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EU-Bürger und Proteste: Ermittlungen allein reichen nicht für Verlust der Freizügigkeit

Wer als EU-Bürger in Deutschland lebt und in den Fokus von Ermittlungen gerät, verliert nicht schon deshalb sein Freizügigkeitsrecht. Genau das stand für eine irische Staatsangehörige im Raum, nachdem ihr Straftaten im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten vorgeworfen worden waren. Das Landesamt für Einwanderung stellte den Verlust ihrer EU-Freizügigkeit fest und drohte ihr die Abschiebung nach Irland an. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Dafür reichten die eingestellten Ermittlungsverfahren und nicht hinreichend gesicherten Vorwürfe in diesem Fall nicht aus.

Die Entscheidung betrifft den Maßstab für den Verlust des Freizügigkeitsrechts von EU-Bürgern: Er setzt eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit voraus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landesamt für Einwanderung hatte einer irischen Staatsangehörigen die Freizügigkeit als EU-Bürgerin entzogen.
  • Hintergrund waren Ermittlungen wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten, unter anderem wegen verwendeter Parolen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und einer Beteiligung an der Besetzung eines FU-Gebäudes.
  • Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte den Verlust der Freizügigkeit für rechtswidrig.
  • Entscheidend war: Die Klägerin wurde nicht verurteilt, Anklage wurde nicht erhoben, die Ermittlungen wurden eingestellt.
  • Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Hintergrund: Proteste, Ermittlungen und drohende Abschiebung

Die Klägerin ist irische Staatsangehörige und lebt seit 2022 in Deutschland. In den Jahren 2024 und 2025 führte die Staatsanwaltschaft Berlin mehrere Ermittlungsverfahren gegen sie. Vorgeworfen wurde ihr unter anderem, propalästinensische Parolen verwendet zu haben, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben und an der Besetzung des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität Berlin beteiligt gewesen zu sein.

Im März 2025 stellte das Landesamt für Einwanderung den Verlust ihrer Freizügigkeit fest. Zugleich drohte die Behörde ihr die Abschiebung nach Irland an. Einen dagegen gerichteten Eilantrag hatte die Klägerin bereits vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gestellt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt.

Was das Gericht entschieden hat und warum das wichtig ist

Die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin gab der Klage mit Urteil vom 6. Mai 2026 statt. Das Aktenzeichen lautet VG 21 K 158/24. Die Kernaussage: Von der Klägerin geht nach Auffassung des Gerichts keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus, die den Verlust der EU-Freizügigkeit rechtfertigen könnte.

Praktisch bedeutet das: Behörden dürfen EU-Bürgern ihr Freizügigkeitsrecht nicht allein deshalb entziehen, weil Ermittlungen geführt wurden. Entscheidend ist, ob eine hinreichend schwere und tatsächliche Gefahr dargelegt werden kann. Genau daran fehlte es nach Ansicht des Gerichts.

Warum das Gericht so entschieden hat

Das Gericht stellte auf mehrere Punkte ab. Die Klägerin ist nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Die Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Eine Anklage wurde nicht erhoben. Auch eine strafbare Beteiligung an der Besetzung des FU-Präsidiumsgebäudes konnte die Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen.

Hinzu kam aus Sicht des Gerichts: Es wurde ohnehin nur wegen Verstößen im Bereich der einfachen Kriminalität ermittelt. Diese Bewertung war Teil der Begründung dafür, dass der Verlust der Freizügigkeit hier nicht gerechtfertigt war.

Auch unabhängig von konkreten Straftaten konnte die Behörde nach Auffassung des Gerichts nicht darlegen, dass von der Klägerin eine hinreichend schwere und tatsächliche Gefährdung ausgeht. Für den Verlust der Freizügigkeit genügte danach nicht ein bloßer Verdacht oder eine nicht ausreichend belegte behördliche Einschätzung.

Was die Entscheidung für EU-Bürger bedeutet

Für EU-Bürger in Deutschland ist die Entscheidung besonders relevant, wenn ihnen im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Protestaktionen strafrechtliche Vorwürfe gemacht werden. Das Urteil zeigt: Ermittlungsverfahren allein tragen einen Verlust der Freizügigkeit nicht ohne Weiteres.

Das bedeutet aber nicht, dass Straftaten oder erhebliche Gefahren folgenlos bleiben müssen. Die Entscheidung sagt vielmehr: Die Behörde muss konkret darlegen können, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit besteht. Fehlt dieser Nachweis, kann ein Entzug der Freizügigkeit rechtswidrig sein.

Welche Fehler Betroffene vermeiden sollten

  • Einen Verlustbescheid nicht ignorieren: Im Fall der Klägerin ging es nicht nur um Ermittlungen, sondern um den formellen Verlust der Freizügigkeit und eine angedrohte Abschiebung.
  • Ermittlungen nicht mit Verurteilungen verwechseln: Das Gericht hat ausdrücklich berücksichtigt, dass es keine Verurteilung und keine Anklage gab.
  • Die Begründung der Behörde genau ansehen: Entscheidend ist, ob eine konkrete und hinreichend schwere Gefahr nachvollziehbar dargelegt wird.
  • Nicht automatisch von einem endgültigen Ausgang ausgehen: Gegen das Urteil kann noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Redaktions-Tipp

Wer als EU-Bürger einen Bescheid zum Verlust der Freizügigkeit erhält, sollte besonders auf die Begründung achten: Stehen dort nur Ermittlungen oder Vorwürfe, ist nach dieser Entscheidung entscheidend, ob zusätzlich eine konkrete schwere Gefahr dargelegt wird.

Häufige Fragen

Kann ein EU-Bürger wegen Ermittlungen die Freizügigkeit verlieren?

Nach dieser Entscheidung reichen Ermittlungen allein nicht aus. Es muss eine hinreichend schwere tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen.

Verliert man als EU-Bürger die Freizügigkeit nach einer Demonstration?

Nicht automatisch. Auch Vorwürfe im Zusammenhang mit Protesten genügen nicht ohne Weiteres. Entscheidend sind die konkreten Umstände und eine darlegbare schwere Gefahr.

Welche Rolle spielt es, dass die Ermittlungen eingestellt wurden?

Eine wichtige Rolle. Das Gericht betonte, dass die Klägerin nicht verurteilt wurde, keine Anklage erhoben wurde und die Ermittlungen inzwischen eingestellt sind.

Was bedeutet Verlust der Freizügigkeit?

Der Verlust der Freizügigkeit betrifft das Recht eines EU-Bürgers, sich als EU-Bürger in Deutschland aufzuhalten. Im entschiedenen Fall war damit auch eine Abschiebung nach Irland angedroht worden.

Ist das Urteil endgültig?

Aus der Mitteilung ergibt sich, dass gegen das Urteil ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden kann.

Entscheidungsdaten

  • Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
  • Entscheidungsdatum: 6. Mai 2026
  • Aktenzeichen: VG 21 K 158/24
  • Spruchkörper: 21. Kammer
  • Rechtsgebiet: Freizügigkeitsrecht der EU-Bürger
  • Wichtige Begriffe: Verlust der Freizügigkeit, öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, Abschiebungsandrohung
  • Rechtsmittel: Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich

Symbolgrafik:© KI

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