Sozialrecht

Einseitige Kniegelenksarthose kann Berufskrankheit sein

Zuletzt bearbeitet am: 28.12.2023

Arbeitet ein Handwerker jahrelang einseitig kniend in der sog. Fechterstellung, kann eine einseitige Kniegelenksarthose als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) anerkannt und entschädigt werden.

Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Gas- und Wasserinstallateurs aus Werne entschieden, der mehr als 13000 Stunden kniebelastende Tätigkeiten mit einer Mindesteinwirkungsdauer von einer Stunde pro Schicht geleistet hat.

Wegen der Einseitigkeit der bei dem Kläger bestehenden Gonarthrose bezweifelte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG) deren berufliche Verursachung und lehnte die Anerkennung einer BK ab.

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die BG dazu, die Kniegelenksarthrose rechts als Folge der BK nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV anzuerkennen und dem Kläger eine Verletztenrente zu gewähren. Die einseitig ausgeprägte Kniegelenkserkrankung des Klägers entspreche seiner jahrelangen kniebelastenden Arbeitshaltung in der Fechterstellung. Der Kläger habe die einseitige Belastung mit dem überwiegenden Knien auf dem händigen, rechten Knie und Beugestellung im linken Knie plausibel dargelegt. Der altersvorauseilende Befund im rechten Kniegelenk, der erst nach Aufgabe der Tätigkeit festgestellt worden sei, spreche für die berufliche Verursachung. Der BK-typischen Körperveränderung stehe die Einseitigkeit der arthrotischen Veränderung in den Knien nicht entgegen, sondern spreche hier für einen hinreichenden kausalen Zusammenhang. Lediglich bei einer symmetrischen Belastung der Knie sei auch eine symmetrische Vert eilung der Umbauschäden zu erwarten.

Schließlich stehe das Übergewicht des Klägers als konkurrierende Ursache der BK-Anerkennung nicht entgegen, weil die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK und ein geeignetes Krankheitsbild vorlägen.

Quelle: Sozialgericht Dortmund

Symbolgrafik: © Haramis Kalfar - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Widerspruch gegen die Krankenkasse – Ihre Rechte, wenn der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wurde (inkl. Musterbrief als Vorlage)

Es gibt Leistungen, welche die Krankenkasse nur auf Antrag gewährt – beispielsweise Reha-Maßnahmen und Kuren. Wird ein entsprechender Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einzulegen. Damit der Widerspruch erfolgreich ist, müssen ein paar Details beachtet werden.  Widerspruch gegen Krankenkasse einlegen – so gehen Sie vor Die Kostenübernahme der Reha-Maßnahme wird nicht bewilligt oder das Krankengeld wird eingestellt – Gründe für einen Widerspruch gegen die Krankenkasse gibt es zahlreiche. Grundsätzlich muss die Krankenkasse auf einen Antrag innerhalb von drei Wochen reagieren – wird ein ... weiter lesen

Sozialrecht Bundessozialgericht: Heizungsexplosion im Homeoffice gilt als Arbeitsunfall

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil (Az.: B 2 U 14/21 R ) festgestellt, dass ein Busunternehmer, der im Homeoffice durch eine Explosion im Heizkessel verletzt wurde, unter dem Schutz der Unfallversicherung steht. Dieser Fall verdeutlicht die Anerkennung von Unfällen im Homeoffice als Arbeitsunfälle unter bestimmten Umständen. Unglück im Heizkeller während der Heimarbeit Der selbstständig tätige Busunternehmer, der gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft pflichtversichert war, nutzte sein Wohnzimmer als Büro für die Erledigung von Geschäftsarbeiten. Nachdem er seine Kinder von der Schule abgeholt und seine Arbeit am Schreibtisch ... weiter lesen

Sozialrecht Polnische Pflegekräfte – wie können sie legal in Deutschland eingesetzt werden?

Im Alter, trotz Pflegebedürftigkeit, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, wünschen sich wohl die meisten. Auf der Suche nach praktikablen Lösungen stoßen Angehörige und die Senioren selbst immer wieder auch auf unseriöse Anbieter polnischer Pflegekräfte. Doch welche legalen Möglichkeiten gibt es tatsächlich, um eine polnische Pflegekraft im eigenen Haushalt einzusetzen? „Schwarzarbeit“ ist selbstverständlich keine Option – es besteht ein hohes Risiko, Steuern und Sozialabgaben nachzahlen zu müssen. Es können Bußgelder verhängt werden und wenn dann auch noch Kranken- und Unfallversicherungen fehlen, können unkalkulierbare Kosten entstehen. Varianten der ... weiter lesen

Sozialrecht Krankenkassen müssen bei Systemversagen zahlen

In einer Entscheidung (Az.: L 5 KR 377/22 ) hat das Bayerische Landessozialgericht festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen auch die Kosten für die Konservierung von Keimzellen übernehmen müssen, wenn die Konservierung durch einen nicht zugelassenen, aber qualifizierten Leistungserbringer erfolgt und die Kassenärztliche Vereinigung keinen zugelassenen Anbieter nennen kann. Krankenkasse lehnt Kosten für dringende Keimzellkonservierung ab Im Jahr 2021 wurde ein junger Mann unerwartet mit einer Hodenkrebsdiagnose konfrontiert, die seine Zeugungsfähigkeit bedrohte. Kurz nach der Diagnosestellung und unmittelbar vor der notwendigen Operation, die seine Fähigkeit ... weiter lesen

Ihre Spezialisten