Die Bundesregierung hat 2024/25 mehrere Entwürfe zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt. Ziel: Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an neue Familienformen, Trennungsmodelle und Regenbogenfamilien anpassen. Vollständig in Kraft ist das Paket Stand 2.11.2025 noch nicht – es gibt Beschlüsse, offene Punkte und politischen Streit. Für die Beratungspraxis heißt das: Mandanten müssen auf Zwischenstände hingewiesen werden. Maßgeblich bleiben bis zum Inkrafttreten die §§ 1591 ff., 1626 ff., 1684 ff. BGB sowie das FamFG, ergänzt um die geplanten Neuregelungen.
Kernpunkte der Reform sind:
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Kindschaftsrecht: Das Gericht soll ausdrücklich auch eine (paritätische oder asymmetrische) Betreuung durch beide Eltern anordnen können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht (§ 1679 BGB-E). Gewalt oder hochstrittige Kommunikation sollen zwingend berücksichtigt werden.
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Unterhaltsrecht: In Fällen erheblicher Mitbetreuung (etwa 30–49 %) soll der barunterhaltspflichtige Elternteil entlastet und die Betreuungsleistung stärker monetarisiert werden. Gerade Alleinerziehendenverbände warnen hier vor faktischen Kürzungen.
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Abstammungsrecht: Zwei-Mütter-Familien sollen leichter beide rechtliche Eltern werden können; der Bundesrat hat dies 23.05.2025 noch einmal eingefordert. Vollständig umgesetzt ist es nicht.
Beratungsrelevanz: Bis zur Verkündung im BGBl gilt das bisherige Recht. Bei bereits anhängigen Verfahren (Sorge/Umgang/Unterhalt) sollte frühzeitig auf die mögliche neue Rechtslage hingewiesen und – wo sinnvoll – eine einvernehmliche Regelung nach §§ 156, 156a FamFG angestrebt werden. Bei drohenden Unterhaltsreduzierungen für hauptbetreuende Elternteile ist zu dokumentieren, welche Betreuungsanteile tatsächlich geleistet werden.
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Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Katrin Wintzer, Fachanwältin für Familienrecht
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