Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Drei Wochen Quarantäne nach Affenpocken-Infektion eines Mitbewohners

Düsseldorf (jur). Eine Person, die während der infektiösen Phase eines mit Affenpocken infizierten Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes 21 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Das hat am Mittwoch, 10. August 2022, das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 29 L 1677/22). Eine Impfung ändere daran nach derzeitigem Erkenntnisstand nichts. 

Im Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht damit eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamts der Stadt Düsseldorf. Zur Begründung verwies es auf die wissenschaftliche Beurteilung der Affenpocken durch das Robert-Koch-Institut (RKI). Danach gehörten Personen, die mindestens eine Nacht im Haushalt mit einer Person mit Affenpocken-Diagnose verbracht und dort daher möglicherweise Kontakt mit infektiös belasteten Haushaltsgegenständen hatten, zur „Expositionskategorie 3“. Wegen eines hohen Übertragungsrisikos empfehle das RKI für diese Personen eine Quarantäne von 21 Tagen. 

Dass sich hier der Antragsteller sofort nach Bekanntwerden der Infektion seiner Kontaktperson hatte impfen lassen, ändere daran nichts. Der verwendete Impfstoff Imvanex/Jynneos sei in der EU bislang noch gar nicht zur Anwendung gegen Affenpocken zugelassen. Öffentliche Daten über die Wirksamkeit des Impfstoffs und wann seine Schutzwirkung gegebenenfalls greift, lägen noch nicht vor. 

In dieser Situation sei das öffentliche Interesse an dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung höher zu bewerten als die dreiwöchige Einschränkung für den Antragsteller, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. 

 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Vitalii Vodolazskyi - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Feiertagsbeschäftigung
16.04.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Feiertagsbeschäftigung

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 4 L 508/25 ) entschied, dass Angestellte in Wellnessstudios auch an Sonn- und Feiertagen Beschäftigungen ausführen dürfen. VG Berlin kippt Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit in Studios Die Antragstellerin betreibt in Berlin mehrere Studios, in denen Wellnessmassagen angeboten werden. Ihre Angestellten führen diese Dienstleistungen für die Kunden durch, die sich passiv behandeln lassen. Im November 2025 untersagte das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit die Beschäftigung der Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen, da nach Ansicht der Behörde der Ausnahmetatbestand des Arbeitszeitgesetzes (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG) nicht greife. Die Behörde argumentierte, dass der Ausnahmetatbestand nur für Fälle gelte, in denen sich die Kunden...

weiter lesen weiter lesen

OVG Niedersachsen entzieht Beamten Ruhegehalt
27.03.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
OVG Niedersachsen entzieht Beamten Ruhegehalt

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 25.02.2026, Az. 3 LD 10/24 ) verschärfte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück (Urteil vom 18.07.2024, Az. 9 A 5/23) und erkannte auf Aberkennung des Ruhegehalts. Beamter tritt Gefangenen – Dienstbezüge gekürzt Gegenstand des Verfahrens war ein Beamter des niedersächsischen Justizvollzugs, der im Jahr 2023 rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Grundlage waren die Feststellungen des Strafgerichts, die auch im Disziplinarverfahren bindend sind. Der Vorfall ereignete sich im November 2021 innerhalb einer Justizvollzugsanstalt. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Inhaftierten wurde dieser von mehreren Beamten überwältigt, zu Boden gebracht...

weiter lesen weiter lesen
OVG Niedersachsen verschärft Disziplinarmaßnahme gegen Beamten
25.03.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
OVG Niedersachsen verschärft Disziplinarmaßnahme gegen Beamten

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied am 10.03.2026 (Az.: 3 LD 2/25 ) im Berufungsverfahren gegen einen Polizeivollzugsbeamten der Direktion Osnabrück über eine verschärfte Disziplinarmaßnahme. Polizeibeamter zurückgestuft wegen rassistischer Chats und Waffenverstoß Gegenstand des Verfahrens war ein 53-jähriger Polizeihauptkommissar, der über Jahre hinweg Bild-, Text- und Videodateien mit rassistischen Inhalten, herabwürdigenden Äußerungen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund sowie verherrlichendem Material zum nationalsozialistischen Unrechtsregime über Messenger-Dienste in dienstlichen und privaten Chats versendet und empfangen haben soll. Hierauf habe er nicht angemessen reagiert, wodurch er schuldhaft gegen seine Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten verstoßen habe. Zudem...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Keine Haftung des Landes für Glätteunfall auf Landstraße
18.03.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
OLG Frankfurt: Keine Haftung des Landes für Glätteunfall auf Landstraße

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 22.01.2026 (Az. 14 U 88/24 ), dass das Land Hessen nicht für einen Verkehrsunfall neben einem Holznasslagerplatz haftet. Schmerzensgeldforderungen in Höhe von mindestens 450.000 € wurden zurückgewiesen, da keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorlag. Glätteunfall auf Landstraße: Land Hessen nicht haftbar Gegenstand des Verfahrens war ein Verkehrsunfall auf einer Landesstraße in der Nähe von Homberg/Efze im November 2015 bei Minusgraden bis -2 °C. Der Kläger geriet nach eigenen Angaben auf einer Glättestelle neben einem vom Land Hessen betriebenen Holznasslagerplatz mit Sprinkleranlage von der Fahrbahn ab. Er verlangte vom Land Hessen unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 450.000 €. Die Klägerin berief sich...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?