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Erbe vorenthalten? Pflichtteil einfordern!

13.10.2023 Erbrecht

Sie finden sich in der Situation, dass Ihr Erbteil ausgeschlossen wurde und fragen sich, wie Sie Ihren Pflichtteil erhalten können? Sie möchten wissen, wie Sie den Wert Ihres Anteils am Erbe maximieren und sich gegen möglicherweise ungerechte Gutachten zur Wehr setzen können.

Gemeinsam gehen wir durch die entscheidenden Schritte und Überlegungen.

Zunächst einmal, was ist der Pflichtteil? Wenn Sie durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes: den sogenannten Pflichtteil. Der Erbe ist verpflichtet, Ihnen diesen Ausgleichsbetrag zu zahlen. Für weitere Einzelheiten dazu empfehle ich Ihnen unser Video zum Pflichtteil und wie er geltend gemacht wird.

Oftmals liegen die Details im Verborgenen, insbesondere wenn es um die Frage geht: Wie viel sind Immobilien, Kunst oder andere Vermögenswerte wirklich wert? Dies ist nicht nur von großem Interesse, sondern viele Streitigkeiten hängen genau an diesen Fragen. Hier ergeben sich Spielräume, und es ist von entscheidender Bedeutung, diese Spielräume in Ihrem Interesse zu nutzen.

Als Pflichtteilsberechtigter sind Sie darauf angewiesen, dass der Erbe Ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über den Nachlass gibt. Sie haben das Recht, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu verlangen und Wertgutachten für bestimmte Vermögenswerte anzufordern.

Normalerweise muss der Erbe diese Gutachten in Auftrag geben und die Kosten aus dem Nachlass bezahlen. Der Erbe wählt also den Gutachter aus und bezahlt für seine Dienstleistungen! Das kann natürlich Einfluss auf das Gutachten haben.

Ein solches Gutachten kann, insbesondere bei unterschiedlichen Auffassungen über die Bewertung von Vermögenswerten oder Immobilien, schnell zu ernsthaften Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und dem oder den Erben führen.

Wenn Sie glauben, dass der Gutachter den Wert zu Ihren Ungunsten falsch eingeschätzt hat, sollten Sie Ihre Bedenken rechtzeitig und sehr deutlich äußern. Legen Sie genau dar, was aus Ihrer Sicht falsch ist. In diesem Fall kann der Gutachter seine Entscheidung überdenken und möglicherweise korrigieren.

Wenn der Gutachter jedoch an seiner Meinung festhält, haben Sie verschiedene Optionen.

Sie können:

  1. Das Gutachten akzeptieren.
  2. Auf eigene Kosten ein neues Gutachten erstellen lassen.
  3. Vor Gericht gehen und Klage erheben.

Die Wahl der richtigen Option hängt von den Chancen und Risiken ab, insbesondere in Bezug auf die Kosten. Gutachten können teuer sein, und hier gilt der Grundsatz, dass die Person die Kosten trägt, die den Gutachter beauftragt hat. Dies gilt sowohl für das Privatgutachten des Erben als auch für das Gegengutachten des Pflichtteilsberechtigten. Daher empfehlen wir eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse.

Hier unser rechtinfo-Tipp: Oft wird auf eine Bewertung verzichtet, weil die Kosten für einen Gutachter abschrecken und das Ergebnis im Voraus nicht bekannt ist. Dies ist jedoch in den meisten Fällen der falsche Weg. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu der Klarheit, die Sie durch eine professionelle Bewertung erhalten. Daher ist es ratsam, nicht vorschnell auf eine solche Bewertung zu verzichten.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um die besten Schritte für Ihre Situation zu ermitteln. Wir zeigen Ihnen die verfügbaren Möglichkeiten und helfen Ihnen bei der Auswahl des geeigneten Gutachters mit unserer umfassenden Markterfahrung.

Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie den gesetzlichen Anteil erhalten, der Ihnen zusteht. Dies ist Ihr Recht, das Sie sich nicht nehmen lassen sollten. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, finden Sie ausführliche Details auf unserer Website.

Ihr Hartmut Göddecke.

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