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Falscher Paketbote an der Tür: Lange Haftstrafen sind rechtskräftig

Ein Klingeln an der Wohnungstür kann zur Gefahr werden, wenn Täter eine vertraute Alltagssituation ausnutzen. In Sankt Peter-Ording soll ein als Paketbote verkleideter Mann einem älteren Ehepaar den Zugang zur Wohnung abgetrotzt haben. Der Überfall endete tödlich, obwohl das Gericht feststellte, dass die Angeklagten den Tod nicht wollten. Für Mittäter ist die Entscheidung besonders wichtig: Auch wer im Auto bleibt und absichert, kann bei einem gemeinsamen Tatplan schwer bestraft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von drei Angeklagten verworfen.
  • Die Verurteilungen wegen schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung bleiben bestehen.
  • Die Freiheitsstrafen liegen zwischen zwölfeinhalb und 14 Jahren.
  • Das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 31. Juli 2025 ist damit rechtskräftig.
  • Der Fall zeigt: Für Raub mit Todesfolge muss der Tod nicht gewollt sein. Es kann genügen, wenn die tödliche Gefahr naheliegt und Täter sie leichtfertig ignorieren.

Hintergrund des Falls: Überfall auf ein älteres Ehepaar in der Wohnung

Nach den Feststellungen des Landgerichts Flensburg überfielen drei Angeklagte zusammen mit einem vierten, nicht revidierenden Angeklagten im Januar 2024 ein älteres Ehepaar in dessen Wohnung in Sankt Peter-Ording. Die Täter vermuteten dort einen größeren Bargeldbetrag.

Nach dem gemeinsamen Tatplan blieben zwei Angeklagte im Auto. Sie sollten die Mittäter bei Bedarf per Funkgerät warnen. Zwei andere drangen gewaltsam in die Wohnung ein. Einer von ihnen klingelte als Paketbote verkleidet an der Wohnungstür.

Als der 99 Jahre alte Bewohner öffnete, verschafften sich die Täter schlagartig Zutritt und drängten ihn im Hausflur zurück. Der Mann stürzte, schlug mit dem Kopf gegen eine Türzarge und verstarb infolge eines Herzversagens. Seine 79 Jahre alte Ehefrau wurde gefesselt, bedroht und ins Gesicht geschlagen. Die Täter rissen ihr zwei Goldketten vom Hals und erbeuteten 200 Euro Bargeld. Danach flohen sie aus dem Haus. Die verletzte Frau konnte später einen Notruf absetzen.

Was entschieden wurde und warum das wichtig ist

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 2. Juni 2026 die Revisionen der drei Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg verworfen. Das Aktenzeichen lautet 5 StR 149/26.

Das Landgericht hatte die Angeklagten am 31. Juli 2025 wegen schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen zwölfeinhalb und 14 Jahren verurteilt. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.

Praktisch bedeutsam ist die Entscheidung, weil sie deutlich macht: Bei einem gemeinsam geplanten Raub kann die strafrechtliche Verantwortung sehr weit reichen. Es kommt nicht nur darauf an, wer unmittelbar in die Wohnung eindringt oder zuschlägt. Auch Beteiligte, die nach dem Tatplan absichern oder warnen sollen, können in die schwere Verurteilung einbezogen werden, wenn der gemeinsame Tatplan festgestellt ist.

Warum der Tod nicht gewollt sein musste

Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagten den Tod des 99 Jahre alten Geschädigten nicht wollten. Trotzdem bewertete es die Tat als Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB.

§ 251 StGB erfasst Fälle, in denen durch einen Raub der Tod eines Menschen verursacht wird und der Täter diesen Tod wenigstens leichtfertig verursacht. Leichtfertigkeit bedeutet hier, dass sich die Gefahr eines tödlichen Ausgangs aufdrängte und die Täter sich darüber hinwegsetzten.

Genau das nahm das Landgericht an. Bei einem gewaltsamen Eindringen in die Wohnung eines hochbetagten Menschen lag die Gefahr eines schweren oder tödlichen Ausgangs nach den Feststellungen so nahe, dass die Angeklagten sie nicht ignorieren durften. Die Schläge gegen die Ehefrau wurden zusätzlich als Körperverletzung nach § 223 StGB bewertet.

Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil auf Rechtsfehler zu Lasten der Angeklagten. Nach der Pressemitteilung ergab diese Überprüfung keinen solchen Rechtsfehler.

Was die Entscheidung praktisch bedeutet

Für Strafverfahren wegen Raubdelikten ist die Entscheidung ein deutliches Signal: Wer Gewalt oder Drohungen einsetzt, um fremde Sachen wegzunehmen, bewegt sich ohnehin im Bereich des Raubes. Kommt durch den Raub ein Mensch zu Tode, kann daraus ein Verbrechen mit sehr hoher Mindeststrafe werden.

Nach § 251 StGB droht bei Raub mit Todesfolge lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Die Entscheidung zeigt zugleich, dass die Abgrenzung nicht davon abhängt, ob Täter den Tod ausdrücklich wollten. Maßgeblich kann sein, ob die tödliche Gefahr offensichtlich war und trotzdem gehandelt wurde.

Betroffen ist nicht nur, wer unmittelbar Gewalt anwendet. Nach den Feststellungen zum gemeinsamen Tatplan waren auch die Angeklagten relevant, die im Auto blieben und per Funkgerät warnen sollten. Für Tatbeteiligte ist das der entscheidende Punkt: Eine scheinbar unterstützende Rolle kann bei einem gemeinsam geplanten Überfall strafrechtlich schwer wiegen.

Welche Fehler Betroffene vermeiden sollten

  • Die eigene Rolle nicht unterschätzen: Wer bei einem geplanten Überfall absichert, warnt oder Flucht ermöglicht, kann strafrechtlich erheblich verantwortlich sein.
  • Den fehlenden Tötungswillen nicht überschätzen: Bei Raub mit Todesfolge muss der Tod nach § 251 StGB nicht gewollt sein.
  • Gewalt gegen verletzliche Menschen nicht als kalkulierbares Risiko behandeln: Gerade bei hochbetagten Opfern kann sich eine tödliche Gefahr aufdrängen.
  • Revision nicht mit einer neuen Tatsachenverhandlung verwechseln: Der Bundesgerichtshof prüfte hier das Urteil auf Rechtsfehler. Er stellte nach der Mitteilung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten fest.

Redaktions-Tipp

Wer in einem Strafverfahren mit dem Vorwurf eines gemeinsam geplanten Raubes konfrontiert ist, sollte die eigene Tatrolle nicht verharmlosen. Entscheidend kann nicht nur die unmittelbare Gewaltanwendung sein, sondern der festgestellte gemeinsame Tatplan und die vorhersehbare Gefahr für Opfer.

Häufige Fragen

Was bedeutet Raub mit Todesfolge?

Raub mit Todesfolge liegt nach § 251 StGB vor, wenn durch einen Raub der Tod eines Menschen verursacht wird und der Täter den Tod wenigstens leichtfertig verursacht.

Muss der Täter den Tod gewollt haben?

Nein. Nach der Entscheidung genügte es, dass sich die Gefahr eines tödlichen Ausgangs aufdrängte und die Angeklagten sich leichtfertig darüber hinwegsetzten.

Warum wurden auch Angeklagte verurteilt, die im Auto blieben?

Nach den Feststellungen des Landgerichts gehörte auch das Absichern im Auto zum gemeinsamen Tatplan. Die dort verbliebenen Angeklagten sollten die Mittäter bei Bedarf per Funkgerät warnen.

Welche Strafe droht bei Raub mit Todesfolge?

§ 251 StGB sieht lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren vor. Im entschiedenen Fall wurden Freiheitsstrafen zwischen zwölfeinhalb und 14 Jahren verhängt.

Ist das Urteil endgültig?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der drei Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts Flensburg ist damit rechtskräftig.

Entscheidungsdaten

  • Gericht: Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat
  • Entscheidungsdatum: 2. Juni 2026
  • Aktenzeichen: 5 StR 149/26
  • Vorinstanz: Landgericht Flensburg, Urteil vom 31. Juli 2025, I Ks 106 Js 2676/24
  • Rechtsgebiet: Strafrecht
  • Wichtige Normen: § 223 StGB, § 249 StGB, § 251 StGB
  • Rechtskraft: Das Urteil des Landgerichts Flensburg ist nach Verwerfung der Revisionen rechtskräftig.

Symbolgrafik:© KI

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