Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Drogenkauf im Darknet / Internet - Beweise durch die Polizei?

25.07.2024 • Strafrecht

Der Kauf jeglicher Waren erfolgt für viele über das Internet (Clearnet). Nicht anders ist dies häufig bei Drogenkäufen. Auch für diese gibt es Verkaufsplattformen im Clearnet, besonders aber auch im Darknet. Wenn Verkaufsplattformen für Betäubungsmittel wie Amphetamin, Crystal, Ecstasy, Kokain, Heroin, Marihuana durch die Polizei aufgedeckt wurden, sind eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen vermeintlich identifizierte Käufer die Folge.
Welche Umstände können als Beweis für die Polizei gegen die vermeintlichen Käufer dienen?

1)
Häufig werden in den Kontaktdaten der Verkaufswebsite, ohne Zuordnung zu einer Bestellung, Namen und Anschriften von Personen, eMailanschriften gefunden.

Was bedeutet dies für einen Beschuldigten?

Allein der Umstand, dass eine Person mit Namen und Anschrift und mit eMailanschrift oder auch nur eine eMail-Anschrift in der Datenbank von Drogenverkaufswebsites auftaucht, ist für sich allein nicht zwingend als Beweis zu werten. Angesichts der Möglichkeiten, Daten fremder Personen mißbräuchlich zu nutzen, kann häufig nicht ausgeschlossen werden, dass dies auch bei einer Bestellung über das Darknet erfolgt ist.

2)
Wie ist es, wenn zusätzlich eine konkrete Bestellung mit Angabe von Namen, Anschrift, eMail-Adresse gefunden wird?

Auch dies ist noch kein eindeutiger Beweis, dass tatsächlich diese Person die Bestellung getätigt hat. Auch hier kann ein Datenmißbrauch erfolgt sein. Ein Strafverteidiger wird im vertraulichen Gespräch mit einem Beschuldigten besprechen, ob es Möglichkeiten des Mißbrauchs seiner Daten durch andere Personen gegeben haben kann.

Sollte allerdings im Rahmen einer Durchsuchung auf dem Computer eines Beschuldigten selbst die Bestellung gefunden werden, kann dies ein Beweis sein, sofern nicht nachvollziehbar auch andere Personen Zugriff auf seinen Computer hatten.

Auch das mehrfache Bestellen mit der gleichen Anschrift und eMail-Adresse kann als Beweis gelten, da bei dem Einsatz von mißbräuchlich eingesetzten Daten diese gern gewechselt werden.

3) Kann die Polizei feststellen, ob jemand mit Bitcoins oder anderer Kryptowährung Drogenbestellungen bezahlt hat?

Die Staatsanwaltschaft kann Auskünfte über die Konten eines Beschuldigten einholen. Sie wird sodann überprüfen, ob ein Beschuldigter in dem Zeitraum, in dem eine Bestellung gem. der Verkaufswebsite erfolgt sein soll, Bitcoins in Höhe des Preises verkauft hat. Letztlich ist aber eine direkte Bezahlung mit Kryptowährung grundsätzlich nicht nachweisbar - anders als bei Überweisungen von Kaufpreisen vom Girokonto. So ist auch dies für sich allein kein Beweis.

4) Ergebnis

Die Inhalte auf dem Computer der Verkäuferseite sind Anzeichen für einen Beweis. Jeweils für sich allein stellen die festgestellten Daten keinen eindeutigen Beweis dar welcher für eine strafgerichtliche Verurteilung ausreicht. Anders kann die Wertung allerdings sein, wenn sich einzelne Umstände summieren, wenn also z.B. Name und Anschrift des Beschuldigten auf der Verkaufswebsite gespeichert sind, eine konkrete Bestellung, Anzeichen für eine Bezahlung mit Kryptowährung vorliegen, ggfs. auch der Torbrowser auf dem Computer eines Beschuldigten gefunden wurde.

3) Verhalten als Beschuldigter

Gerade in diesen Verfahren kann daher nur dringend empfohlen werden, dass der Beschuldigte konsequent von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und  der Kontakt zu den Ermittlungsbehörden ausschließlich über die Strafverteidigerin stattfindet.
Diese wird Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Nur aus dieser kann entnommen werden, welche Beweis(anzeichen) vorhanden sind. Die rechtliche Würdigung der aus der Ermittlungsakte zu entnehmenden Umstände erfolgt sinnvollerweise durch einen Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwältin Wüllrich hat bereits in einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren deren Einstellung erzielt, indem sie sich nach Akteneinsicht dezidiert mit der Beweislage auseinandergesetzt und dargelegt hat, dass diese keinen dringenden Tatverdacht begründet.

Sie ist eine sehr erfahrene Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht und steht Beschuldigten mit professioneller Hilfe zur Seite.

 

 

 

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Claudia Wüllrich

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Cannabis - was tun, wenn die Ernte zu gut ist?
13.07.2026 • Claudia WüllrichStrafrecht
Frau  Claudia Wüllrich

Ausgangslage: Der Besitz von 3 lebenden Cannabispflanzen ist volljährigen Personen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt gem. dem Konsumcannabisgesetz (= KCanG) erlaubt (§ 3 II KCanG). Das KCanG hat auch den Besitz von bis zu 50 g Cannabis an dem Ort, wo man wohnt, erlaubt. Sofern man eine Menge zwischen 50 g und 60 g Cannabis an seinem Wohnsitz besitzt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, § 36 KCanG. M.a.W.: strafbar macht man sich, wenn man mehr als 60 g an seinem Wohnsitz besitzt. 1) Was ist, wenn an einer Cannabispflanze deutlich mehr Gramm als 60 g an Blüten hängen?  Ist dann von einem strafbaren Besitz auszugehen? So lange die Blüten an der Pflanze hängen, vermehren sie nicht die erlaubte Menge.  Also - in dem Fall...

weiter lesen weiter lesen

als Mann geboren - als Frau in Strafhaft: Durchsuchung durch einen männlichen Beamten zulässig?
22.06.2026 • Claudia WüllrichStrafrecht
Frau  Claudia Wüllrich

1) Das Bayerische Oberste Landesgericht (= BayObLG) hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 13.4.26 (Az.: 204 StObWs 156/26) mit der Frage befasst, ob die Durchsuchung einer als Mann geborenen Frau, deren amtlicher Personenstandseintrag auf "weiblich " lautet, in der Strafhaft mittels Abtastens  durch einen männlichen Beamten zulässig ist. 2) Grundsätzlich sei dies zulässig . Allein aufgrund der Änderung des amtlichen Personenstandseintrags habe eine Strafgefangene keinen Anspruch auf Durchführung der Durchsuchung durch eine weibliche Beamtin. Es sei der jeweilige Einzelfall zu prüfen . Dabei habe die Justizvollzugsanstalt (= JVA) einen Beurteilungsspielraum . Der JVA stehe ein Ermessen zu, das gerichtlich nur beschränkt überprüfbar...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Ultra-Fans und Gewalt: Wann eine Gruppe als kriminelle Vereinigung gilt
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung) • 22.09.2026 • Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Ultra-Fans und Gewalt: Wann eine Gruppe als kriminelle Vereinigung gilt

Wer sich in einer Fan-Gruppe organisiert, Choreografien vorbereitet und gemeinsam zu Auswärtsspielen fährt, bewegt sich zunächst im Bereich normaler Fankultur. Gefährlich wird es aber, wenn aus gemeinsamer Unterstützung des Vereins ein planmäßiges Vorgehen gegen rivalisierende Fans wird. Dann geht es strafrechtlich nicht mehr nur um einzelne Schlägereien oder geraubte Schals, sondern um den Vorwurf einer kriminellen Vereinigung . Für Ultra-Fans, Fan-Gruppen und das Vereinsumfeld ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt, wann eine organisierte Gruppe strafrechtlich eine ganz andere Qualität bekommt. Der Bundesgerichtshof hat am 8. Juli 2026 die Revisionen von zwei Angeklagten verworfen. Damit blieben Schuldsprüche des Landgerichts Dresden wegen Mitgliedschaft in einer auf besonders schwere Straftaten gerichteten...

weiter lesen weiter lesen

Museumsraub in Manching: Lange Haftstrafen bleiben bestehen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung) • 21.09.2026 • Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Museumsraub in Manching: Lange Haftstrafen bleiben bestehen

Nach dem Einbruch in das Kelten Römer Museum Manching bleiben die zentralen Verurteilungen bestehen. Drei Angeklagte waren wegen des Einbruchs und weiterer Taten zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sieben und elf Jahren verurteilt worden. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ihre Revisionen im Wesentlichen verworfen. Das Wichtigste in Kürze Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von drei Angeklagten im Zusammenhang mit dem Goldraub in Manching im Wesentlichen verworfen. Die Verurteilungen wegen schweren Bandendiebstahls und gemeinschädlicher Sachbeschädigung bleiben damit bestehen. Auch die Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sieben und elf Jahren sowie die Einziehungsentscheidungen haben Bestand. Bei dem Einbruch wurden 483 Goldmünzen und ein Goldgusskuchen entwendet. 72 Münzen wurden...

weiter lesen weiter lesen
Arzttermine nach Haft: Weisung muss klare Grenzen setzen
25.08.2026 • Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Arzttermine nach Haft: Weisung muss klare Grenzen setzen

Wer nach der Haft unter Führungsaufsicht steht, muss gerichtliche Vorgaben sehr ernst nehmen. Gerade regelmäßige Termine bei einer Arztpraxis können strafbewehrt sein, wenn das Gericht sie als Weisung anordnet. Umso wichtiger ist, dass Betroffene klar erkennen können, wann und wie oft sie erscheinen müssen. In einem Beschwerdeverfahren wurde eine solche Weisung aufgehoben, weil sie nur eine Mindestfrequenz enthielt und weitere Termine den Vorgaben von Therapeuten überließ. Das Wichtigste in Kürze Eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 11 StGB muss erkennen lassen, zu welchen Zeiten oder in welchen Abständen sich der Verurteilte vorstellen muss. Es reicht nicht, nur eine Mindestfrequenz festzulegen und weitere Termine ohne Höchstgrenze einem Arzt oder sonstigen Dritten zu überlassen. Die...

weiter lesen weiter lesen

Eingestellte Anklagepunkte: Nach dem Urteil ist die Beschwerde zu spät
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung) • 21.07.2026 • Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Eingestellte Anklagepunkte: Nach dem Urteil ist die Beschwerde zu spät

Wenn in einer laufenden Hauptverhandlung einzelne Anklagepunkte vorläufig ausgeklammert werden, ist der Fall für die Beteiligten damit nicht zwingend erledigt. Die Staatsanwaltschaft kann versuchen, solche Verfahrensteile wieder in die Verhandlung hineinzunehmen. Entscheidend ist aber der Zeitpunkt: Nach der Verkündung des Urteils lässt sich dieses Ziel im selben Verfahrensabschnitt nicht mehr erreichen. Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen nachträglicher Beschwerden in Strafverfahren. Das Wichtigste in Kürze Das OLG Köln hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unzulässig verworfen. Die beanstandete Verfahrensweise hatte sich mit der Urteilsverkündung prozessual erledigt. Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt eine konkrete Wiederholungsmöglichkeit im selben...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Claudia Wüllrich Premium
5,0 SternSternSternSternStern (58) Info Icon
Claudia Wüllrich
Rechtsanwalt • Fachanwältin für Strafrecht
Adresse Icon
Zeppelinstr. 73
81669 München


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (5)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (5)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (5)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (5)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (58 Bewertungen)