Bankrecht und Kapitalmarktrecht

FAQ zur Liquidation von Publikumsgesellschaften

02.07.2024
Zuletzt bearbeitet am: 02.07.2024

Die Geschäftsführung von geschlossenen Fonds-/Publikumsgesellschaften, die Anfang der 2000er Jahre einen Boom erlebt hatten, sieht sich oft vor dem Problem, dass die maximale Laufzeit des Fonds bereits erreicht wurde oder die Anleger auf eine Auflösung der Beteiligung und damit der Gesellschaft insgesamt drängen – oder aber die wirtschaftliche Entwicklung dazu veranlasst, das Fondsvermögen (z.B. Immobilien) bestmöglich „zu versilbern“ um die Anleger auszuzahlen. 

Dies ermöglicht die Vornahme einer geordneten Liquidation, wie sie im HGB in den § 149 ff. festgelegt ist.

Oftmals scheut die Geschäftsführung vor der Durchführung einer Liquidation aber zurück, weil viele offene Fragen über die tatsächliche Umsetzung bestehen.

Vorteile der Liquidation

Eine Liquidation ermöglicht der Fondsgeschäftsführung eine geplante und geordnete Beendigung der Fondsgesellschaft unter Einbeziehung der Anlegerschaft – sozusagen in ruhigen Gewässern. Im Gegensatz zu einer Insolvenz, in der die Insolvenzverwaltung das Ruder übernimmt und die Geschäftsführung keine Möglichkeit hat, irgendwie auf den Ablauf der Gesellschaftsabwicklung Einfluß zu nehmen.

Fragestellungen bei der Durchführung

Im Rahmen der Liquidation sind aber nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, es können sich auch vielfältige Fragestellungen z.B. aufsichtsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder tatsächlicher Art (vor allem was die Frage der Erstellung einer Auseinandersetzungs- bzw. Abfindungsberechnung gilt) auftun. Um hier eine zügige Umsetzung der Liquidation vorzubereiten und auch Haftungsansprüchen vorzubeugen sollte rechtzeitig kompetenter Rat eingeholt werden.

Lösungsvorschlag

Wir betreuen seit 2011 Fonds- bzw. Publikumsgesellschaften sowohl bei der Vorbereitung, als auch der tatsächlichen Umsetzung einer Liquidation und verfügen daher über das erforderliche know how im Fonds-/Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht. Wir kennen sowohl die Sichtweise der Anleger, Intermediäre und Investoren als auch die der Gesellschaften und aufsichtsrechtliche Anforderungen, was uns ermöglicht den besten Interessensausgleich zwischen den Parteien zu erzielen und angemessene und realistische Lösungen zu finden.

Dank unseres langjährigen Erfahrungsschatzes ist die fundierte Beratung der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und Durchsetzung der Ansprüche bestens gewährleistet. Wir klären etwa Fragen der Anlegerverwaltung, über Satzungsänderungen, bis zu Forderungsmanagement und Liquidation. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf angrenzende Rechtsgebiete. Wir verfügen über einen vertrauensvollen Zugang zu einem umfassenden Netzwerk internationaler Großkanzleien, die wir bei Bedarf einbeziehen können.

Gerne unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Fragen der praktischen Umsetzung einer Liquidation, im Rahmen einer langjährigen Kooperation mit einer Steuerberatungsgesellschaft auch bei der Kapitalkontenklärung anlässlich der Auseinandersetzungsrechnung bzw. Schlussrechnung und des Jahresabschlusses. Auf Wunsch wird auch das Reporting unterstützt.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit mehr als 13-jähriger Erfahrung mit Liquidationen sind wir für Vorbereitung und tatsächliche Durchführung einer Liquidation der richtige Ansprechpartner für Sie!

Gerne können Sie zu uns Kontakt aufnehmen oder unsere digitale Mandatsaufnahme auf unserer Website www.Rechtsanwalt-Goettler.de nutzen. 

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Über den Autor

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Helmut Göttler
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
St.-Cajetan-Str. 1-3
81669 München

Telefon: +498954636380


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