Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Erhebliche Erhöhung des Kindesunterhalts ab dem 01.01.2024!

SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)08.12.2023 Familienrecht

Die neue Mindestunterhaltsverordnung für den Kindesunterhalt wurde aktuell im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 330) veröffentlicht. Wie erwartet mit Steigerungen um die 10%! Dies wird Grundlage der neuen Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2024 sein.

 Das sind die neuen Beträge des Mindestunterhalts:

0-5 Jahre - 480 EUR statt bisher 437 EUR
6-11 Jahre - 551 EUR statt bisher 502 EUR
12-17 Jahre - 645 EUR statt bisher 588 EUR

Das hälftige Kindergeld (derzeit 125 EUR) ist dabei noch zur Ermittlung des konkreten Zahlbetrages abzuziehen. Der Unterhalt bei höheren Einkommen wird im gleichen prozentualen Umfang angehoben. Auch der Unterhaltsvorschuss (Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes von 250 EUR) erhöht sich dadurch merklich. 

Unklar ist bislang, ob die Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige (derzeit 1370 EUR für Erwerbstätige) zum 01.01.2024 ebenfalls angehoben werden. Das bisherige Kindergeld von 250 EUR monatlich wird in 2024 voraussichtlich nicht erhöht werden.

Die Pläne der aktuellen Bundesregierung für eine Reform des Unterhaltsrechts befinden sich derzeit noch im Stadium der Diskussion. Im Wesentlichen wird sich dadurch jedoch nicht die Höhe des Unterhaltsbedarfs ändern, sondern voraussichtlich nur eine Modifikation der Ermittlung der Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen vorgenommen. Hierzu zwingen insbesondere die regional stark abweichenden Wohnkosten der Unterhaltspflichtigen.

Es ist nach Veröffentlichung der neuen Düsseldorfer Tabelle zu empfehlen, bestehende Unterhaltstitel, zum Beispiel Unterhaltsbeschlüsse oder Jugendamtsurkunden, dahingehend zu überprüfen, ob der Unterhaltspflichtige in diesen Größenordnungen überhaupt noch leistungsfähig ist. Gegebenenfalls muss rechtzeitig eine entsprechende Anpassung beantragt werden.

Rechtsanwälte WOLFF & RAMBOW PartG

https://wolff-rambow.de

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Mathias Rambow

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Vorteile eines Wechsemodells
SternSternSternSternStern
(6 Bewertungen)24.03.2023Mathias RambowFamilienrecht
Herr  Mathias Rambow

Nach den ersten Ergebnissen der Studie „Familienmodelle in Deutschland“ kann ein gelebtes Wechselmodell Vorteile für die betroffenen Kinder haben. Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekt „Familienmodelle in Deutschland“ ist ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben. Durchgeführt wird es von Forschenden aus der Soziologie und den Rechtswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen und der Philipps-Universität Marburg unter Leitung von Prof. Dr. Anja Steinbach und Prof. Dr. Tobias Helms. Die Ergebnisse lassen sich derart zusammenfassen, dass doppelt betreute Kinder in ihren Wünschen besser berücksichtigt werden als Kinder im Residenzmodell. Es konnte in der Studie kein Zusammenhang zwischen häufigen Betreuungswechseln und Stress der...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Frankfurt ruft BVerfG wegen fehlender Einwilligung bei Adoption an
13.02.2026Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
OLG Frankfurt ruft BVerfG wegen fehlender Einwilligung bei Adoption an

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 16.01.2026 entschieden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Es geht um die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils bei Adoption (Az. 1 UF 77/25 ). Pflegeeltern beantragen Adoption trotz fehlender Zustimmung Die Entscheidung betrifft ein Kind, dessen leibliche Mutter langjährig suchtmittelabhängig ist. Kurz nach der Geburt wurde das Kind in eine Pflegefamilie aufgenommen, in der es inzwischen drei Jahre lebt. Die Mutter verweigerte die Zustimmung zur Adoption. Die Pflegeeltern beantragten daher die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung gemäß § 1748 BGB. Das zuständige Amtsgericht lehnte diesen Antrag ab, da die gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllt war: Nach § 1748 Abs. 3 BGB darf die Einwilligung nur ersetzt werden, wenn das...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt schützt Kindeswillen bei Umgangsverweigerung
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)20.01.2026Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
OLG Frankfurt schützt Kindeswillen bei Umgangsverweigerung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 5. Januar 2026 (Az. 7 UF 88/25 ), dass der Wunsch eines Kindes gegenüber einem Elternteil vorrangig ist und eine pauschale Unterstellung von Beeinflussung durch den anderen Elternteil nicht ausreicht. Sohn verweigert Umgang – PAS-Annahme vom Gericht abgelehnt Im zugrundeliegenden Verfahren wandte sich ein elfjähriger Junge nach der Trennung seiner Eltern zunehmend vom Vater ab und verweigerte den Umgang. Die fünfjährige Schwester besuchte den Vater hingegen regelmäßig. Die eingesetzte Sachverständige im Sorgerechtsverfahren empfahl, beide Kinder in den Haushalt des Vaters zu geben, obwohl der Sohn klar äußerte, bei der Mutter bleiben zu wollen. Grundlage ihrer Empfehlung war die Annahme eines sogenannten Parental Alienation Syndrome (PAS) bzw. einer...

weiter lesen weiter lesen
OLG Frankfurt erlaubt Namensänderung zum Kindeswohl
19.01.2026Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
OLG Frankfurt erlaubt Namensänderung zum Kindeswohl

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 28. November 2025 (Az. 2 WF 115/25 ) entschieden, dass eine Tochter den Nachnamen ihrer Mutter und neuen Ehefamilie annehmen darf, auch wenn der Antrag vor Inkrafttreten der aktuellen Regelungen gestellt wurde. Tochter erhält Nachnamen der neuen Familie – Gericht entscheidet Die Eltern des Kindes hatten sich bereits vor der Geburt ihrer Tochter getrennt. Das Mädchen erhielt die Geburtsnamen der Mutter und des portugiesischen Vaters, lebte jedoch von Anfang an ausschließlich bei der Mutter, die das alleinige Sorgerecht innehatte. Der Vater unterlag mehrfachen Gewaltschutzanordnungen, und der Kontakt zwischen ihm und der Tochter war äußerst selten. Inzwischen heiratete die Mutter erneut und nahm den Nachnamen ihres neuen Ehemanns an, den auch ihr...

weiter lesen weiter lesen

Scheidung und gemeinsamer Kredit – Restschuld und Haftung im Überblick
SternSternSternSternStern
(9 Bewertungen)13.08.2025Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
Scheidung und gemeinsamer Kredit – Restschuld und Haftung im Überblick

Die Auflösung einer Ehe hat häufig emotionale und weitreichende finanzielle Folgen. Besonders problematisch wird es, wenn noch gemeinsame Kredite bestehen und unklar ist, wer für die Rückzahlung verantwortlich bleibt. Kreditverpflichtungen enden nicht automatisch mit der Scheidung. Sie bleiben bestehen, bis sie vertraglich geändert oder vollständig abgelöst werden. Fehlendes Wissen zu den rechtlichen Grundlagen und zu möglichen Handlungsoptionen kann zu finanziellen Risiken führen, die über Jahre anhalten. Rechtliche Grundlagen zur Aufteilung eines gemeinsamen Kredits Bei einer Scheidung bleibt ein gemeinsam aufgenommener Kredit grundsätzlich bestehen. Kreditverträge werden mit der Bank abgeschlossen, nicht mit dem Ehepartner. Das bedeutet, dass die vertraglich vereinbarte Haftung auch nach der Auflösung der...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Mathias Rambow Premium
4,8 SternSternSternSternStern (71) Info Icon
Mathias Rambow
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Adresse Icon
Putlitzer Straße 43
19370 Parchim


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (5)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (5)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (5)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (5)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (71 Bewertungen)