Mit Flugverspätungen hatte so ziemlich jeder im Leben schon einmal zu kämpfen. In vielen Fällen können Sie für die Verspätung jedoch eine Entschädigung erhalten. Allerdings müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem kann die Entschädigung bei Flugverspätung unterschiedlich hoch ausfallen – je nachdem wie lange die Strecke war. Im Zweifelsfall hängen Art und Höhe des Ausgleiches sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Flugverspätung: Ab wann gilt ein Flug überhaupt als verspätet?
Eine Flugverspätung stört die meisten Menschen ab einer gewissen Dauer. Handelt es sich um eine Verspätung von wenigen Minuten, sind die Folgen für die Reisenden meist sehr gering.
Ist die Verspätung jedoch gravierender, können unangenehme Folgen wie eine verkürzte Urlaubszeit, verpasste Anschlussflüge und versäumte dienstliche Termine eintreten. Ungewissheit über die Weiterreise und die möglicherweise unbequeme Wartezeit am Flughafen sind zusätzliche Belastungen.
Dass ein Flug wenige Minuten später startet als angegeben, das passiert immer wieder und kann kaum vermieden werden. Daher stellt sich die generelle Frage: Ab wann gilt ein Flug überhaupt als verspätet und welche Entschädigungen bekommen Reisende ab welcher Wartedauer?
Ab wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätung – ab 1, 2 oder 3 Stunden?
Grundsätzlich haben Reisende ab einer Flugverspätung von einer Stunde noch keine gesetzlichen Ansprüche auf Entschädigungen. Einige Airlines bieten hier aber aus Kulanz Sonderleistungen an. Es kann sich daher lohnen, sich bei der Airline zu informieren.
Fachanwalt.de-Tipp: Ab einer Verspätung von zwei oder mehr Stunden bestehen grundsätzlich bestimmte Ansprüche auf Entschädigungsleistungen.
Welche Entschädigungsleitungen werden angeboten?
Grundsätzlich bestehen die folgenden Entschädigungsoptionen:
1. Verpflegung während der Wartezeit
2. Finanzielle Entschädigungen
3. Schadensersatz
4. Erstattung des Ticketpreises/ Rücktritt vom Flug
Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Reisende einen Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline. Dazu zählen:
- Gutscheine für Essen und Getränke
- Kostenlose Telefonate
- Ggf. Übernachtungen im Hotel
Zum Rahmen der Versorgungsleistungen gehören zwei kostenlose Telefonate, welche die Airline den Passagieren ermöglichen muss. Kann der verspätete Flug außerdem erst am nächsten Tag starten, muss die Airline eine Hotelübernachtung bezahlen. Außerdem hat die Fluggesellschaft die Fahrt zum Hotel und vom Hotel zurück zum Flughafen zu finanzieren.
Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union schreibt vor, dass Passagieren bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden finanzielle und andere Entschädigungen zustehen. In der Regel sind finanzielle Ausgleiche in einer Höhe von bis zu 600 € möglich (abhängig vom Einzelfall). Bei internationalen Flügen kann dies jedoch unterschiedlich sein. Die Rechte können dann von Airline und Staat abhängig sein. Ein Passagier kann zusätzlich eine Erstattung der Ticketkosten verlangen, wenn er den Flug aufgrund der Verspätung absagt. Mehr zur Höhe der finanziellen Entschädigungen lesen Sie später in der Tabelle.
Fachanwalt.de-Tipp: Als Flüge innerhalb der EU gelten solche Flüge, die Start oder Ziel innerhalb der EU haben und mit einer EU-Airline gebucht sind.
Verpassen Reisende aufgrund einer Flugverspätung wichtige dienstliche Termine, steht ihnen ein Schadensersatz zu. Die Fluggesellschaft muss in diesem Fall den Verdienstausfall sowie andere finanzielle Nachteile ausgleichen. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung steht den Reisenden außerdem ein Rücktrittsrecht vom Flug zu. Die Fluggesellschaft muss in dem Fall jedoch zunächst eine akzeptable Alternative Beförderung zum Zielort anbieten. Was als akzeptabel gilt, hängt vom Einzelfall ab. Entsprechend sind alle Umstände mit einzukalkulieren: Etwa die Strecke, die Reisedauer sowie die Bequemlichkeit der angebotenen Reisemittel und der Gesundheitszustand des Reisenden. Möchten Reisende ihren Flug dennoch nicht mehr antreten, so hat die Fluggesellschaft die Rückfahrt zum Ausgangsort zu finanzieren. Der Ausgangsort muss nicht unbedingt der Heimatort des Reisenden sein.
Fachanwalt.de-Tipp: Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht unabhängig von anderen Erstattungen. Preis und Reiseart (Pauschalreise oder nicht) spielen ebenfalls keine Rolle. Außerdem gilt: Handelt es sich um eine Dienstreise, hat der Reisende Anspruch auf die Entschädigung, nicht der Arbeitgeber (der wahrscheinlich das Flugticket bezahlt hat).
Sonderansprüche gegen Reiseveranstalter
Bei Pauschalreisen, die mit einem Reiseveranstalter gebucht worden sind, bestehen aufgrund der besonderen Umstände bestimmte Sonderansprüche. So haben Reisende beispielsweise im Einzelfall das Recht, eine Minderung des gesamten Reisepreises zu erwirken. Dies gilt auch dann, wenn viele andere Bestandteile der Reise nicht verspätet sind. So kann eine Reisepreisminderung von 5% erwirkt werden, auch wenn der Flug nur ein kleiner Teil des Gesamtpreises ausmacht. Hat die Flugverspätung erhebliche Folgen für die gesamte Leistung, ist gegebenenfalls sogar einen Rücktritt von der Pauschalreise möglich.
Beispiel: Hat ein Flug drei Stunden Verspätung und verhindert dadurch das Boarding auf einem Kreuzfahrtschiff, was Teil der Pauschalreise war, dann besteht ein erheblicher Mangel. Können die Reisenden die Kreuzfahrt aufgrund der Flugverspätung nicht mehr antreten, ist ein Rücktritt von der gesamten Reise möglich.
Voraussetzungen für eine Entschädigung
Damit Passagiere einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Vor allem muss der Grund der Flugverspätung im Verschulden der Fluggesellschaft liegen. Daher steht Fluggästen vor allem in folgenden Fällen eine Entschädigung zu:
- Verspätung aufgrund eines technischen Defektes am Flugzeug
- Genereller Flugausfall
- Überbuchung des Fluges durch die Airline
- Verpasster Anschlussflug aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaft
Liegt der Grund in der Flugverspätung bei einem Streik der Airline Mitarbeiter muss im Einzelfall entschieden werden, ob ein Anspruch für Zahlungsentschädigungen durchsetzbar ist. Ein Streik ist in der Regel ein unvorhersehbarer Umstand. Grundsätzlich müssen Fluggesellschaften keine Entschädigungsleistungen erbringen, wenn der Grund für die Verspätung unvorhersehbar war. Allerdings gibt es dabei Ausnahmen, wenn die Umstände im Einzelfall für die Fluggesellschaft sehr wohl beherrschbar waren.
Beispiel: Sind zahlreiche kurzfristige Krankmeldungen eine Reaktion auf angekündigte Maßnahmen der Fluggesellschaft, kann dies ein Grund für eine Entschädigungsverpflichtung sein. So hatten im Jahr 2016 zahlreiche TUIfly-Mitarbeiter für Verspätungen und Flugausfall gesorgt, da das Unternehmen Umstrukturierungsmaßnahmen angekündigt hatte. Da diese Umstrukturierungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich des Unternehmens lagen, entschied der EUGH, dass es sich um keine unbeherrschbaren Umstände handelte.
Unvorhergesehene und unbeherrschbare Umstände können auch in vielen anderen Fällen ein Grund für das Fehlen eines Entschädigungsanspruches sein. Passagieren stehen deshalb auch keine Entschädigungsansprüche bei schlechtem Wetter zu. Wetter ist höhere Gewalt und damit kein Verschulden der Airline. Das Gleiche gilt für politisch instabile Lagen oder Notlandungen aufgrund eines medizinischen Notfalls. Außerdem ist in der Regel die Voraussetzung für eine Geltendmachung der Entschädigung, dass der Passagier pünktlich am Check-in und am Gate war. Hat der Fluggast den Flug aus eigenem Verschulden verpasst, steht ihm keine Entschädigungsleistung zu.
Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung – Tabelle
Die Höhe der finanziellen Entschädigung hängt von der geplanten Flugdistanz und der hinzunehmenden Flugverspätung ab. Grundsätzlich gilt: je länger die Flugstrecke und die Verspätung, desto höher die Entschädigung der Betroffenen.
Im Einzelnen stehen Reisenden grundsätzlich die folgenden Entschädigungen zu:
Flugdistanz / Verspätung | Höhe der Entschädigung |
Flugstrecken bis 1500 Kilometer. Flugverspätung am Endziel von mind. 3 Stunden | 250 Euro |
Flugstrecken nicht im Bereich der EU zwischen 1500 und 3500 Kilometer. Flugstrecken innerhalb der EU über 1500 Kilometer bei einer Verspätung des Fluges von mind. 3 Stunden am Endziel. | 400 Euro |
Flugstrecken nicht innerhalb der EU über 3500 Kilometer. Verspätung des Fluges zwischen 3 und 4 Stunden am Endziel. | 300 Euro |
Flugstrecken nicht innerhalb der EU über 3500. Verspätung des Fluges von über 4 Stunden am Endziel. | 600 Euro |
Abwehrmöglichkeiten der Fluggesellschaften
Fluggesellschaften zahlen Entschädigungsleistungen nicht immer freiwillig. Tatsächlich gibt es einige Umstände, bei denen sie sich gegen Entschädigungsforderungen zur Wehr setzen können.
Die wichtigsten Abwehrmöglichkeiten der Fluggesellschaften lauten wie folgt:
• Verweis auf außergewöhnliche Umstände
• Verschulden der Passagiere
• Verfristung bzw. Verjährung von Ansprüchen
Wie bereits erwähnt, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigungen erbringen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund für die Verspätung waren. Auch bei einem Verschulden durch die Passagiere muss die Fluggesellschaft nicht zahlen. Das ist nicht nur der Fall, wenn der Passagier selber den Flug verpasst hat. Es kann auch daran liegen, dass ein Passagier sich weigert, sich an bestimmte Transportrechte zu halten und dadurch für eine Verzögerung des Boarding-Prozesses sorgt.
Betroffene sollten außerdem stets die jeweiligen Verjährungsfristen beachten. Die Verjährungsfrist ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland besteht eine 3-Jahres-Frist zur Verjährung. Macht ein Passagier die Rechte innerhalb dieser drei Jahre nicht geltend, hat er seine Ansprüche verloren.
Beispiele für die Fristen in anderen Ländern:
• Belgien: 1 Jahr
• England: 6 Jahre
• Frankreich: 2 Jahre
• Schottland: 5 Jahre
• Schweden: 10 Jahre
Die Frist beginnt jeweils am Ende des Jahres, in dem die Reise stattgefunden hat. Das bedeutet beispielsweise, dass die Frist bei einem Flug im Mai 2019 erst mit Ende des Jahres 2019 beginnt. Eine dreijährige Frist reicht dann bis zum Ende des Jahres 2022. Fand die Reise früh im Jahr statt, bekommen Reisende also ein paar Monate extra Zeit. Außerdem haben Reisende in der Regel die Möglichkeit, sich auszusuchen, nach welcher Verjährungsfrist sie sich richten möchten. Dafür haben sie drei Optionen:
• Verjährungsfrist des Abflugortes
• Verjährungsfrist des Ankunftsortes
• Verjährungsfrist des Ortes der Hauptniederlassung der Fluggesellschaft
Da die Fristen sehr voneinander abweichen können, lohnt sich im Zweifelsfall ein Blick in die Regelung der jeweiligen Länder. So erhalten Passagiere die längste mögliche Frist.
Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen
Wer Entschädigungsansprüche geltend machen möchte, wendet sich zunächst an die Fluggesellschaft. Dies muss unbedingt innerhalb der Verjährungsfrist geschehen. Passagiere wenden sich entweder mit einem eigenständig verfassten Schreiben oder einem von der Fluggesellschaft vorgegebenen Formular an die Airline. Dort wird genau geschildert, welche Verspätung vorlag, um welchen Flug es sich handelte und ggf. welche anderen Schäden dem Reisenden entstanden sind. Außerdem ist es wichtig, dass die Reisenden alle Beweise für die Verspätung sammeln (beispielsweise Ticket, schriftliche Verspätungsankündigungen, Zahlungsbelege für Mehrkosten auf der Reise etc.).
Reagiert die Fluggesellschaft nicht oder abweisend, können sich die Betroffenen professionelle Hilfe suchen. Gute Anlaufstellen sind entweder die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt für Reiserecht. Das Verhandlungsgeschick der eingeschalteten Hilfeleistenden kann in vielen Fällen gerichtliche Prozesse verhindern. Kommt es dennoch zu keiner Einigung, ist ein Rechtsstreit häufig unumgänglich. In dem Fall sollte in jedem Fall ein Anwalt hinzugezogen werden, um vor Gericht die bestmöglichen Chancen zu erhalten.
Fachanwalt.de-Tipp: Ansprüche geltend zu machen, ist nicht immer leicht. Verweigern Fluggesellschaften berechtigte Entschädigungszahlungen, kann juristische Unterstützung sinnvoll sein. Ein Anwalt für Reiserecht kann rechtssichere Auskunft über Ihre Ansprüche geben und einschätzen, wie hoch die Erfolgschancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung stehen. Oftmals hilft bereits ein anwaltliches Schreiben, ein Unternehmen zu einer Ausgleichszahlung zu bringen. Bei internationalen Flügen kann ein Anwalt außerdem geschickt verhandeln und übliche Entschädigungen sichern.
Musterbrief
Im Folgenden finden Sie ein Musterschreiben für die Entschädigung bei Flugverspätung oder -annulierung:
Max Mustermann
Musterstraße 1
XXXXX Musterstadt
Musterfluggesellschaft
Musterallee 27
XXXXX Musterhausen
Musterland
Ausgleichsforderung nach Artikel 7 Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
mit diesem Schreiben mache ich eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/ 2004 für die folgenden Passagiere geltend:
Max Mustermann, Musterstraße 1, XXXXX Musterstadt
Maria Mustermann, Musterstraße 1, XXXXX Musterstadt
Eine Ausgleichszahlung beanspruche ich für den folgenden Flug:
(Flugnummer) - von (Abflughafen) nach (Zielflughafen) - am (Datum)
Der Flug war mehr als drei Stunden verspätet. Grund für die Verspätung war (…) Dies ist meiner Recherche nach keine höhere Gewalt und auch kein außergewöhnlicher Umstand. Aufgrund dieser Verspätung steht uns ein Entschädigungsanspruch in Höhe von (…) pro Person zu.
Weiterhin habe ich durch die Flugverspätung einen wichtigen dienstlichen Termin verpasst (Termindatum, -uhrzeit und -ort nennen). Dadurch entstand mir einen Verdienstausfall von (…). Auch diesen möchte ich hiermit in Form von Schadensersatz geltend machen.
Ich fordere Sie auf, mir den Betrag von insgesamt (…) sofort, spätestens innerhalb von zwei Wochen, auf das folgende Konto überweisen:
Kontoinhaber
IBAN
BIC
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichem Gruß
Max Mustermann
Hinweise zum Musterschreiben
Denken Sie daran, dass Sie das Schreiben oben rechts mit einem Datum versehen, damit einsehbar ist, wann die Frist beginnt. Sie dürfen der Fluggesellschaft gerne eine angemessene Frist zur Zahlung setzen – dies ist sogar empfehlenswert. So können Sie möglicherweise vermeiden, dass sich das Verfahren unangenehm in die Länge zieht.
Im Schreiben können Sie Ansprüche für mehrere Personen gemeinsam geltend machen, wenn diese auch gemeinsam gereist sind. So können Sie beispielsweise Ansprüche für Frau und Kinder zusammen geltend machen und müssen keine getrennten Schreiben aufsetzen.
Vergessen Sie letztlich nicht, das Schreiben handschriftlich zu unterzeichnen. In der Regel gehören auch neben die Unterschrift nochmals das Datum und der Ort.
Grundsätzlich sollten Sie sich merken: Je genauer und klarer Sie in Ihrem Schreiben sind, desto besser. So vermeiden Sie einen unnötig langen Austausch mit der Fluggesellschaft und haben im Zweifelsfall Beweise dafür, dass Sie der Airline klare Auskünfte gegeben haben.
Fazit
Wer bei einer Flugreise Verspätungen erfährt, kann Entschädigungen erhalten. Dies gilt innerhalb der EU jedoch erst ab zwei Stunden mit Versorgungsleistungen. Erst ab drei Stunden können Passagiere eine Entschädigung in Form von finanziellen Rückzahlungen geltend machen. Bei internationalen Flügen gelten abweichende Regelungen. Im Zweifelsfall muss verhandelt werden.
Fluggesellschaften müssen keine Entschädigungen zahlen, wenn die Verspätung nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt. Das ist vor allem bei höherer Gewalt der Fall (beispielsweise starkes Unwetter). Gibt es Streit mit der Fluggesellschaft, kann anwaltliche Beratung und Unterstützung helfen. Ein Anwalt für Reiserecht ist Spezialist auf dem Gebiet und kann eine rechtssichere Beratung erteilen und gerichtlich für die Interessen des Mandanten einstehen.
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Autor: Redaktion fachanwalt.de