Steuerrecht

EU-Recht: Mineralölsteuer nun auch bei Modellfahrzeug-Treibstoff fällig

Zuletzt bearbeitet am: 14.03.2024

Düsseldorf (jur). Freunde von Modellfahrzeugen müssen auch für ihr Hobby Mineralölsteuer zahlen. Auf die Kraftstoffe werden Energiesteuern fällig, heißt es in einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf, auf das das Gericht am Dienstag, 5. November 2013, hingewiesen hat (Az.: 4 K 1704/12 VE).

Es wies damit die Klage eines Händlers für Modellfahrzeuge ab. Zu dem von ihm verkauften Zubehör gehörten auch die Treibstoffe, meist eine Mischung aus Methanol, Schmierstoffen und teilweise Nitromethan. Die Dieselmischungen bestanden aus Ether, Kerosin und dem Schmierstoff Rizinusöl.

Im Anschluss an eine Betriebsprüfung setzte das Finanzamt auf die verkauften Treibstoffe Mineralölsteuer fest.

Mit seinem bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 14. Oktober 2013 hat das FG Düsseldorf dies nun bestätigt. Nach EU-Recht werde Energiesteuer auch für Fahrzeuge fällig die „bestimmungsgemäß abseits von öffentlichen Straßen eingesetzt werden“. Für Modellfahrzeug-Treibstoffe gebe es zwar keine eigene zoll- und steuerrechtliche Zuordnung. Sie seien daher aber so zu behandeln wie diejenigen Stoffe, denen sie am nächsten stehen. Und das seien die Kraftstoffe für normale Autos.

Gegen dieses Urteil ließ das FG die Revision zum Bundesfinanzhof in München zu.

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