Eine Anklage ist kein unausweichliches Schicksal. Wer nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Sexualstraftat frühzeitig und konsequent verteidigt wird, hat in vielen Fällen die Möglichkeit, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden – ohne Hauptverhandlung, ohne öffentliche Verhandlung, ohne Urteil.
Das Instrument dafür ist der Einstellungsantrag an die Staatsanwaltschaft.
Was die Staatsanwaltschaft verpflichtet, einzustellen.
Gemäß § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn nach Abschluss der Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Hinreichender Tatverdacht bedeutet: Eine Verurteilung des Beschuldigten in einer Hauptverhandlung muss überwiegend wahrscheinlich sein. Ist das nicht der Fall, muss eingestellt werden. Nicht kann – muss.
Das klingt einfacher, als es ist. Die Staatsanwaltschaft trifft diese Entscheidung auf Basis ihrer eigenen Bewertung der Beweislage. Und diese Bewertung ist durch fundierte rechtliche und tatsächliche Argumentation beeinflussbar.
Wann ist ein Einstellungsantrag besonders erfolgversprechend?
In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ohne objektive Beweise ist ein Einstellungsantrag der naheliegendste und häufig erfolgreichste Verteidigungsansatz. Der Verteidiger legt der Staatsanwaltschaft dar:
- Warum die Belastungsaussage einer kritischen aussagepsychologischen Prüfung nicht standhält.
- Welche konkreten Widersprüche, Inkonsistenzen und Ungereimtheiten in den Aussagen bestehen.
- Ob Suggestionseinflüsse auf die Aussageentstehung eingewirkt haben könnten.
- Ob nachvollziehbare Falschbelastungsmotive bestehen.
- Warum auf der Grundlage der vorliegenden Beweislage eine Verurteilung nicht wahrscheinlich ist.
Welche Wirkung hat eine frühe Einstellung?
Eine Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO ist keine Verurteilung und kein Freispruch – sie ist die Feststellung, dass die Beweislage für eine Anklage nicht ausreicht. Das Verfahren wird beendet, ohne dass ein Hauptverhandlungstermin stattfindet. Für den Beschuldigten bedeutet das: keine öffentliche Verhandlung, kein Urteil, kein Eintrag ins Führungszeugnis. Und häufig auch: keine weitere Belastung für das persönliche und berufliche Umfeld.
Gerichtsbeschwerde und Klageerzwingungsverfahren – was tun, wenn eingestellt wurde, aber das Opfer klagt?
Eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft kann vom mutmaßlichen Opfer mit der Beschwerde gemäß § 172 StPO angegriffen werden. Im äußersten Fall kann das Oberlandesgericht die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zwingen. Auch diese Verfahrensstufe ist verteidigbar – aber sie unterstreicht, wie wichtig ein frühzeitiger, sorgfältig begründeter Einstellungsantrag ist. Je substanziierter die Argumentation im Einstellungsantrag, desto schwieriger ist es für das mutmaßliche Opfer, die Einstellung erfolgreich anzugreifen.
Wann wird trotz Einstellungsantrag Anklage erhoben?
Wenn die Staatsanwaltschaft den Antrag ablehnt und Anklage erhebt, ist das kein Scheitern der Verteidigung. Die Verteidigungsstrategie wird konsequent fortgeführt – jetzt mit dem Fokus auf die Hauptverhandlung. Der Unterschied ist: Ein erfahrener Verteidiger hat die Akte bereits tief analysiert, die Schwächen der Anklage kennt er genau, und er hat die Verteidigungslinie bereits aufgebaut. Das ist ein unschätzbarer Vorteil für das Hauptverfahren.









