Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Drohen rechtliche Konsequenzen bei Lügen oder Falschangaben in den Bewerbungsunterlagen?

SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)18.03.2025 Arbeitsrecht

Die Bewerbungsphase ist bekanntlich für viele Menschen eine stressige Zeit. Der Druck, den perfekten Job zu ergattern, führt manchmal dazu, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen „aufhübschen“ oder sogar falsche Angaben machen. Doch was auf den ersten Blick wie eine harmlose Notlösung erscheint, kann unter gewissen Umständen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dieser Artikel beleuchtet, welche Risiken mit Lügen und Falschangaben im Lebenslauf und anderen Bewerbungsunterlagen verbunden sind und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen können.

Warum lügen Menschen in ihren Bewerbungsunterlagen?

Bevor wir uns den rechtlichen Konsequenzen widmen, ist es wichtig zu verstehen, warum Menschen überhaupt falsche Angaben in ihren Bewerbungsunterlagen machen:

  • Wettbewerbsdruck: In vielen Branchen herrscht ein hoher Konkurrenzdruck. Dementsprechend glauben einige Bewerber, dass sie nur mit „perfekten“ Unterlagen eine Chance haben.
  • Lücken im Lebenslauf: Arbeitslücken oder gescheiterte Projekte werden oft als Makel angesehen, die man lieber verschweigt oder beschönigt.
  • Übertriebene Selbstdarstellung: Manche Bewerber neigen dazu, ihre Fähigkeiten oder Erfahrungen übertrieben darzustellen, um sich attraktiver zu machen.
  • Angst vor Ablehnung: Die Sorge davor, nicht gut genug zu sein, kann dazu führen, dass Bewerber ihre Qualifikationen „aufbessern“.

Doch egal wie verlockend es erscheinen mag, falsche Angaben zu machen – die Risiken überwiegen bei Weitem die vermeintlichen Vorteile.

Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Gesetz?

In Deutschland unterliegen Bewerbungsunterlagen verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie unter anderem dem sogenannten Grundsatz der Wahrheit. Das bedeutet, dass Bewerber stets dazu verpflichtet sind, sämtliche Angaben korrekt und vollständig zu machen. Dies ergibt sich zum einen aus dem Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie zum anderen aus dem bestehenden Arbeitsvertragsrecht.

Wichtig: Falsche Angaben können grundsätzlich (und in besonders schweren Fällen) sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte im Überblick:

Zivilrechtliche Konsequenzen

Anfechtung des Arbeitsvertrags

Wenn der Arbeitgeber feststellt, dass ein Bewerber bewusst falsche Angaben gemacht hat, kann er den Arbeitsvertrag anfechten. Gemäß § 123 BGB liegt ein Anfechtungsgrund vor, wenn der Arbeitgeber durch arglistige Täuschung getäuscht wurde. Im Klartext bedeutet das, dass der Arbeitgeber den Vertrag rückwirkend für ungültig erklären kann. Die Folge: Das Arbeitsverhältnis gilt als von Anfang an nicht bestehend und der Arbeitnehmer verliert seinen Job.

Dazu ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Bewerber gibt an, über einen bestimmten Hochschulabschluss zu verfügen, worauf hin er den gewünschten Job bekommt. Stellt der Arbeitgeber später fest, dass der Abschluss erfunden wurde, kann er den Vertrag anfechten. Das Arbeitsverhältnis gilt dann rückwirkend als nicht existent – und der Arbeitnehmer verliert nicht nur seinen Job, sondern muss auch bereits erhaltene Gehälter zurückzahlen, sofern dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.

Schadensersatzansprüche

In einigen Fällen kann der Arbeitgeber darüber hinaus auch Schadensersatz fordern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die falschen Angaben zu finanziellen Verlusten geführt haben. Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat behauptet, über bestimmte Qualifikationen zu verfügen – und der Arbeitgeber hat daraufhin teure Schulungen finanziert. Stellt sich dann heraus, dass die Qualifikationen nur erfunden waren, kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten zurückfordern.

Kündigung

Selbst wenn der Arbeitsvertrag nicht angefochten wird, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Eine Kündigung wegen arglistiger Täuschung ist auch noch nach der Probezeit möglich, da sie einen schweren Vertrauensbruch darstellt.

Strafrechtliche Konsequenzen

Urkundenfälschung

Wenn Bewerber gefälschte Zeugnisse oder Zertifikate einreichen, machen sie sich strafbar. Gemäß § 267 StGB handelt es sich dabei um Urkundenfälschung, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Besonders schwer wiegt übrigens die Fälschung von amtlichen Dokumenten, wie beispielsweise Hochschulabschlüssen oder staatlich anerkannten Zertifikaten.

Betrug

Falsche Angaben im Lebenslauf können auch den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) erfüllen. Dies ist der Fall, wenn der Bewerber vorsätzlich falsche Angaben macht, um sich einen finanziellen Vorteil (zum Beispiel ein höheres Gehalt) zu verschaffen. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Verleitung zum Vertragsbruch

In bestimmten Fällen kann ein Bewerber auch strafbar handeln, wenn er seinen aktuellen Arbeitgeber täuscht, um einen neuen Job annehmen zu können. Dies fällt unter den Tatbestand der Verleitung zum Vertragsbruch (§ 266a StGB). Beispiel: Ein Arbeitnehmer täuscht seinen aktuellen Arbeitgeber über seinen Gesundheitszustand, um früher aus dem Vertrag entlassen zu werden und nimmt dann eine neue Stelle an.

Berufsrechtliche Konsequenzen

In einigen Berufen können falsche Angaben in Bewerbungsunterlagen nicht nur zivil- oder strafrechtliche, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen haben. Dies betrifft insbesondere Berufe, die einer besonderen öffentlichen Verantwortung unterliegen oder für die eine spezifische Zulassung erforderlich ist. Beispielsweise können Ärzte, Anwälte oder Lehrer ihre Zulassung verlieren, wenn sie ihre Qualifikationen gefälscht haben.

Was gilt als „erlaubte Schönung“ und was als „verbotene Lüge“?

Nicht jede Ungenauigkeit im Lebenslauf ist gleich eine strafbare Handlung. Es gibt nämlich durchaus Fälle, in denen Bewerber ihre Angaben „schönen“ dürfen, ohne direkt rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Hobbys im Lebenslauf, die man ohne Bedenken etwas „aufpolieren“ darf.

  • Positives Formulieren: Schwächen oder Lücken im Lebenslauf dürfen grundsätzlich positiv formuliert werden, solange sie nicht falsch dargestellt werden.
  • Unwesentliche Ungenauigkeiten: Kleine Fehler, die für die Eignung des Bewerbers irrelevant sind, gelten ebenfalls oft als unproblematisch.

Verboten sind jedoch:

  • Erfundene Abschlüsse oder Zeugnisse
  • Falsche Angaben zu Berufserfahrungen oder Fähigkeiten
  • Verschweigen von relevanten Informationen (wie beispielsweise Vorstrafen, sofern sie für die Stelle relevant sind)

Praktische Tipps für Bewerber

Um rechtliche Probleme von vornherein zu vermeiden, sollten Bewerber stets aufrichtig und transparent sein:

  • Seien Sie ehrlich: Machen Sie nur Angaben, die der Wahrheit entsprechen.
  • Erklären Sie Lücken: Arbeitslücken oder gescheiterte Projekte können oft durch eine plausible Erklärung entschärft werden.
  • Holen Sie sich Hilfe: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihren Lebenslauf gestalten sollen, wenden Sie sich an einen unabhängigen Karriereberater.
  • Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

Symbolgrafik:© Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Kein Automatismus bei Kündigungen wegen Facebook-Posts
16.04.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Kein Automatismus bei Kündigungen wegen Facebook-Posts

Am 8. Oktober 2024 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf , dass strafbare oder extremistische Äußerungen eines Arbeitnehmers in sozialen Medien nicht ohne Weiteres eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Entscheidend sei vielmehr, ob das Verhalten die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität des Arbeitnehmers nachhaltig stört. In dem verhandelten Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine Abmahnung als milderes Mittel vorzuziehen sei. Sachverhalt: Facebook-Posts mit problematischem Inhalt Ein langjährig beschäftigter Schlosser hatte auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil zwei Beiträge veröffentlicht, die antisemitische Inhalte sowie Aufrufe zu Gewalt enthielten. Diese Posts fielen in den zeitlichen Kontext der Eskalation des...

weiter lesen weiter lesen

Fiktive Beurteilung von freigestelltem Personalratsmitglied unzulässig
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)15.04.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
 Fiktive Beurteilung von freigestelltem Personalratsmitglied unzulässig

Mit Beschluss vom 8. April 2025 (Az. 5 ME 65/24 ) hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eine wichtige Entscheidung zum Benachteiligungsverbot von Mitgliedern der Personalvertretung getroffen. Es erklärte die fiktive Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglieds für unzulässig, wenn eine regelkonforme Beurteilung möglich gewesen wäre. Das Verfahren betrifft den Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG und hat weitreichende Bedeutung für künftige Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst. Hintergrund: Auswahlentscheidung um Führungsposition Die Antragsgegnerin , eine Bundesbehörde, hatte den nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten eines Geschäftsfeldmanagers ausgeschrieben. Neben mehreren Bewerbern bewarb sich auch der...

weiter lesen weiter lesen
Kaffeepause ohne Ausstempeln: Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt fristlose Kündigung
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)03.04.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Kaffeepause ohne Ausstempeln: Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte mit Urteil vom 27. Januar 2023 ( Az. 13 Sa 1007/22 ) entschieden, dass eine zehnminütige Kaffeepause während der Arbeitszeit ohne vorheriges Ausstempeln als vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug gewertet werden kann – selbst dann, wenn die betroffene Arbeitnehmerin schwerbehindert ist und langjährig im Unternehmen tätig war. Das Urteil unterstreicht, wie ernst Gerichte Verstöße gegen arbeitsvertragliche Dokumentationspflichten nehmen – auch bei vermeintlich harmlosen Pausen. Was war geschehen? Der Fall im Detail Die Klägerin war seit 2013 bei einem Dienstleistungsunternehmen als Reinigungskraft angestellt. Sie weist einen Grad der Behinderung von 100 % auf. Am 8. Oktober 2021 verließ sie während der Arbeitszeit das Betriebsgelände, um ein nahegelegenes Café zu besuchen. Dauer...

weiter lesen weiter lesen

Charakterliche Eignung im Polizeidienst: Polizeianwärter nach diskriminierenden Äußerungen entlassen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)03.04.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Charakterliche Eignung im Polizeidienst: Polizeianwärter nach diskriminierenden Äußerungen entlassen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 26. Februar 2025 die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters bestätigt, der im Rahmen seiner Ausbildung durch frauenfeindliche und rassistische Äußerungen negativ aufgefallen war. Das Urteil unterstreicht die besondere Bedeutung der charakterlichen Eignung im öffentlichen Dienst und konkretisiert die Anforderungen an die persönliche Integrität von Polizeibeamtinnen und -beamten. Charakterliche Eignung im Polizeidienst: Der konkrete Fall Der Kläger war während seines Studiums an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV) wiederholt durch inakzeptables Verhalten aufgefallen. Laut Berichten von Dozierenden und Kommilitoninnen äußerte er sich herabwürdigend gegenüber Frauen und nutzte rassistische Begriffe im Unterricht....

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?