Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Erfolgsmeldung darf auch nach Aufhebung auf der Homepage des Anwalts verbleiben

Frankfurt/Main. Anwaltskanzleien berichten gerne über gerichtliche Erfolge auf ihren Websites. Wird diese Entscheidung später rechtskräftig aufgehoben, müssen Sie diesen Bericht nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) vom 19. Januar 2023 (Az.: 16 U 255/21) nicht unbedingt löschen. Sie sind jedoch verpflichtet, den Beitrag auf Verlangen der betroffenen Person zu aktualisieren.

Im streitigen Fall erwirkte ein Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung gegen eine Wiesbadener Wirtschaftsauskunftei. Er berichtete in seinem Internet-Blog über den Fall. In der nächsten Instanz wurde die Verfügung jedoch rechtskräftig wieder aufgehoben.

Die Auskunftei wandte sich an das Landgericht Frankfurt. Das Gericht meinte daher, dass der Anwalt den Bericht von seiner Website entfernen muss.

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt nun entschieden hat, besteht ein derartiger Unterlassungsanspruch jedoch nicht. Es entspreche schließlich der Wahrheit, dass in der ersten Instanz die einstweilige Verfügung angeordnet wurde. Leser könnten anhand des Datums auch erkennen, dass der Bericht nicht mehr unbedingt den aktuellen Stand widerspiegelt.

Darüber hinaus habe der Anwalt ein berechtigtes Interesse daran, potenzielle Mandanten über den Erfolg in der ersten Instanz zu informieren. Die Frankfurter Richter waren daher der Ansicht, dass eine Pflicht zur Löschung des Beitrages zu sehr in die Berufsfreiheit des Anwalts eingreifen würde.

Ein Nachtrag zum Fortgang des Verfahrens sei hier ausreichend und verhältnismäßig, so das Oberlandesgericht weiter. Der Rüge von der Wirtschaftsauskunftei, dass der Bericht „nur die halbe Wahrheit enthalte“, würde so entsprochen.

Daher habe ein Anspruch auf einen aktualisierten Nachtrag bestanden. Diesen habe die Auskunftei aber gar nicht verlangt. Dementsprechend wies das Oberlandgericht die Unterlassungsklage ab.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © jamdesign - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten: SternSternSternSternStern
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Schadensersatz wegen Datenübermittlung in die USA: EuG verurteilt EU-Kommission
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)04.02.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Schadensersatz wegen Datenübermittlung in die USA: EuG verurteilt EU-Kommission

Die Datenschutzaufsicht in Europa hat einen bedeutenden Sieg errungen: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2025 ( T-354/22 ) entschieden, dass die Europäische Kommission einem betroffenen Nutzer Schadensersatz leisten muss. Hintergrund ist die unrechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an das US-Unternehmen Meta Platforms, Inc. Dieses Urteil setzt neue Maßstäbe für die Verantwortlichkeit öffentlicher Stellen im Datenschutz. Datenübermittlung in die USA: Die Hintergründe des Falls Ein Besucher der von der EU-Kommission betriebenen Website zur "Konferenz zur Zukunft Europas" hatte festgestellt, dass seine IP-Adresse an Meta übermittelt wurde. Dies geschah über den Hyperlink " Sign in with Facebook " auf der Seite von "EU Login", dem Anmeldeportal der...

weiter lesen weiter lesen

Facebook darf Fehlinformationen zur Corona-Impfung löschen
17.01.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Facebook darf Fehlinformationen zur Corona-Impfung löschen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14. November 2024 (Az.: 16 U 52/23) entschieden, dass Facebook Beiträge, die Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Corona-Impfstoffen enthalten, gemäß seinen Nutzungsbedingungen löschen darf. Voraussetzung ist, dass diese Informationen nach Einschätzung von Gesundheitsbehörden oder führenden Organisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung führen könnten. Rechtliche Grundlagen zur Löschung von Fehlinformationen Nutzungsbedingungen von Facebook : Gemäß § 307 BGB dürfen Nutzungsbedingungen wirksam festlegen, dass Fehlinformationen zu Impfstoffen gelöscht werden können, sofern sie nicht gegen § 241 Abs. 2 BGB verstoßen. Einschätzung durch Experten : Nach § 823 Abs. 1 BGB sind...

weiter lesen weiter lesen
Kündigungsbutton-Pflicht: OLG Hamburg stärkt Verbraucherrechte im digitalen Vertragswesen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)10.01.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Kündigungsbutton-Pflicht: OLG Hamburg stärkt Verbraucherrechte im digitalen Vertragswesen

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat am 26. September 2024 entschieden, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass Verbrauchern sowohl auf der eigenen Webseite als auch auf Webseiten Dritter über die Vertragsabschlüsse ermöglicht werden, eine klar gekennzeichnete und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche vorzufinden, die keine Zweifel an ihrer Funktionalität zulässt. Kündigungsbutton-Pflicht: Rechtliche Grundlagen § 312k BGB : Verpflichtet Unternehmer, auf Webseiten, die den Abschluss entgeltlicher Dauerschuldverhältnisse ermöglichen, eine leicht zugängliche und eindeutig beschriftete Kündigungsschaltfläche bereitzustellen. Beschriftung der Schaltflächen : Die Kündigungsschaltfläche muss mit "Verträge hier kündigen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet...

weiter lesen weiter lesen

Schönheits-OP misslungen? Prüfpflichten eines Bewertungsportalbetreibers bei Bestreiten des Behandlungskontakts
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)23.12.2024Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Schönheits-OP misslungen? Prüfpflichten eines Bewertungsportalbetreibers bei Bestreiten des Behandlungskontakts

Negative Bewertungen auf Bewertungsportalen können für Ärzte schwerwiegende Konsequenzen auf die Reputation haben. Dies gilt besonders in sensiblen Bereichen wie der ästhetischen Chirurgie, wenn behauptet wird, dass eine Schönheits-OP misslungen sei. Das OLG München hat  am  06.08.2024 – 18 U 2631/24 die Prüfpflichten von Bewertungsportalbetreibern konkretisiert. Ein zentraler Aspekt in solchen Fällen ist die Frage, welche Schritte erforderlich sind, wenn ein Arzt bestreitet, dass ein Behandlungskontakt stattgefunden hat. Rechtliche Grundlagen Bewertungsportale fallen unter die Haftungsregelungen für Diensteanbieter , wie sie im TTDSG ( Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) – vormals Telemediengesetz (TMG) - geregelt sind. Portalbetreiber haften grundsätzlich nicht unmittelbar...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?