Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Flatrate ist Flatrate

Kiel (jur). Mobilfunkkunden können davon ausgehen, dass eine Flatrate alle entsprechenden Kosten pauschal abdeckt. Einschränkungen muss der Anbieter direkt im Zusammenhang mit dem Preis der Flatrate benennen, wie das Landgericht Kiel in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 7. September 2012 entschied (Az.: 1 S 25/12).

Die Klägerin hatte beim Potsdamer Mobilfunkanbieter Base einen Vertrag zum Tarif „Base 2“ mit „SMS-Flatrate“ unterzeichnet. Vom Konto der Kundin buchte das Unternehmen aber nicht nur die vereinbarten fünf Euro monatlich ab, sondern in 15 Monaten zusätzlich 711 Euro für den Versand von SMS. Zur Begründung verwies Base auf seine Geschäftsbedingungen und Tarif-Faltblatt. Dort sei erläutert, dass die SMS-Flatrate nur für bestimmte Netze gilt.

Wie nun das Landgericht Kiel entschied, ist dies als „überraschende Klausel“ unwirksam. Der Einschränkung wohne „ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt“ inne. Wer eine Flatrate buche, gehe davon aus, dass alle Kosten pauschal abgedeckt sind. Für die Kundin sei nicht erkennbar gewesen, dass sich die Faltrate nicht auf alle Netze bezieht.

Zumindest dann, wenn im Vertrag der Preis einer Flatrate genannt ist, müssten an derselben Stelle auch eventuelle Einschränkungen angeführt werden, heißt es in dem Kieler Urteil. Fußnoten könnten ausreichen, nicht aber ein allgemeiner Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein ergänzendes Faltblatt.

Weil die Kundin Gegenforderungen von 115 Euro anerkannt hat, muss Base ihr nun noch 596 Euro zurückzahlen, urteilte das Landgericht.

Quelle:© www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Unlautere Werbung in Testberichten: OLG Stuttgart zieht klare Grenzen für Online-Portale
09.07.2025Redaktion fachanwalt.deGewerblicher Rechtsschutz
Unlautere Werbung in Testberichten: OLG Stuttgart zieht klare Grenzen für Online-Portale

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat am 11. Juni 2025 ( Az. 4 U 50/25 ) in einem Eilverfahren entschieden, dass ein vermeintlich neutraler Testbericht über einen Gaming-Stuhl keine objektive Produktempfehlung darstellt, wenn das Testportal wirtschaftliche Vorteile von einem Konkurrenzhersteller erhält. In solchen Fällen liegt rechtlich unzulässige Werbung vor. Hintergrund des Falls: Gaming-Stuhl im Zentrum eines Rechtsstreits Ein bekannter Hersteller von Gaming-Stühlen ging gegen einen negativen Testbericht auf einer populären Website vor. Sein Produkt wurde schlecht bewertet, während ein Konkurrenzprodukt hervorgehoben wurde. Auffällig war: Das Konkurrenzprodukt konnte direkt über einen sogenannten Affiliate-Link erworben werden. Finanzielle Verflechtungen als Streitpunkt Das Testportal...

weiter lesen weiter lesen

Klarheit im Influencer-Marketing: BVG bekräftigt Kennzeichnungspflichten in sozialen Medien
03.06.2025Redaktion fachanwalt.deGewerblicher Rechtsschutz
Klarheit im Influencer-Marketing: BVG bekräftigt Kennzeichnungspflichten in sozialen Medien

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. April 2025 klargestellt, dass Influencer ihre Posts als Werbung kennzeichnen müssen, wenn eine Gegenleistung erfolgt oder der werbliche Charakter nicht erkennbar ist. Eine einfache Markierung des Herstellers reicht nicht aus. Redaktionelle Inhalte ohne Gegenleistung sind ausgenommen. Verstöße können als Wettbewerbsverstoß nach § 5a UWG geahndet werden. Kennzeichnungspflicht für Werbung durch Influencer: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ausgangspunkt des Verfahrens war die Verfassungsbeschwerde einer Influencerin gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte entschieden, dass Influencer Beiträge, für die sie eine Gegenleistung erhalten oder die einen werblichen Überschuss aufweisen, als Werbung kennzeichnen müssen....

weiter lesen weiter lesen
OLG Frankfurt bestätigt deutsche Zuständigkeit bei Kartellverstößen
26.05.2025Redaktion fachanwalt.deGewerblicher Rechtsschutz
OLG Frankfurt bestätigt deutsche Zuständigkeit bei Kartellverstößen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 22.04.2025 – 11 U 68/23 (Kart) ) hat entschieden, dass bei kartellrechtlichen Klagen eine Gerichtsstandsvereinbarung mit ausländischen Gerichten unwirksam sein kann, wenn sie deutsche Gerichte unzulässig ausschließt. Die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt wurde bestätigt. VISA-Klauseln untersagten Entgelt für Geldabhebung Die Klägerinnen – 13 Sparkassen – erhoben Klage gegen Betreiber des VISA-Zahlungssystems, darunter eine britische Gesellschaft (Beklagte zu 1) sowie ein US-amerikanisches Unternehmen (Beklagte zu 2), das 2016 alle Anteile an der Beklagten zu 1 erwarb. Die britische Beklagte hatte in ihren Geschäftsbedingungen festgelegt, dass deutsche Banken Karteninhabern anderer Institute keine Gebühren für...

weiter lesen weiter lesen

Keinen Wertersatz für Elektrofahrzeug bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Fernabsatz
05.05.2025Redaktion fachanwalt.deGewerblicher Rechtsschutz
Keinen Wertersatz für Elektrofahrzeug bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Fernabsatz

Mit Urteil vom 8. April 2025 hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Verbraucher bei einer unzureichenden Widerrufsbelehrung im Fernabsatz keinen Wertersatz leisten müssen. Das Urteil sorgt für Klarheit und hebt hervor, wie entscheidend eine präzise und gesetzeskonforme Information für den Schutz der Verbraucherrechte ist. Kernaussagen des OLG Stuttgart zur Widerrufsbelehrung Ein Verbraucher hatte ein Elektrofahrzeug online gekauft und den Vertrag mehr als ein Jahr später widerrufen. Verlängertes Widerrufsrecht bei Belehrungsfehlern Das OLG stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung des Händlers nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Unter anderem fehlten klare Hinweise zum Bestehen und zur Ausübung des Widerrufsrechts sowie zu etwaigen Rücksendekosten . Da die Frist...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?