Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Eine Doppelhaushälfte ist ein Einfamilienhaus

Zuletzt bearbeitet am: 07.10.2024

Hanau (jur). Als Einfamilienhaus gilt auch eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus. Sieht ein Mietspiegel für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Einfamilienhäuser einen Zuschlag von 25 Prozent vor, gilt dies auch für eine Doppelhaushälfte, entschied das Amtsgericht Hanau in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 7. Juli 2023 (Az.: 34 C 126/22). 

Im konkreten Fall wollte ein Vermieter die Nettokaltmiete für seine vermietete 110 Quadratmeter große Doppelhaushälfte mit einer zusätzlichen 20 Quadratmeter großen Terrasse und einem zweiten Bad auf 1.137 Euro erhöhen. Er begründete die beabsichtigte Mieterhöhung mit dem Mietspiegel und der darin aufgeführten ortsüblichen Vergleichsmiete. Grundsätzlich darf die Miete bis zu 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. 

Der Vermieter machte geltend, dass bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch ein Zuschlag von 25 Prozent für Einfamilienhäuser zu berücksichtigen sei. Weitere Zuschläge verlangte er für das zweite Bad, die Terrasse und einen hochwertigen Bodenbelag. 

Die Mieter hielten die gemachten Zuschläge zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für unzulässig. Um den Zuschlag für ein Einfamilienhaus geltend machen zu können, müsse es sich um ein frei stehendes Haus handeln. Dies sei bei der vermieteten Doppelhaushälfte nicht der Fall. 

Die dagegen eingelegte Klage hatte im Wesentlichen Erfolg. Auch eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus sei ein Einfamilienhaus, urteilte das Amtsgericht. Aus dem Mietspiegel ergebe sich nicht, dass das Einfamilienhaus frei stehend sein müsse. Der Zuschlag von 25 Prozent sei auch wegen mehrerer Vorteile gerechtfertigt, die Mieter von Doppelhaushälften ebenfalls hätten. So müssten sie andere Mieter im Treppenhaus nicht dulden. Sie seien an keine Hausordnung gebunden und könnten üblicherweise den Garten nutzen. 

Auch das zweite Bad rechtfertige einen weiteren Zuschlag von fünf Prozent bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. 

Für den nicht näher bezeichneten Bodenbelag gebe es aber ebenso wenig einen Zuschlag wie für das Vorhandensein der Terrasse. Allerdings erhöht die Terrassenfläche die Gesamtwohnfläche zu einem Viertel, so das Amtsgericht. Bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 7,87 Euro pro Quadratmeter stehe dem Vermieter daher ein Zuschlag von insgesamt 30 Prozent zu. Bei einem Quadratmeterpreis von 9,58 Euro belaufe sich die ortsübliche Vergleichsmiete für die Doppelhaushälfte damit auf 1.108,21 Euro. Die Mieter müssten somit der Mieterhöhung zustimmen. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© domoskanonos - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alles, was Sie über die Mietkautionsbürgschaft wissen müssen: Ein umfassender Leitfaden

Die Mietkautionsbürgschaft gewinnt zunehmend an Bedeutung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Sie bietet eine flexible und sichere Alternative zur herkömmlichen Barkaution. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Mietkautionsbürgschaft wissen müssen, von den Grundlagen bis hin zu den Vorteilen und der praktischen Anwendung. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihre Mietkaution absichern können, besuchen Sie Mietkautionsbürgschaft. Was ist eine Mietkautionsbürgschaft? Die Mietkautionsbürgschaft ermöglicht es Mietern, ihre Kaution durch eine Bürgschaftsversicherung abzusichern, anstatt eine hohe Barkaution zu hinterlegen. Dies bietet ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Betriebskosten bei gewerblichen Immobilien – Mieter bezahlen oft zu viel

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Geschäftsimmobilie anmieten, zahlen Sie dafür zusätzlich zu den monatlich fälligen Beträgen auch noch die Betriebskosten. Hierbei gibt es im Vergleich zu privaten Mietobjekten einige Unterschiede und Vermieter haben grundsätzlich etwas mehr Spielraum. Dennoch zahlen viele Gewerbetreibende zu hohe Betriebskosten. Betriebskosten beim Gewerbe: Grundsätzliche Eigenheiten Private Mieter werden im Vertragsrecht grundsätzlich besser geschützt als Gewerbetreibende . Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie als Unternehmer deutlich mehr Kenntnisse aufweisen und mit dem Vermieter, der ebenfalls als Gewerbetreibender auftritt, auf ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht BGH bestätigt Umlage der Prozesskosten auf alle Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Prozesskosten im Beschlussklageverfahren gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf alle Wohnungseigentümer, einschließlich der obsiegenden, umgelegt werden müssen (Az.: V ZR 139/23 ). Klägerinnen müssen trotz Sieg Prozesskosten tragen Die Klägerinnen, Mitglieder der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft, sind Eigentümerinnen von drei der acht Wohnungen. Die Gemeinschaftsordnung von 2019 bestimmt, dass Verwaltungskosten gleichmäßig verteilt werden. 2021 fochten die Klägerinnen einen Beschluss der Gemeinschaft an und erhielten vom Amtsgericht Recht, das die Gemeinschaft zur Kostentragung verpflichtete. Um die ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht BGH erlaubt Aufrechnung verjährter Forderungen gegen Kautionsanspruch

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Vermieter verjährte Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen Kautionsansprüche aufrechnen können. Dies gilt auch, wenn die Ersetzungsbefugnis nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgeübt wurde (Az.: VIII ZR 184/23 ). Mieterin fordert Kaution zurück – Vermieter rechnet mit Schadensersatz auf Die Klägerin verlangte nach Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe der Wohnung am 8. November 2019 die Rückzahlung ihrer Barkaution von 780 €. Der Vermieter rechnete mit einem Schreiben vom 20. Mai 2020 über die Kaution ab und erklärte die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der ... weiter lesen

Ihre Spezialisten