Allgemein

Ehrenamtlicher Bürgermeister muss Sonderbeitrag an CDU zahlen

01.02.2023
 (1)
Zuletzt bearbeitet am: 16.03.2024

Karlsruhe (jur). Die Parteien können von ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgern einen Sonderbeitrag erheben. Das entschied am Dienstag, 31. Januar 2023 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu einer CDU-Regelung in Sachsen-Anhalt (Az.: II ZR 144/21). Nach dem Karlsruher Urteil gilt die dort bestehende Abgabepflicht auch dann, wenn ein Parteimitglied als Einzelkandidat ohne die Unterstützung seiner Partei in sein Amt gewählt wurde. 

Konkret ging es um einen früheren ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Finneland im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt. Er war seit 1972 in der früheren DDR Mitglied der Blockpartei CDU und wurde 2015 als ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. Dabei war er als Einzelkandidat ohne Unterstützung seiner Partei angetreten. 2019 trat er aus der CDU aus und im März 2022 scheiterte seine Wiederwahl. Für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhielt er bis dahin eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 765 Euro. 

Nach der Beitragsordnung der CDU in Sachsen-Anhalt müssen ehrenamtliche Bürgermeister einen Sonderbeitrag in die Parteikasse zahlen. Für die Zeit von 2015 bis 2919 forderte der CDU-Kreisverband Burgenlandkreis 740 Euro. Der Bürgermeister meint, dies verstoße gegen die Freiheit seines Mandats. Zudem sei er ohne die Unterstützung der CDU in sein Amt gekommen. 

Doch damit hatte er durch alle Instanzen keinen Erfolg. Die Zahlung des Sonderbeitrags sei laut Beitragsordnung nicht an eine vorherige Unterstützung durch die Partei gekoppelt, betonte in oberster Instanz nun der BGH. Vorteile durch eine Parteimitgliedschaft könnten Kandidaten auch ohne konkrete Wahlunterstützung erwachsen. 

Auch verfassungsrechtliche Bedenken hatten die Karlsruher Richter nicht. Der Sonderbeitrag sei schon durch die „Möglichkeit der Unterstützung des Amts- und Mandatsträgers durch dessen Partei sachlich gerechtfertigt“. 

Der Grundsatz des freien Mandats sei „auf kommunale Mandatsträger nicht uneingeschränkt übertragbar“. Denn dieser sei für die Ehrenamtler nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert und nur gesetzlich geregelt. Ihre Aufwandsentschädigung sei auch nicht mit den Diäten vergleichbar, die als „Alimentation“ die Unabhängigkeit der Land- und Bundestagsabgeordneten sichern sollen. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© AKhodi - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Allgemein AGB - Definition, Inhalte und Bedeutung laut Gesetz einfach erklärt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein fundamentaler Bestandteil des Vertragsrechts, der die Grundlage für zahlreiche Geschäftsvorgänge bildet. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und sorgen für eine effiziente Abwicklung von Transaktionen. Eine klare Definition und Verständlichkeit von AGBs sind wesentlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Konflikte zu minimieren. Die Herausforderung ist, diese Rahmenbedingen klar, umfassend und verständlich zu formulieren. Definition: Was sind AGBs? AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen , die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Sie bilden die ... weiter lesen

Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen

Arbeitsrecht Ergonomischer Büroarbeitsplatz mit Merkblatt

Der Begriff "Büroarbeitsplatz" bezieht sich auf die Gesamtheit aller Elemente und Bedingungen, die in einem Büroumfeld zur Durchführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Bürostuhl, die gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes ergonomisch gestaltet sein müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Arbeitsleistung zu steigern. Rechtliche Grundlagen für Büroarbeitsplätze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung bilden die rechtliche Basis für die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen in ... weiter lesen

Allgemein Online Casino Geld zurück: So gehen Sie vor, um Glücksspielverluste zurückzufordern

In einer Welt, wo das Klicken der Maus über Gewinn oder Verlust entscheidet, ist der Wunsch nach „Online Casino Geld zurück" kein Mythos, denn mit Wissen und durch die richtige Strategie kann der Versuch einer Wiedergewinnung durchaus von Erfolg gekrönt sein. Die Grundlagen dazu sind Verbraucherschutz und EU-Recht, mittels derer die nebeligen Grauzonen des Online-Glücksspiels aufgehellt werden können. So kann es gelingen, verlorene Einsätze mit der richtigen Taktik wiederzugewinnen. Online Casino Geld zurück: Rechtslage und Erfahrungen Dass Casinos ihren Gewinn durch den sogenannten " Bankvorteil " sichern, ist allgemein bekannt. Spieler setzen auf das große ... weiter lesen