Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Falschparker-Fotos an Polizei schicken ist kein Datenschutzverstoß

Ansbach (jur). Wer Fotos von Falschparkern der Polizei übermittelt, muss nicht mit Verwarnungen oder gar einem Bußgeld wegen Datenschutzverstößen rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in zwei kürzlich veröffentlichten Urteilen vom 2. November 2022 entschieden (Az.: AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431). Bürger können sich danach auf ein berechtigtes Interesse berufen, die Behörden über Falschparker zu informieren. 

Die Kläger hatten sich in München über Falschparker aufgeregt. Sie machten Fotos und schickten diese an die Polizei oder das Ordnungsamt. Dabei nutzten sie teilweise auch die Smartphone-App „Wegeheld“. 

Doch mehrere der adressierten Polizeiinspektionen interessierten sich jedenfalls nicht nur für die Falschparker, sondern auch für die Anzeige erstattenden Fotografen. Einen Teil der Aufnahmen gaben sie an das Münchener Kriminalfachdezernat 11 weiter, das schließlich den Landesdatenschutzbeauftragten einschaltete. 

Die Behörde mit Sitz im mittelfränkischen Ansbach sah zwar von Bußgeldern noch ab, schickte den Anzeigeerstattern aber Verwarnungen. Auf den Fotos seien die Kennzeichen der Autos erkennbar. Bei ihrer Weiterleitung handele sich daher um die Verarbeitung persönlicher Daten. Laut Datenschutzgrundverordnung sei dies nur bei einem berechtigten Interesse zulässig. Dies liege hier aber nicht vor. 

Das Verwaltungsgericht Ansbach hob nun die Verwarnungen auf. Es bestätigte zwar, dass das Verschicken der Fotos per Mail oder App eine Verarbeitung persönlicher Daten ist. Diese seien aber rechtmäßig gewesen. So sehe die Datenschutzgrundverordnung ausdrücklich ein „berechtigtes Interesse“, wenn Hinweise auf mögliche Straftaten oder einer anderweitigen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit an die Behörden übermittelt werden. Davon seien auch Ordnungswidrigkeiten nach deutschem Recht umfasst, wie hier das Falschparken. 

Auch das Argument, die Fotos seien gar nicht nötig, ein Anruf bei der Polizei würde ausreichen, ließ das Verwaltungsgericht Ansbach nicht gelten. Denn die Fotos seien viel besser geeignet, den Sachverhalt objektiv darzulegen und würden der Polizei daher die Arbeit erleichtern. Zudem würden auch bei einer schriftlichen oder telefonischen Meldung Daten wie das Kennzeichen und der Standort übermittelt. 

Ein der Datenübermittlung entgegenstehendes Recht auf „Anonymität im Straßenverkehr“ gebe es nicht. Umgekehrt habe die Sicherheit und damit die körperliche Unversehrtheit auf Geh- und Radwegen ein hohes Gewicht. Die Anzeigeerstatter könnten sich daher auch dann darauf berufen, wenn ihre eigene Sicherheit durch die fotografierten Autos nicht gefährdet war. 

Ausdrücklich weist das Verwaltungsgericht in seinen Urteilen aber darauf hin, dass Datenschutzverstöße durchaus denkbar sind, etwa wenn unbeteiligte Personen oder die Kennzeichen weiterer Autos mit auf die Bilder kommen und ungeschwärzt bleiben. Solche Verstöße hatte hier die Datenschutzbehörde aber nicht gerügt. Die Zahl der Anzeigen lag hier jeweils im einstelligen Bereich. Ob massenweise Foto-Meldungen kritisch sein können, prüfte das Verwaltungsgericht nicht. 
 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Stefan Bayer - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsgericht Hannover: ADHS kann Eingliederungshilfe auslösen
02.03.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Verwaltungsgericht Hannover: ADHS kann Eingliederungshilfe auslösen

Das  Verwaltungsgericht Hannover  hat mit Urteil vom 23.01.2026 (Az. 3 A 9433/25 ) entschieden, dass eine ADHS-Erkrankung als seelische Störung im Sinne des § 35a SGB VIII einzustufen ist und im Einzelfall Eingliederungshilfe auslösen kann. Streit um Schulassistenz für Grundschüler Gegenstand des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Hannover war die Klage eines neunjährigen Grundschülers gegen das Jugendamt des Landkreises Hildesheim. Der Kläger begehrte die Weiterbewilligung einer Schulassistenz als Leistung der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Bei dem Kind war fachärztlich eine einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung diagnostiziert worden (ICD-10: F90.0). Die Diagnose ging nach den vorliegenden Unterlagen mit einer deutlich ausgeprägten sozialen Beeinträchtigung einher....

weiter lesen weiter lesen

Amtsgerichtsdirektor scheitert mit Besoldungsklage
27.02.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Amtsgerichtsdirektor scheitert mit Besoldungsklage

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Berufung eines Amtsgerichtsdirektors gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen ab. Die Bewertung seines Dienstpostens in der Besoldungsgruppe R 2 LBesO mit Amtszulage sei verfassungsgemäß (OVG NRW, Beschluss 2. Februar 2026, Az. 1 A 709/21 ; VG Aachen 1 K 425/20). Amtsgerichtsdirektor scheitert mit Besoldungsklage Der Kläger ist Direktor eines Amtsgerichts, das im Jahr 2018 insgesamt 54 Richterplanstellen und 292 Stellen für Angestellte und Beamte umfasste. Er beanstandete die Besoldung seines Dienstpostens und argumentierte, dass die Größe seines Gerichts, die damit verbundene hohe Arbeitsbelastung sowie die fachliche und organisatorische Verantwortung eine Einstufung mindestens in die Besoldungsgruppe R 3 LBesO rechtfertigen würden...

weiter lesen weiter lesen
VG Neustadt bestätigt Rückforderung von Anwärterbezügen
17.02.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VG Neustadt bestätigt Rückforderung von Anwärterbezügen

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied am 17.12.2025, dass die Rückforderung von Anwärterbezügen einer ehemaligen Steuerinspektorin durch das Land Rheinland-Pfalz rechtmäßig ist (Az. 1 K 599/25.NW ). Rückforderung nach vorzeitigem Ausscheiden Die Klägerin absolvierte vom 2. Juli 2018 bis 30. Juni 2021 die Ausbildung zur diplomierten Finanzwirtin und war währenddessen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes wurde sie zur Steuerinspektorin im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt. Mit Schreiben vom 29. März 2023 beantragte die Klägerin ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, die zum 30. Juni 2023 wirksam wurde. Daraufhin erließ das Landesamt für Steuern am 18. August 2023 einen Bescheid, wonach die Klägerin den rückforderbaren Teil der...

weiter lesen weiter lesen

VG Gießen hebt Gewerbeuntersagung für mobilen Sozialdienst auf
16.01.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
VG Gießen hebt Gewerbeuntersagung für mobilen Sozialdienst auf

Mit Eilbeschluss vom 8. Januar 2026 hat das Verwaltungsgericht Gießen (Az. 8 L 6549/25.GI ) entschieden, dass die Untersagung eines mobilen sozialen Hilfsdienstes vorläufig keinen Bestand hat und dem Antragsteller Rechtsschutz gewährt. Gewerbeuntersagung wegen angeblicher Personenbeförderung Der Antragsteller aus dem Vogelsbergkreis ist seit geraumer Zeit gewerblich mit einem mobilen sozialen Hilfsangebot tätig. Sein Dienstleistungsangebot richtet sich an hilfsbedürftige Personen und umfasst insbesondere die Begleitung bei Einkäufen, Arztterminen sowie weitere alltagsnahe Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten kommt es gelegentlich auch dazu, dass die betreuten Personen im Fahrzeug des Antragstellers mitgenommen und befördert werden. Ein gesondertes Entgelt allein für diese...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?