Urheberrecht und Medienrecht

Ebay muss Markenverletzungen prüfen

Zuletzt bearbeitet am: 18.12.2023

Karlsruhe (jur). Der Online-Marktplatz eBay muss für Markenrechtsverletzungen der Verkäufer haften, wenn eBay die betreffenden Angebote in eigenen Anzeigen selbst bewirbt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 17. März 2015, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: I ZR 240/12).

Damit gab der BGH der norwegischen Firma Stokke teilweise recht, Herstellerin des bekannten Kinderhochstuhls „Tripp Trapp“. Die Begriffe „Tripp Trapp“, „Trip Trap“ und „Stokke“ sind markenrechtlich geschützt. Dennoch tauchen bei eBay immer wieder Angebote für Nachahmerprodukte auf, die beispielsweise als „ähnlich Stokke“ oder „wie Tripp Trapp“ beworben werden.

Stokke hält dies für unzulässig und wirft eBay vor, teilweise in eigenen Internet-Anzeigen auf solche wettbewerbswidrigen Angebote zu verweisen. Dagegen verteidigte sich eBay mit dem Hinweis, die Verweise in solchen Anzeigen würden automatisch erstellt. Zudem würden nie bestimmte Angebote verlinkt, sondern immer Suchlisten – die allerdings auch wettbewerbswidrige Angebote enthalten könnten.

Dennoch hat nun der BGH in solchen Fällen die Möglichkeit einer sogenannten Störerhaftung durch eBay bejaht. Immerhin profitiere der Online-Marktplatz durch seine Provisionen auch von wettbewerbswidrigen Verkäufen. Der Verweis in einer eBay-Anzeige auf Suchlisten, die auch rechtsverletzende Angebote enthält, reiche daher aus. „Es ist nicht notwendig, dass der Plattformbetreiber konkret und ausschließlich auf eines oder mehrere rechtsverletzende Angebote hinweist“, heißt es in dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 5. Februar 2015.

Allerdings bezieht sich der BGH hier nur auf gewerbliche Anbieter, die die Markenrechte der Firma Stokke verletzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg soll daher nun prüfen, ob und wenn ja wie eBay gewerbliche und private Angebote überhaupt unterscheiden kann. Dabei betonte bereits der BGH, dass eBay zumindest überprüfen muss, ob die in der Anzeige verlinkte Suchliste rechtsverletzende Angebote enthält, auf die Stokke bereits hingewiesen hat.

In weiten Teilen wies der BGH die Klage von Stokke allerdings ab. eBay stelle als Dienstleister einen Online-Marktplatz zur Verfügung. Dass dieser auch von Anbietern genutzt werde, die Markenrechte verletzen, könne eBay nicht generell vorgeworfen werden. Auch eine „Beihilfe zu den Markenrechtsverletzungen“ sei darin nicht zu sehen.

Schon früher hatte der BGH entschieden, dass eBay nicht jedes eingestellte Angebot auf Markenrechtsverletzungen überprüfen muss. Vielmehr muss eBay nur konkreten Hinweisen auf Markenrechtsverletzungen nachgehen (Urteil vom 17. August 2011, Az.: I ZR 57/09; JurAgentur-Meldung vom 30. September 2011).

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik: © M. Schuppich - Fotolia.com 

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Urheberrecht und Medienrecht Möge die Macht über das Vereinslogo beim Verein bleiben

Frankfurt/Main (jur). Ein Verein, hier von Star Wars-Fans, kann das von einem Mitglied gestaltete Vereinslogo auch nach dessen Rauswurf weiter nutzen. Denn das Fortbestehen des gewährten Nutzungsrechts an dem Logo ist grundsätzlich nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 10. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 61/22 ).  Im konkreten Fall ging es um einen Verein für Fans der Filmreihe „Star Wars“. Der Kläger hatte als Vereinsmitglied für seinen Star Wars-Verein ein Logo gestaltet und diesem ein Nutzungsrecht hierüber eingeräumt. Doch dann kam es zum Zerwürfnis mit ... weiter lesen

Urheberrecht und Medienrecht Keine Rundfunkbeitragspflicht für Verwalter von Ferienwohnungen

Oldenburg (jur). Der Verwalter von Ferienwohnungen muss für die von ihm bewirtschafteten Unterkünfte keine Rundfunkbeiträge bezahlen. Beitragspflichtig seien regelmäßig nur die Eigentümer der Ferienwohnungen, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem am Montag, 27. März 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 15 A 233/18).  Nur wenn der Verwalter die Ferienwohnungen an die Gäste in eigenem Namen vermiete, gehe die Rundfunkbeitragspflicht von den Eigentümern auf ihn über.  Damit bekam ein Vermietungsservice recht, der gewerblich Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut. Wegen dieser Tätigkeit sollte das Unternehmen ... weiter lesen

Urheberrecht und Medienrecht Recht am eigenen Bild – Bedeutung im Strafrecht einfach erklärt mit Beispielen

In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild und gehört zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Es besagt: Jeder ist frei, darüber zu entscheiden, ob und wie jemand sein Bild verwendet.  Die rechtliche Grundlage ist § 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Auf einer anderen Ebene greift das Kunsturhebergesetz, das neben dem Schutz von Kunstwerken auch das Recht am eigenen Bild regelt. Mit diesen Gesetzesbestimmungen wird Missbrauch vorgebeugt. Recht am eigenen Bild – was sagt das Gesetz? Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das jedem Menschen zusteht. Es besagt, dass niemand ohne Zustimmung des Betroffenen ein Foto oder Video von ihm ... weiter lesen

Urheberrecht und Medienrecht „Frauen-Aufreiß-Künstler“ muss Artikel über „Pick-Up-Artists“ dulden

Karlsruhe (jur). Verdient ein Student als Coach nebenberuflich sein Geld mit Tipps für schüchterne Männer zum „Frauen aufreißen“, muss er mit einer teils identifizierenden Berichterstattung rechnen. So darf die AStA-Zeitschrift einer Universität ihn mit seinem Vornamen und dem ersten Buchstaben seines Anfangsnamens nennen, wenn seine Tätigkeit als sogenannter Pick-Up-Artists und seinen Verführungstricks mit zunehmenden Übergriffen auf Frauen des Uni-Campus in Verbindung gebracht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 19. Dezember 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 65/21).  Im Streitfall war der Kläger, ein ... weiter lesen

Ihre Spezialisten