Versicherungsrecht

Diverse Ausschlussklauseln – lohnt sich die Restschuldversicherung überhaupt?

27.11.2020
 (1)

Die bei Abschluss eines Kredits häufig von Banken angebotene Restschuldversicherung soll die Ratenzahlungen bei Eintritt unvorhergesehene Umstände wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit absichern. Doch in Anbetracht langer Warte- und Karenzzeiten sowie diverser Ausschlussklauseln stellt sich unweigerlich die Frage, wann die Versicherung überhaupt zahlt und ob sie sich dann noch lohnt.

Die Situationen, gegen die sich Kreditnehmer mit einer Restschuldversicherung absichern möchten, sind mit teilweise sehr unterschiedlichen Kosten verbunden. Arbeitslosigkeit ist dabei am teuersten. Eine Marktuntersuchung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im Jahr 2019 kam zu dem Ergebnis, dass es aber ebendiese teuer bepreisten Versicherungsfälle sind, bei denen die Zahlung seitens der Versicherer besonders häufig verweigert wird. Teilweise wurden mehr als die Hälfte aller Leistungsfälle bei Arbeitslosigkeit von einzelnen Versicherungen abgelehnt.

Achtung bei Warte- und Karenzzeiten

Unter anderem richten sich die Kosten für die Versicherung nach den vertraglich festgelegten Warte- und Karenzzeiten. Unter Wartezeit versteht man den Zeitraum, in dem der Versicherungsvertrag bestanden haben muss, bevor ein Leistungsanspruch besteht. Die Karenzzeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Eintreten eines Schadensfalls und der Auszahlung der Leistung.

Für Arbeitslosigkeit zahlen manche Versicherer z. B. erst nach einer Wartezeit von einem halben Jahr und einer zusätzlichen Karenzzeit von drei Monaten. Der Versicherungsnehmer zahlt also schon neun Monate für die Versicherung, obwohl er in diesem Zeitraum noch keinerlei Anspruch auf Leistung hat. Manchmal sind auch nur die ersten zwölf Monate des Versicherungsfalls abgedeckt. Ist der Versicherungsnehmer also länger als ein Jahr arbeitslos, zahlt die Versicherung nicht mehr. Wenn ein Versicherungsnehmer nach Leistungsinanspruchnahme wieder eine Anstellung findet, diese aber kurz darauf erneut verliert, sind weitere Karenzzeiten möglich. Einige Versicherer zahlen lediglich für drei Leistungsfälle. Wird ein Versicherungsnehmer zum vierten Mal arbeitslos, hat er keinen Leistungsanspruch mehr. Zudem greifen Restschuldversicherungen regelmäßig nicht, wenn die Arbeitslosigkeit selbstverschuldet ist.

Achtung bei Ausschlussklauseln

Hinzu kommen diverse Ausschlussklauseln in den Versicherungsverträgen, die den Versicherungsschutz zusätzlich einschränken. Zum Beispiel greift dann der Todesfallschutz nicht bei Suizid, der Schutz vor Arbeitsunfähigkeit nicht bei psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaften und der Schutz vor Berufsunfähigkeit nicht bei gewissen Krankheiten.

Die individuelle Gestaltung der Verträge variiert mitunter stark. Daher sind Kreditnehmer gut beraten, im Vorfeld genau zu prüfen, wann die Versicherung überhaupt zahlt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kreditnehmer nicht zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern wählen können. Sie können nur die Versicherung abschließen, die von der Bank zusammen mit dem Kredit angeboten wird.

Was muss ich als Verbraucher beachten?

Je nach Höhe des abgeschlossenen Darlehens und der Versicherungskosten gilt es, genau abzuwägen, ob der Abschluss einer Ratenschutzversicherung im individuellen Fall wirklich notwendig und sinnvoll ist. Außerdem ist auch nicht jede Ausschlussklausel immer rechtens. Im Dezember 2014 kam der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 289/13) beispielsweise zu dem Schluss, dass die folgende Formulierung zu unklar sei: „Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen.“

Sollten Sie sich in Bezug auf den Abschluss einer Restschuldversicherung unsicher sein, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite. Wir prüfen den Vertrag, die Kosten – insbesondere im Verhältnis zur Höhe des Kredits – und die Ausschlussklauseln. Lassen Sie sich dazu einfach im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs beraten.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen

Telefon: 0214 90 98 40 0


Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Guido Lenné:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Versicherungsrecht Neue vollautomatische Kfz-Schadenregulierung: zu gut, um wahr zu sein?
13.03.2021

Wenn es geknallt hat, gibt es sofort Geld – so lautet das Versprechen der neuen vollautomatischen Schadensteuerung der Kfz-Versicherer. Die digitale Abwicklung soll vor allem durch Schnelligkeit beeindrucken. Doch steht zu befürchten, dass die Versicherungskonzerne die Leistungen für die Versicherten – insbesondere bei Haftpflichtschäden – dadurch weiter kürzen. Präsentiert wurde die neue digitale Schadenregulierung von der R+V Allgemeine Versicherung AG. Geworben wird u. a. damit, dass Unfallgeschädigte mit nur einem Klick entscheiden können, ob sie Geld oder eine Reparatur wünschen. Wird die finanzielle Entschädigung ... weiter lesen

Versicherungsrecht Kostentreiber Restschuldversicherung: Welche Alternativen gibt es?
26.02.2021

Wer bei der Bank einen Kredit abschließt, dem wird häufig eine Restschuldversicherung angeboten, die im Falle von unvorhergesehenen Umständen die Ratenzahlungen absichern soll. Doch unterschiedlichste Ausschlussklauseln, lange Wartezeiten und hohe Kosten machen die Versicherung eher zu einem Kostentreiber. Tatsächlich gibt es für Kreditnehmer noch andere Möglichkeiten, die Ratenzahlungen abzusichern. Bei kleineren Ratenkrediten gilt allerdings, dass man sich grundsätzlich die Frage stellen sollte, ob eine Absicherung der Raten überhaupt nötig ist. Denn meistens übersteigen hier die Kosten und das Risiko durch zahlreiche ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Aktentasche sichtbar im Auto ist fahrlässig

Karlsruhe (jur). Wer eine Aktentasche mit Wohnungsschlüssel sichtbar in seinem Auto liegenlässt, handelt fahrlässig. Für einen Einbruch mit diesem Schlüssel muss daher auch eine Haftpflichtversicherung mit „erweiterter Schlüsselklausel“ nicht aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 26. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 118/22). Der bei dieser Klausel übliche Haftungsausschluss bei Fahrlässigkeit ist danach transparent und wirksam.  Der Kläger behauptet, ihm sei aus seinem Dienstwagen eine Aktentasche entwendet worden, in der sich unter anderem Rechnungen mit seiner Wohnanschrift und ein Schlüsselbund ... weiter lesen

Versicherungsrecht Keine Versicherungsleistungen wegen vorgehaltener Klinikbetten

Frankfurt/Main (jur). Ein Krankenhaus kann für das angeordnete Vorhalten freier Klinikbetten während der Covid-19-Pandemie keine Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung erhalten. Denn die von der hessischen Landesregierung angeordnete Einschränkung des Klinikbetriebs diente nicht der Eindämmung des Sars-Cov-2-Virus, sondern der Schaffung von Behandlungskapazitäten für eine zu erwartende große Zahl von Covid-19-Erkrankten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 19. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-08 O 210/22).   Damit kann das klagende Krankenhaus keine Leistungen aus der von ihm ... weiter lesen

Ihre Spezialisten