Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Forderung wegen Darlehen oder Schenkung?

Zuletzt bearbeitet am: 19.01.2022

Die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung im Familien- und Bekanntenkreis

Fließen innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis Geldbeträge, die aufgrund später eingetretener Umstände zurückgefordert werden sollen, stellt sich die Frage, wie eine solche Rückforderung erfolgen kann.

Hierbei ist häufig problematisch, in welcher Form der Geldbetrag überlassen wurde- als Schenkung, die nur unter strengen Voraussetzungen zurückgefordert werden kann oder als Darlehen, welches im Zeitpunkt der Fälligkeit an den Darlehensgeber (im Zweifel auch verzinst) zurückgezahlt werden muss.

Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung

Insbesondere im privaten Bereich, zwischen Angehörigen und Freunden, kann die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung Schwierigkeiten bereiten.

Ein Vertragszweck wird in solchen Fällen selten schriftlich und eindeutig fixiert. Vielmehr wird auf die gegenseitige Einhaltung der mündlich vereinbarten Modalitäten vertraut, was bei später auftretenden Streitigkeiten zwischen den Betroffenen zu erheblichen Beweisschwierigkeiten führen kann.

Zwar kann ein Darlehensvertrag grundsätzlich formfrei, also auch mündlich vereinbart werden, dies ist jedoch im Hinblick auf folgende Gesichtspunkte nicht zu empfehlen:

Im Zivilprozess muss derjenige, der sich auf ein Recht beruft, dieses auch beweisen können. Macht der Darlehensgeber also einen Rückzahlungsanspruch gegen den Darlehensnehmer geltend, muss er die Voraussetzungen dieses Anspruchs beweisen können.

Dies setzt voraus, dass er sowohl die Auszahlung der Darlehenssumme, als auch den Abschluss eines Darlehensvertrags und die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs beweisen kann.

Da der Darlehensnehmer in der Regel behaupten wird, er habe den ausbezahlten Geldbetrag schenkungsweise erhalten, ist eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Vertragsmodalitäten unerlässlich, um eine Rückzahlung des gewährten Darlehens zu garantieren.

Auch ein Darlehensvertrag zwischen Angehörigen und Freunden sollte daher zumindest Angaben über die Vertragsparteien, die Höhe der Darlehenssumme, die Rückzahlungsmodalitäten (Zinsen, Raten, Fälligkeit, etc.) und den Zeitpunkt des Vertragsschlusses enthalten und sowohl vom Darlehensgeber, als auch vom Darlehensnehmer unterzeichnet werden.

Fehlt es an diesen Vereinbarungen wird man im Streitfall im Zweifel von einer Schenkung ausgehen, da der Geldempfänger die Voraussetzungen der Schenkung in der Regel beweisen kann. In diesem Fall kann der Geldbetrag nur unter erheblich erschwerten Bedingungen zurückgefordert werden.

Möglichkeiten zur Rückforderung einer Schenkung:

Grundsätzlich gilt: Wurde etwas im Rahmen einer Schenkung zugewendet, soll der Beschenkte es auch behalten können. Eine Rückforderung ist hingegen nur in gesetzlich streng geregelten Ausnahmefällen möglich.

Diese sind Nichtvollziehung einer Auflage (§ 527 BGB), Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB), grober Undank des Beschenkten (§ 530 BGB) oder die vertragliche Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts.

Wurde die Schenkung von der Erfüllung einer Auflage abhängig gemacht, kann der Schenker bei Nichterfüllung dieser Auflage die Schenkung zurückfordern (§ 527 BGB).

Dies setzt jedoch voraus, dass die Auflage explizit zwischen den Parteien vereinbart wurde und der Schenker dies auch beweisen kann.

Gerät der Schenker nach der Schenkung in eine finanzielle Schieflage, kann er die Schenkung gegebenenfalls wegen Verarmung zurückfordern (§ 528 BGB).

Dies setzt voraus, dass der Schenker beweisen kann, dass er nicht mehr in der Lage ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine eventuell vorhandene Erwerbsmöglichkeit des Schenkers diesbezüglich zu seinen Lasten geht.

Führt die Verarmung dazu, dass der Schenker Sozialhilfe bezieht oder Privatinsolvenz anmelden muss, kann er sogar zu einer Rückforderung seiner Schenkungen verpflichtet sein.

Ein Schenkungswiderruf wegen groben Undanks (§ 530 BGB) kommt in Betracht, wenn sich der Beschenkte dem Schenker oder dessen nahen Angehörigen gegenüber einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat. In diesem Fall kann der Schenker dem Beschenkten gegenüber innerhalb eines Jahres den Widerruf der Schenkung erklären und so das Geschenkte zurückverlangen.

Als eine solche schwere Verfehlung können beispielsweise die Bedrohung des Lebens, eine körperliche Misshandlung, schwere Beleidigungen und grundlos erfolgte Strafanzeigen oder falsche Verdächtigungen angesehen werden.

Allerdings ist zu beachten, dass eine solche Verfehlung alleine nicht ausreichend ist. Es wird diesbezüglich vielmehr eine Gesamtwürdigung vorgenommen, in deren Rahmen auch der konkrete Gegenstand und die Bedeutung der Schenkung sowie die Hintergründe der Schenkung berücksichtigt werden.

Nur, wenn nach alledem die Verfehlung schwer wiegt, kann die Schenkung widerrufen werden.

 

 

Wer sich ein Rückforderungsrecht für den Eintritt bestimmter Eventualitäten sichern möchte, kann dies durch den Abschluss eines Schenkungsvertrags und einem hierin vereinbarten Widerrufsvorbehalt erreichen.

Tritt dann der vereinbarte Rückforderungsfall dann tatsächlich ein, kann der Schenker die Schenkung zurückverlangen.

Kündigung des Darlehens:

Gelingt dem Darlehensnehmer der Nachweis, dass ein Darlehensvertrag geschlossen wurde, stellt sich die Frage, wie er sein Geld vom Darlehensnehmer zurückfordern kann.

Wurde diesbezüglich vertraglich ein Fälligkeitsdatum festgelegt, kann ab diesem Zeitpunkt die Rückzahlung gefordert werden.

Sollte in dem abgeschlossenen Darlehensvertrag hingegen keine Bestimmung bezüglich der Fälligkeit getroffen worden sein, muss der Darlehensgeber den Vertrag gegenüber dem Darlehensnehmer (schriftlich) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hierfür drei Monate (§ 488 Abs. 3 BGB).

 

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen auf Gläubiger- oder Schuldnerseite bundesweit (Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services).

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Dr. Martin Heinzelmann
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart

Telefon: 0711 91288762


Honorar/Leistung: (4.8)
Erreichbarkeit: (4.8)
Verständlichkeit: (4.9)
Freundlichkeit: (4.8)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dr. Martin Heinzelmann:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Norisbank GmbH zahlt über 358.000,00.- an unsere Mandantin aus!

Erfolg für unsere Kanzlei. Nachdem die Norisbank GmbH die Erbschaft unserer Mandantin über lange Zeit hinweg zurückhielt und das Kontoguthaben von über € 358.000,00.- nicht auszahlte, mandatierte Sie unsere Kanzlei. Das Guthaben wurden nunmehr ausgezahlt und unsere Anwaltkosten von der Bank übernommen. Wir freuen uns für unsere Mandantin! weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Verärgerte Postbank-Kunden!

Wie "Bild" in Ihrer Ausgabe vom 22.12.2023 berichtet, sind viele Postbank-Kunden immer noch massiv von IT- und administrativen Problemenen bei der Postbank, welche zwischenzeitlich zur Deutsche Bank AG gehört, betroffen. Auch wir können aus der eingenen Kanzlei-Praxis von vielen Problemfällen berichten: Häufig können Kunden nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen , gekündigte Guthaben werden nicht ausbezahlt und Phishing-Fälle  mit betrügerisch abverfügten Beträgen häuifg im fünfstelligen Bereich sorgen für große Schäden bei den hiervon betroffenen Kunden. Die ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Das rechtliche 1x1 der Aktienanlage: Wichtige Gesetze und Verordnungen

In der Welt der Finanzinvestitionen bieten Aktien eine der aufregendsten Möglichkeiten für Anleger, ihr Kapital zu vermehren und an der wirtschaftlichen Entwicklung von Unternehmen teilzuhaben. Doch der Weg zum erfolgreichen Aktieninvestor ist gepflastert mit komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl Neulinge als auch erfahrene Anleger berücksichtigen müssen. Der vorliegende Artikel dient als umfassender Leitfaden für die Anlage in Aktien und beleuchtet die wichtigsten gesetzlichen und regulatorischen Aspekte, die für jeden Aktienanleger von Bedeutung sind. Ziel ist es, ein solides Verständnis für die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die den Aktienmarkt formen ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ist die Verwendung eines Geschäftskontos gesetzlich vorgeschrieben?

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich mit einigen bürokratischen Angelegenheiten auseinandersetzen. Viele Selbstständige und Freiberufler stehen vor allem zu Beginn ihrer  Gründung vor der Frage, ob sie ein Geschäftskonto eröffnen sollen oder nicht. Ein Geschäftskonto ist eine Sonderform des Girokontos und bietet für Unternehmer einige Vorteile mit sich. Häufig herrscht jedoch Unsicherheit darüber, ob die Verwendung eines Geschäftskontos verpflichtend ist oder nicht. Welche Vorteile hat ein Geschäftskonto? Unabhängig davon, ob man ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine AG gründen möchte - ein Geschäftskonto hilft Selbstständigen und ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ratgeber Immobilien: Wie werden Maklerprovision & Maklercourtage definiert?

Im Segment der Immobilien gibt es zahlreiche Wege und Möglichkeiten, wie man die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen kann. Für den erfolgreichen Verkauf oder für die Vermietung einer Immobilie wird eine so genannte Maklerprovision, oder aber auch Maklercourtage erhoben. Wie hoch die Courtage ausfällt und was erfüllt sein muss, damit sie wirklich fällig wird, ist vielen Kunden unklar. Viele Menschen wissen darüber hinaus nicht, dass es sogar gesetzliche Vorgaben beim Thema Maklerprovision und Maklercourtage gibt. In der Praxis bedeutet dies, dass seit dem 23. Dezember des Jahres 2020 ein neues Provisionsgesetz in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz schreibt vor, dass die ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ein eigenes Haus kaufen: Worauf sollte ich achten?

Ein eigenes Haus – davon träumen zahlreiche Menschen. Doch dieser Traum lässt sich nicht so leicht umsetzen. Bis man Eigentümer ist, dauert es oftmals eine lange Zeit. Dabei ist es zunächst notwendig, ein passendes Haus zu finden und sich um die Finanzierung zu kümmern. Anschließend folgen der Kaufvertragsentwurf, der Termin beim Notar, die Grundbuchänderung und letztendlich die Übergabe der Schlüssel. Ein Eigenheim finanzieren: Welche Optionen gibt es? Die wenigsten Menschen haben die Möglichkeit, das Eigenheim aus eigener Tasche zu bezahlen. Meistens ist es notwendig, ein Darlehen aufzunehmen. Zur Immobilienfinanzierung wird häufig ein sogenanntes ... weiter lesen

Ihre Spezialisten