Inhaltsverzeichnis
- Die Frankfurter Tabelle einfach erklärt
- Was ist ein Reisemangel?
- Wann habe ich Anspruch auf eine Reisepreisminderung?
- Übersicht der Mängel und Minderung nach der Frankfurter Tabelle
- Leitfaden des ADAC
- Reisepreisminderung durchsetzen – so gehen Sie vor
- Schritte zur Durchsetzung einer Reisepreisminderung
- Wie kann ein Fachanwalt für Reiserecht unterstützen
- Musterschreiben: Reisemängel – Geltendmachung einer Minderung
Die Frankfurter Tabelle 2024 bietet Reisenden eine grundlegende Orientierungshilfe bei Reisemängeln. Sie legt fest, wie Mängel – von Unterkunftsproblemen bis zu Servicebeeinträchtigungen – den Reisepreis mindern können. Für Verbraucher sind das Verständnis dieser Richtlinie und die Kenntnisse der sich daraus ergebenden möglichen Ansprüche entscheidend. Damit stärkt diese Übersicht die Position der Reisenden im Dialog mit Veranstaltern und verbessert die Durchsetzung von Minderungsansprüchen.
Die Frankfurter Tabelle einfach erklärt
Grundsätzlich ist die Frankfurter Tabelle eine Sammlung von Urteilen des Landesgerichts Frankfurt aus den 1960er-Jahren, die zur Orientierung bei der Berechnung von Mängeln bei Pauschalreisen dienen.
Die Tabelle bleibt – obwohl sie nicht mehr aktualisiert wird – für Reisende, die mit Mängeln während der Pauschalreise konfrontiert sind, ein unverzichtbarer Wegweiser zur Minderung des Reisepreises, denn sie bietet Anweisungen für den Umgang mit Problemen in Bereichen wie Unterkunft, Verpflegung und Transport. Damit ermöglicht dieses Instrument Verbrauchern, fundierte Forderungen zu stellen und ihre Rechte effektiv gegenüber Reiseveranstaltern zu vertreten, indem es eine strukturierte Übersicht über mögliche Minderungsansprüche liefert.
Die Rechtsgrundlage dazu ist § 651i BGB und sinngemäß heißt es dort, dass Reiseveranstalter verpflichtet sind, Pauschalreisen so anzubieten, dass diese den vereinbarten oder allgemein erwarteten Standards entsprechen.
Bei festgestellten Mängeln haben Reisende umfangreiche Rechte, darunter die Forderung nach Abhilfe, die Kündigung des Vertrags oder Anspruch auf Schadensersatz und Minderung des Reisepreises.
Fachanwalt.de-Tipp: Die Frankfurter Tabelle dient lediglich als Orientierungshilfe für Gerichte und Reiseveranstalter, ist aber nicht verbindlich. Es handelt sich in dem Sinne um eine Entscheidungshilfe im Rechtsverfahren, um den Rahmen über die Höhe der möglichen Ansprüche von Reisenden zu bilden. Gerichte und Reiseveranstalter sind bei der Beurteilung von Reisemängeln nicht an diese Tabelle gebunden und entscheiden jeden Fall individuell.
Was ist ein Reisemangel?
Es handelt sich um einen spezifischen Rechtsbegriff des seit Juli 2018 neu geregelten Reiserechts, das Reisemängel ausschließlich beim Pauschalreisevertrag behandelt. Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Reiseleistungen von derjenigen abweicht, welche die Vertragsparteien bei Vertragsschluss vereinbart oder gemeinsam - auch stillschweigend - vorausgesetzt haben und dadurch der Nutzen der Reise für den Reisenden beeinträchtigt wird.
Wann habe ich Anspruch auf eine Reisepreisminderung?
Der Anspruch kann dann entstehen, wenn während einer Pauschalreise Mängel auftreten, die die vereinbarte Qualität und Leistung der Reise negativ beeinflussen. Diese Mängel können sich auf unterschiedliche Aspekte der Reise beziehen, wie etwa die Unterbringung, die Verpflegung, den Transport oder die angebotenen Aktivitäten.
Entscheidend ist, dass diese Mängel spürbar von der im Reisevertrag zugesicherten Beschaffenheit oder den allgemeinen Erwartungen an eine solche Reise abweichen.
Auftreten von Reisemängeln nach Kategorien:
- Beherbergung: Qualität und Zustand der Unterkünfte, Geräuschpegel, Reinigungsstandards, …
- Ernährung: Güte und Vielfalt der Speisen, Sauberkeit, Angebote für spezielle Ernährungsbedürfnisse, …
- Transportmittel: Ausstattung der Verkehrsmittel, Zeitverzögerungen, verpasste Anschlüsse, Wechsel des Transportmodus, Komfortabstand zwischen den Sitzen, gestrichene Flugverbindungen, …
- Freizeitaktivitäten: Organisierte Ausflüge, Angebote zur Freizeitgestaltung, Sicherheitsmaßnahmen, …
- Sprach- und Kulturangebote: Sprachfähigkeiten des Servicepersonals, Bereitstellung von Informationsmaterialien, Berücksichtigung kultureller Eigenheiten, …
Kurz gesagt, entsteht ein Reisemangel dann, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Reise von den garantierten Merkmalen abweicht.
Fachanwalt.de-Tipp: Achten Sie darauf, dass einzelne Reiseleistungen wie das Mieten einer Ferienwohnung, das Buchen eines Flugtickets oder das Abstellen Ihrer Skier in einem Skikeller nicht unter das Reisevertragsgesetz fallen, sondern spezifische Vertragstypen wie Miet-, Werk-, Dienst- und Verwahrungsverträge Anwendung finden. Es ist wichtig, die Unterschiede und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu kennen, um bei eventuellen Problemen angemessen reagieren zu können.
Betroffenen Reisenden ist zu empfehlen, dass Sie die Mängel umgehend beim Reiseveranstalter oder der Reiseleitung vor Ort melden und Abhilfe fordern. Sollte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, sind die Mängel sorgfältig zu dokumentieren, um nach der Reise eine Grundlage für die Geltendmachung einer angemessenen Minderung des Reisepreises zu haben. Die genaue Höhe der Minderung hängt von der Art und Schwere des Mangels ab und kann sich an Richtwerten der Frankfurter Tabelle orientieren.
Übersicht der Mängel und Minderung nach der Frankfurter Tabelle
Mangel |
Beschreibung |
Minderung |
An- und Abreise |
Verspätungen, Ausflüge, unzumutbare Transportmittel, Ersatztransporte. |
Ab 5 % Minderung; Kostenerstattung für Ersatz. |
Beispiel: Flugverzögerung mit der Vorverlegung des Rückflugs um einen Tag oder die Ankunft erst am zweiten bzw. dritten Reisetag. |
(AG Hamburg-Altona, Az: 318c C 128/00, RRa 2001, 5) |
|
Unterkunft |
Schlechter Zustand oder falsche Kategorie der Unterkunft, Lärmbelästigung, mangelnde Sauberkeit. |
10 bis 100 % des Tagespreises (abhängig von der Schwere des Mangels) |
Beispiele: |
Bis zu 50 % des Reisepreises (LG Frankfurt, Az: 2-24 S 61/10, RRa 2011, 64) |
|
Teil der Club-Anlage nicht fertiggestellt. |
50 % des Reisepreises |
|
Verpflegung |
Unzureichende Qualität und Auswahl der Speisen, mangelhafte Hygiene, unangemessene Versorgung bei Allergien. |
5 % bis 50 % |
Beispiel: |
25 % des Reisepreises (LG Frankfurt a.M., Az: 2/24 S 96/07, NJW-RR 2008, 1590) |
|
Transport |
Probleme mit der Fahrzeugausstattung, erhebliche Verspätungen, Anschlussverluste, Notwendigkeit zum Beförderungsmittelwechsel, unzureichender Sitzplatzabstand, ausfallende Flüge. |
5 % bis 100 % des Tagesreisepreises für die betroffene Reiseleistung. |
Beispiel
|
7,5 % des Tagesreisepreises pro Stunde der so verlängerten Reise (AG München, Az. 132 C 1229/19, RRa 2019, 163)
|
|
Service und Unterhaltung |
Mängel bei geführten Touren und Freizeitangeboten, Sicherheitsbedenken. |
20 % bis 70 % des Preises für den jeweiligen Ausflug, die Tour. |
Beispiele: Ohne vorherige Nachtruhe im Hotel, direkt vom Flughafen zur Rundreise.
|
100 % des auf den Beginn der Rundreise entfallenden Tagesreisepreises. (AG Hamburg, Az: 22a C 32/00, RRa 2000, 197) |
|
Zimmerreinigung nur alle 2-3 Tage; Handtuchwechsel nur 1x pro Woche, nur 1 Handtuch pro Person.
|
5 % des Reisepreises. (AG Bad Homburg, Az: 2 C 608/98, RRa 1999, 8)
|
Leitfaden des ADAC
Die ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln ist ein umfangreicher Leitfaden, der Reisenden hilft, die angemessene Höhe einer Preisminderung bei verschiedenen Mängeln während der Reise zu ermitteln. Sie basiert auf mehr als 300 Urteilen der deutschen Rechtsprechung zu Reisemängeln aus den letzten 30 Jahren. Durch die Nutzung dieser Tabelle können Reisende eine fundierte Einschätzung über mögliche Preisminderungen bei Reisemängeln erhalten und sind besser ausgestattet, um ihre Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern durchzusetzen:
- Nutzen Sie das Inhaltsverzeichnis und die Gliederung nach Hauptkategorien und beachten Sie die Hinweise zur Benutzung am Ende der Tabelle.
- Jedes Thema gibt Hinweise zu spezifischen Mängeln, den zugeordneten Minderungsquoten und deren Höhen.
- Viele Einträge enthalten Besonderheiten, die zusätzliche Informationen und / oder Bedingungen zu den Minderungsquoten angeben.
Reisepreisminderung durchsetzen – so gehen Sie vor
Die Durchsetzung einer Reisepreisminderung basiert auf dem Gesamtreisepreis unabhängig davon, ob der Mangel sich auf die An- und Abreise oder nur auf den Aufenthalt bezieht.
Die Minderung erfolgt anteilig nur für die Tage, die von dem Mangel betroffen waren, wobei bei dauerhaften Beeinträchtigungen wie Baulärm der gesamte Reisepreis gemindert werden kann.
Bei zusammengesetzten Reisen wie Kreuzfahrten mit anschließendem Badeaufenthalt wird die Minderung aus dem Preis des belasteten Reiseteils berechnet. Gerichte ermitteln üblicherweise die Minderung für jeden Mangel separat und addieren die einzelnen Werte, was zu realistischen Minderungshöhen führt.
In Fällen mit mehreren Mängeln kann eine Gesamtminderung praxisgerechter sein. Entscheidungen, in denen keine Minderung zugesprochen wurde, helfen, die Erfolgsaussichten von Minderungsansprüchen realistisch einzuschätzen.
Schritte zur Durchsetzung einer Reisepreisminderung
- Dokumentation der Mängel: Sichern Sie vor Ort Beweise und halten Sie die Mängel auf Fotos, Videos oder mittels Zeugenaussagen fest.
- Reklamation beim Reiseanbieter: Nach Ihrer Rückkehr können Sie die Minderleistung schriftlich beim Reiseanbieter reklamieren.
- Festlegung der Preisminderung: Anhand der Frankfurter Tabelle bestimmen Sie eine angemessene Erstattung.
- Fristgerechte Einforderung: Die Reisepreisminderung muss fristgerecht eingefordert werden. Bei Reisen, die ab dem 1. Juli 2018 gebucht wurden, müssen die Ansprüche innerhalb von 2 Jahren nach der Reise geltend gemacht werden.
- Juristische Schritte
- Mahnverfahren einleiten;
- Zahlungsklage, wenn der Veranstalter die Zahlung verweigert.
Wie kann ein Fachanwalt für Reiserecht unterstützen
Für die Durchsetzung von Minderungsansprüchen kann die Hinzuziehung eines auf Reiserecht spezialisierten Anwalts sinnvoll sein. Dieser kann die Erfolgsaussichten einschätzen, die Minderungshöhe korrekt berechnen und bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter unterstützen. Insbesondere in komplizierten Fällen oder bei Ablehnung der Minderung durch den Veranstalter kann dieser juristische Beistand entscheidend sein, um die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Musterschreiben: Reisemängel – Geltendmachung einer Minderung
(Absender)
Name, Vorname
Adresse
PLZ-Ort
(Empfänger)
Unternehmen
Abteilung / Ansprechpartner
Adresse
PLZ-Ort
Datum:…….
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich meine Reisepreisminderung für die folgend spezifizierte Pauschalreise geltend machen:
Datum der Reise von …. bis ….
Ort:
Name des Hotels / der Unterkunft:
Buchungsnummer:
Während meiner Reise sind folgende Mängel aufgetreten:
- Beschreibung der Mängel (Beispielhafte Anführung):
- Das Hotelzimmer war nicht fertig ausgestattet und entsprach nicht den in der Reiseanfrage gemachten Angaben.
- Der versprochene Meerblick war nicht vorhanden.
- Das Gepäck wurde nicht aufbewahrt und war nicht zu finden.
- Der Flug war …. Stunden verspätet.
Da mein Aufenthalt dadurch erheblich beeinträchtigt war, habe ich diese Mängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort gemeldet und um Abhilfe gebeten. Leider konnte der Veranstalter diese Mängel nicht innerhalb der angemessenen Frist beheben. Gemäß der Frankfurter Tabelle und den allgemeinen Regeln des Reiserechts, die ich mir aus den entsprechenden Quellen zusammengestellt habe, beantrage ich eine Minderung des Reisepreises um …. Prozent, das entspricht einem Betrag in der Höhe von …. EUR.
Ich bitte Sie, mir diesen Betrag innerhalb von … Tagen auf mein Konto zu überweisen:
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Im Verzugsfall bin ich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich hoffe auf eine positive Lösung dieses Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen,
Name
Kontaktdaten (Telefon, Mail)
Datum, Ort Unterschrift
Anlagen:
(Fotos, Dokumentationen, Gesprächsnotizen, …)
Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster zu unserem kostenlosen Ratgeber. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt überprüft und dem Einzelfall angepasst werden. Für individuelle Beratung wenden Sie sich an einen auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Symbolgrafik:© pla2na - stock.adobe.com