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Fehlerhafte Aufklärung über Kündigungsfristen: Ein Sieg für Anleger bei falscher Kapitalanlageberatung

Das Landgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2026 (Az. 114 O 7/25) erkannt, dass Anleger bei einer fehlerhaften Aufklärung über Kündigungsfristen umfassenden Schadensersatz verlangen können. Eine falsche Kapitalanlageberatung liegt demnach bereits dann vor, wenn wesentliche Liquiditätshürden im Gespräch verschwiegen werden. Das Urteil stärkt die Position von Investierenden massiv, da diese mündlichen Aussagen des Beratungspersonals grundsätzlich vertrauen dürfen.

Das Urteil des LG Münster zur Aufklärung über Kündigungsfristen

Ein Anleger kaufte Ende 2019 Fondsanteile für 15.000 Euro, wurde aber von der Bank nicht über die zwölfmonatige Rückgabefrist informiert. Als er später sein Geld brauchte, war es gesperrt. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ersetzt die alleinige Prospektübergabe ersetzt keine anleger- und objektgerechte Beratung. Banken müssen Anleger klar und vollständig über entscheidende Punkte wie Kapitalverfügbarkeit informieren.

Keine Pflicht zur Korrekturlesung durch den Anleger

Das LG Münster lehnt die Mitschuld von Anlegern ab: Banken können ihre Verantwortung nicht auf Kunden abwälzen, etwa mit dem Hinweis auf das Kleingedruckte. Grundsätzlich darf der Anleger auf mündliche Beratung vertrauen.  Allerdings:  Bei klar erkennbaren Widersprüchen zwischen Beratung und Prospekt kann eine Mitverantwortung entstehen.

Folgen fehlerhafter Beratung: Wann liegt eine falsche Kapitalanlageberatung vor?

Das Gericht stützte den Anspruch auf die Verletzung vorvertraglicher und vertraglicher Beratungspflichten gemäß den §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB. Damit eine falsche Kapitalanlageberatung rechtliche Konsequenzen hat, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Verschweigen von Fristen: Insbesondere bei Immobilienfonds sind Halte- und Rückgabefristen für die Liquiditätsplanung der Anleger bedeutsam.
  • Widerspruch zu Anlagezielen: Wenn Sie explizit nach einer kurzfristig verfügbaren Anlage suchen, darf Ihnen kein Produkt mit langen Bindungsfristen ohne deutlichen Hinweis verkauft werden.
  • Mangelnde Risikoaufklärung: Risiken, die den Kapitalerhalt gefährden könnten, müssen transparent benannt werden.
  • Fehlerhafte Dokumentation: Wenn das Beratungsprotokoll die mündlich gemachten (oder unterlassenen) Angaben nicht korrekt wiedergibt, trägt die Bank ein erhebliches Beweisrisiko.

Der Vertrauensschutz bei einer fehlerhaften Aufklärung

Anleger dürfen sich darauf verlassen, dass die Empfehlungen der Bank zu ihren persönlichen Zielen passen. Das LG Münster betonte, dass die Fachkompetenz des Anlageberaters die Grundlage für die Entscheidung des Kunden bilden müsse. Werden hier Tatsachen verdreht oder unterschlagen, ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, was die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts rechtfertigt.

Wichtig: Die Grundsätze des Urteils gelten nicht nur für offene Immobilienfonds, sondern auch für andere Anlageprodukte. Bei geschlossenen Beteiligungen und Unternehmensanteilen muss über die Handelbarkeit informiert werden.

Tipp für die Praxis: Dokumentieren Sie bei Beratungsgesprächen Ihre Prioritäten schriftlich. Falls Ihnen Liquidität wichtig ist, lassen Sie sich die Kündigungsfristen im Protokoll explizit bestätigen. Sollten Sie später feststellen, dass Ihnen wichtige Fristen verschwiegen wurden, prüfen Sie Ihre Ansprüche zeitnah. Die Verjährung beginnt oft erst in dem Moment, in dem Sie erstmals Kenntnis von dem Fehler erlangen – im Fall des LG Münster war dies erst der Moment der gescheiterten Kündigung.

Folgen der Entscheidung und Rückabwicklung

Die Rechtsfolge im entschiedenen Fall war die vollständige wirtschaftliche Rückabwicklung. (Naturalrestitution nach § 249 BGB Rückzahlung Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung). Für Banken und Finanzdienstleister erhöht dieses Urteil den Druck, Beratungsgespräche nicht nur oberflächlich zu führen, sondern die individuellen Bedürfnisse der Kundschaft präzise abzufragen und die Beratung lückenlos zu dokumentieren.

Zusammenfassung

Das Urteil des LG Münster schafft Klarheit für die Praxis: Mündliche Beratungsfehler lassen sich nicht durch die bloße Aushändigung von Prospekten heilen. Eine falsche Kapitalanlageberatung führt zur Rückabwicklung, wenn zentrale Fristen verschwiegen wurden. Anleger gewinnen durch diese Rechtsprechung an Sicherheit, während Institute ihre Dokumentationspflichten verschärfen müssen. Wer seine Rechte kennt, kann Verluste durch Liquiditätsengpässe wirksam vermeiden und sein Kapital zurückfordern.

Symbolgrafik:© foto-tech - stock.adobe.com

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