistet eine einheitliche Anwendung und vermeidet die Fragmentierung des digitalen Marktes. Die Europäische Kommission wird zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden für die Durchsetzung des DSA verantwortlich sein, wobei besonderes Augenmerk auf sehr große Online-Plattformen gelegt wird.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Digital Services Act (DSA) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Eine EU-Verordnung ist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gültig, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedarf. Sie hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Wann tritt der DSA in Kraft?

Für sogenannte Very Large Online Platforms (VLOPs) oder Very Large Online Search Engines (VLOSEs) mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU, was 10% der EU-Bevölkerung entspricht, gelten diese Regeln bereits seit Ende August 2023.

Die Regelungen des Digital Services Act treten am 17. Februar 2024 nun auch für kleinere digitale Dienste und Plattformen in Kraft.

Die Europäische Kommission, in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, ist für die Durchsetzung des DSA verantwortlich.

Für welche Unternehmen gilt das Gesetz über digitale Dienste?

Der DSA betrifft eine breite Palette von Anbietern von digitalen Diensten: Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores oder Reise- und Unterkunftsportale.

Die Pflichten der einzelnen Online-Anbeiter variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkung:

Beispiele

  1. Sehr große Online-Plattformen (VLOPs): Online-Plattformen, die mehr als 10% der 450 Millionen Verbraucher in der EU erreichen, d.h. Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU.

  2. Suchmaschinen: Anbieter von Suchdiensten im Internet, einschließlich sehr großer Online-Suchmaschinen, fallen ebenfalls unter den DSA.

    Mehr dazu: DSA: Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen

  3. Online-Plattformen: Dies umfasst Unternehmen, die Dienste anbieten, die darauf ausgerichtet sind, digitale Inhalte, Waren oder Dienstleistungen von Dritten zu teilen oder Nutzern den Zugang zu diesen zu ermöglichen. Beispiele sind soziale Medien, Online-Marktplätze und Plattformen für die gemeinschaftliche Nutzung von Wirtschaftsgütern.

  4. Hosting-Dienste: Unternehmen, die Infrastruktur für das Hosting von Informationen im Internet bereitstellen, wie Cloud-Dienste und Webhosting-Anbieter.

  5. Vermittlungsdienste: Anbieter, die die Netzwerkinfrastruktur bereitstellen oder betreiben, einschließlich Internetzugangsdienste und Domain-Name-Registrare.

Was müssen Anbieter von digitalen Diensten in Deutschland tun?

Unternehmen in Deutschland müssen eine Reihe von Anpassungen vornehmen, um den Anforderungen des DSA gerecht zu werden. Dazu gehören

  • die Implementierung geeigneter Strukturen zur Verhinderung und Entfernung illegaler Inhalte,
  • die Gewährleistung von Transparenz und Kontrolle über Algorithmen und Werbepraktiken,
  • die Bereitstellung klarer, verständlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Einige (große) Anbieter müssen auch

  • jährliche Transparenzberichte veröffentlichen,
  • Notice-and-Action-Systeme einrichten
  • und bei Verdacht auf Straftaten entsprechende Meldungen vornehmen.

Die Umsetzung des DSA in Deutschland erfolgt durch das geplante Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), wobei die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung übernimmt.

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Sind kleine Unternehmen von den Regelungen des DSA ausgenommen?

Kleinst- und kleine Unternehmen sind nicht generell von den Regelungen des Digital Services Act (DSA) ausgenommen. Der DSA ist so konzipiert, dass er auf eine breite Palette von digitalen Diensten und Online-Plattformen anwendbar ist, unabhängig von ihrer Größe. Allerdings berücksichtigt der DSA die besonderen Umstände und Herausforderungen, mit denen kleinere Unternehmen konfrontiert sind, und sieht bestimmte Ausnahmen und Erleichterungen gemäß Art. 19 DSA für sie vor.

Im DSA gibt es spezifische Bestimmungen, die darauf abzielen, die regulatorische Last für Kleinst- und Kleinunternehmen zu verringern, ohne dabei die übergeordneten Ziele des Schutzes der Nutzer und der Förderung eines verantwortungsvollen Online-Umfelds zu kompromittieren. Diese Bestimmungen erkennen an, dass kleinere Unternehmen möglicherweise nicht die Ressourcen oder Kapazitäten haben, um dieselben umfassenden Maßnahmen zu implementieren wie größere Plattformen.

Zu den Erleichterungen gehört, dass kleinere Unternehmen von bestimmten Berichts- und Überprüfungspflichten ausgenommen sind oder vereinfachte Verfahren anwenden dürfen. Die genauen Ausnahmen und Anforderungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der angebotenen Dienste, der Größe des Unternehmens und der Art der Nutzerinteraktion.

Fachanwalt.de-Tipp: Wichtig ist, dass alle Anbieter digitaler Dienste, einschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen, die grundlegenden Anforderungen des DSA erfüllen müssen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung illegaler Inhalte und den Schutz der Nutzerrechte. Dies bedeutet, dass selbst kleine Unternehmen sicherstellen müssen, dass sie angemessene Mechanismen zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte einrichten und die Transparenz ihrer Dienste gewährleisten.

Kritik an DSA

Die Einführung des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union hat eine breite Diskussion und auch einige Kritikpunkte hervorgebracht, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf kleine Unternehmen und den damit verbundenen Bürokratieaufwand. Hier sind einige der Hauptkritikpunkte:

  1. Bürokratieaufwand und Compliance-Kosten: Kleine Unternehmen und Start-ups könnten sich mit einem erhöhten Bürokratieaufwand konfrontiert sehen, um die Anforderungen des DSA zu erfüllen. Dies umfasst die Implementierung neuer Verfahren für die Meldung und Entfernung illegaler Inhalte, die Anpassung von Algorithmen für mehr Transparenz und die Durchführung von Risikoanalysen. Die damit verbundenen Compliance-Kosten könnten für kleinere Akteure eine größere Herausforderung darstellen als für große Plattformen, die bereits über die notwendigen Ressourcen und Strukturen verfügen.

  2. Einheitliche Anwendung auf unterschiedlich große Plattformen: Obwohl der DSA spezielle Regelungen für sehr große Online-Plattformen vorsieht, befürchten Kritiker, dass die einheitliche Anwendung der Vorschriften auf Unternehmen unterschiedlicher Größe kleinere Anbieter unverhältnismäßig belasten könnte. Die Anforderungen, die für große Plattformen sinnvoll sind, könnten für kleinere Unternehmen übermäßig belastend oder sogar undurchführbar sein.

  3. Komplexität der Regelungen: Die Komplexität der Regelungen und die Unsicherheit darüber, wie bestimmte Vorschriften umzusetzen sind, könnten ebenfalls Probleme bereiten, insbesondere für Unternehmen ohne spezialisierte Rechtsabteilungen. Dies könnte die rechtliche Unsicherheit erhöhen und kleinere Unternehmen dazu veranlassen, konservativere Ansätze zu wählen, die möglicherweise ihre Innovationsfähigkeit einschränken.

  4. Risiko der Überregulierung: Einige Kritiker befürchten, dass der DSA zu einer Überregulierung führen könnte, die die Entwicklung und das Wachstum des digitalen Marktes in der EU hemmt. Insbesondere könnte die Angst vor strengen Strafen für die Nichteinhaltung dazu führen, dass Unternehmen vorsichtiger bei der Einführung neuer Dienste und Funktionen sind.

  5. Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit: Obwohl der DSA darauf abzielt, illegale Inhalte effektiv zu bekämpfen, gibt es Bedenken, dass die Vorschriften Plattformen dazu veranlassen könnten, in Zweifelsfällen Inhalte eher zu entfernen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Dies könnte potenziell die Meinungsfreiheit im Internet einschränken.

Um diesen Bedenken entgegenzuwirken, betont die Europäische Union, dass der DSA flexible und skalierbare Lösungen bietet, die auf die Größe und Kapazität der verschiedenen Plattformen abgestimmt sind. Zudem gibt es Bestrebungen, durch Leitlinien und Unterstützung kleineren Unternehmen die Anpassung an die neuen Regelungen zu erleichtern. Dennoch bleibt die praktische Umsetzung des DSA und seine Auswirkungen auf Unternehmen verschiedener Größen ein Bereich intensiver Beobachtung und Diskussion.

 

Symbolgrafik: © Tada Images - stock.adobe.com

Autor: Redaktion fachanwalt.de

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