Am 5. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-109/23 eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Sanktionsvorgaben gegen Russland getroffen. In dem Urteil wurde festgestellt, dass ein Notar nicht gegen die Sanktionen verstößt, wenn er den Kauf einer Immobilie beurkundet, die einer nicht auf der Sanktionsliste stehenden russischen Gesellschaft gehört. Der Notar handelt in diesem Zusammenhang unabhängig und unparteiisch, ohne dabei Rechtsberatung zu erteilen.
Hintergrund des Urteils
Der Fall betraf einen in Deutschland ansässigen Notar, der den Kauf einer Immobilie beurkunden sollte, die im Besitz einer russischen Gesellschaft war. Diese Gesellschaft stand nicht auf der von der EU geführten Sanktionsliste. Der Notar hatte jedoch Bedenken geäußert, dass die Beurkundung möglicherweise gegen die seit 2022 bestehenden Sanktionsvorgaben gegen Russland verstoßen könnte. Das Verbot der Rechtsberatung russischer Unternehmen führte zu Unsicherheiten bei der Auslegung der Sanktionsvorgaben.
Der EuGH stellte in seiner Entscheidung klar, dass der Notar durch die Beurkundung keinen Verstoß gegen das Verbot der Rechtsberatung begehe. Dies liegt daran, dass die notarielle Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beurkundung keine Rechtsberatung darstellt, sondern vielmehr eine hoheitliche Aufgabe ist, die unabhängig und unparteiisch im Auftrag des Staates ausgeführt wird.
Fakten
- Die Beurkundung gilt nicht als Rechtsberatung und ist somit von den Sanktionsvorgaben ausgenommen.
- Notare sind weiterhin verpflichtet, sich über die aktuellen Sanktionslisten zu informieren und zu prüfen, ob die beteiligten Parteien betroffen sind.
- Der EuGH betont die Rolle des Notars als staatliche Instanz, die keine parteiische Position einnimmt.
Rechtsrahmen: Verbot der Rechtsberatung russischer Unternehmen
Das Verbot der Rechtsberatung von in Russland ansässigen Unternehmen wurde im Zuge der EU-Sanktionen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 eingeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, russische Unternehmen und Oligarchen von wirtschaftlichen und rechtlichen Vorteilen innerhalb der EU auszuschließen. Der EuGH präzisiert in seinem Urteil, dass Notare nicht unter dieses Verbot fallen, solange sie keine spezifische Rechtsberatung erteilen, sondern ihre Tätigkeit auf die Beurkundung beschränken.
Zudem betonte das Gericht, dass die Beurkundung eine rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten schafft und daher im öffentlichen Interesse liegt.
Zusammenfassung
- Die EU-Sanktionen zielen darauf ab, russische Unternehmen von wirtschaftlicher Unterstützung abzuschneiden.
- Notare agieren als neutrale Instanz und dürfen im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabe tätig werden.
- Das Urteil schafft Rechtssicherheit für notarielle Tätigkeiten im Kontext der Sanktionen.
Fachanwalt.de-Tipp: Für Notare und andere rechtsberatende Berufe ist es wichtig, stets die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sanktionen zu beobachten. Während das aktuelle Urteil Klarheit für notarielle Beurkundungen bringt, bleibt das Verbot der Rechtsberatung russischer Unternehmen bestehen. Daher ist es ratsam, vor der Durchführung von Transaktionen stets eine genaue Prüfung der beteiligten Parteien vorzunehmen. Insbesondere bei komplexen Fällen oder grenzüberschreitenden Transaktionen kann eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwaltskanzleien sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Fazit
Das Urteil des EuGH vom 5. September 2024 schafft Klarheit für Notare in Bezug auf ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit russischen Unternehmen. Solange die notarielle Beurkundung keine Rechtsberatung umfasst und die beteiligten Gesellschaften nicht auf der Sanktionsliste stehen, verstoßen Notare nicht gegen die Sanktionen der EU. Dies ermöglicht es Notaren, ihre hoheitlichen Aufgaben weiterhin unabhängig und unparteiisch auszuführen. Für die Praxis bedeutet dies mehr Rechtssicherheit im Umgang mit nicht gelisteten russischen Unternehmen.
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