Sozialrecht

Einstellung von Krankengeld: Vorläufiger Rechtsschutz

28.08.2020

Wie schon mehrfach berichtet, stellen Krankenkassen zuweilen sehr kurzfristig die Krankengeldzahlung ein, wenn sie aufgrund einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu der Einschätzung kommen, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt oder eine hinzugetretene Erkrankung den Bezugszeitraum nicht verlängert.

Die Gutachten des MDK

Nicht selten bestehen die Stellungnahmen des MDK aus vorgedruckten Formularen im Ankreuzverfahren. Eine gründliche Auswertung der ärztlichen Diagnosen ist häufig nicht zu erkennen. Persönliche Untersuchungen des Versicherten sind in diesem ersten Stadium selten. Nach Eingang der MDK-Stellungnahme teilt die Krankenkasse dem Versicherten dann kurzfristig mit, dass das Krankengeld eingestellt wird. Die Betroffenen geraten dadurch nicht selten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, weil Sie über keine anderen Einkünfte mehr verfügen und allerhöchstens auf Hartz IV verwiesen werden müssen.

Eilverfahren vor dem Sozialgericht

Gegen ein solches Vorgehen der Krankenkasse kann gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden, indem vor dem zuständigen Sozialgericht ein sogenannter „Eilantrag“ mit dem Ziel gestellt wird, die Krankenkasse zu verpflichten, dass Krankengeld vorläufig weiterzuzahlen.

SG Speyer verurteilt Techniker Krankenkasse

Einen solchen Antrag haben wir im April 2020 für einen Versicherten der Techniker Krankenkasse gestellt. Das Sozialgericht Speyer gab diesem Antrag durch Beschluss vom 12.05.2020 statt. Der Versicherte war im fraglichen Bezugszeitraum in erster Linie aufgrund orthopädischer Beschwerden und Schmerzreaktionen krankgeschrieben. Im Hintergrund bestand latent eine psychische Erkrankung, die sich nach den Feststellungen des behandelnden Arztes aber nicht auf die Arbeitsfähigkeit auswirkte. Die TK war der Auffassung, dass diese Erkrankung durchgehend zur Arbeitsunfähigkeit beigetragen habe und deshalb die Bezugsdauer ausgeschöpft sei. Das Sozialgericht folgte jedoch der Einschätzung des Arztes und stellte fest, dass die Arbeitsunfähigkeit im fraglichen Zeitraum nicht auf dem psychischen Grundleiden des Versicherten beruhte. Die Techniker Krankenkasse akzeptierte den Beschluss. Das Krankengeld wird vorläufig weiter gezahlt.

SG Speyer – B.v. 12.05.2020 – S 17 KR 129/20 ER

 

Weitere Artikel zur Einstellung von Krankengeld

Gesetzliche Krankenversicherung – Einstellung des Krankengeldes nach MDK-Gutachten

Krankengeld: Einstellung der Zahlung nach Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages

Rechtsmittel gegen die Einstellung der Zahlung von Krankengeld gesetzlicher Krankenkassen

Krankengeld – darf der MDK dem behandelnden Arzt untersagen, AU-Bescheinigungen auszustellen? 

 

Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine individuelle Beratung wird dadurch nicht ersetzt. 

Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.

Rechtsanwalt Peter Koch

Siegesstraße 2

30175 Hannover

Tel.: 0511/27 900 182

Fax: 0511/27 900 183

www.rkb-recht.de

koch@rkb-recht.de

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Peter Koch
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Siegesstraße 2
30175 Hannover

Telefon: 0511/27 900 182


Honorar/Leistung: (0)
Erreichbarkeit: (0)
Verständlichkeit: (0)
Freundlichkeit: (0)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Peter Koch:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Sozialrecht Rund ums Krankengeld: Nahtlose AU-Bescheinigungen bei Arbeitslosigkeit
09.09.2020

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht gem. § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Um den Anspruch auf Krankengeld lückenlos zu sichern, müssen Versicherte daher spätestens am letzten Tag des laufenden Bezugszeitraums eine ärztliche Bescheinigung einholen, damit das Krankengeld nahtlos ab dem folgenden Tag weitergezahlt werden kann. Diese Rechtslage kann besonders schwerwiegende Folgen für Versicherte haben, die während einer Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine Kündigung ihres Arbeitsvertrages Krankengeld erhalten. Denn grundsätzlich würde mit dem ... weiter lesen

Sozialrecht Krankengeld: Obliegenheiten bei befristeter Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
09.09.2020

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Das gilt insbesondere dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit jeweils nur für befristete Zeiträume festgestellt wurde und in regelmäßigen Abständen neue AU-Bescheinigungen vorzulegen sind. Ohne rechtzeitige ärztliche Bescheinigung besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Die Beibringung der AU-Bescheinigung ist eine Obliegenheit des Versicherten. Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit dreißig Tagen ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Bundessozialgericht bestätigt: Keine Diskriminierung von Vätern bei Rentenpunkten

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die automatische Zuordnung von Kindererziehungszeiten zu Müttern in der Rentenversicherung keine Diskriminierung von Männern darstellt (Az.: B 5 R 10/23 R ). Bundessozialgericht prüft Väter-Diskriminierung bei Kindererziehungszeiten Die standardmäßige Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Mutter, wenn keine Einigung zwischen den Eltern erfolgt, wurde vom Bundessozialgericht überprüft. In diesem Fall befasste sich der 5. Senat mit der Frage, ob eine solche Regelung, wie sie in § 56 Absatz 2 Satz 9 SGB VI festgehalten ist, eine verfassungswidrige Benachteiligung von Vätern darstellt. Diese gesetzliche ... weiter lesen

Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen

Sozialrecht LSG-Urteil: Einzelfahrten von Fahrtrainern als Arbeitsunfall anerkannt

Im aktuellen Fall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde entschieden, dass die Erkundungsfahrt eines Fahrtrainers als Arbeitsunfall gilt (Az.: L 8 U 3350/22 ). Fahrtrainer-Unfall auf Erkundungsfahrt: Streit um Arbeitsunfall Ein selbständiger Motorrad-Fahrtrainer verletzte sich schwer, als er allein auf Erkundungsfahrt für ein bevorstehendes Training stürzte. Der Unfall ereignete sich 50 km entfernt von seinem Zuhause. Er argumentierte, dass die Fahrt zur Vorbereitung auf ein spezielles Training notwendig war, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Seine Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sie die Fahrt als private ... weiter lesen

Sozialrecht Landessozialgericht entscheidet: Kein Unfallversicherungsschutz auf indirektem Arbeitsweg

Im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde der Fall einer Klägerin behandelt, die auf einem Umweg zur Arbeit verunfallte und daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hatte (Az.  L 10 U 3232/21 ). Mutter nach Umweg-Unfall ohne Versicherungsschutz Eine Frau begleitete ihre Tochter auf dem Schulweg zu einem Treffpunkt, der entgegengesetzt zu ihrer Arbeitsstelle lag. Nach diesem Umweg ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit, jedoch noch vor dem Erreichen der direkten Route von ihrer Wohnung aus, ein Unfall, bei dem sie schwer verletzt wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ... weiter lesen

Ihre Spezialisten