Seit einiger Zeit übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen erfreulicherweise die Kosten für ein FreeStyle Libre Messsystem für Menschen mit Diabetes mellitus. Viele Krankenkassen haben mittlerweile vertragliche Vereinbarungen mit dem Hersteller Abbott getroffen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Antrag zu Unrecht abgelehnt wird. Dann sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen!
FreeStyle Libre
Das FreeStyle Libre ist ein Blutzuckermesssystem, das Diabetikern die Messung der Blutzuckerwerte erleichtern soll. Dabei ersetzt der Scan eines Sensors mit einem Messgerät den bekannten „Pieks“ in den Finger.
Nach den Angaben des Herstellers Abbott misst das FreeStyle Libre System den Zucker mit Hilfe eines kleinen, runden Sensors, der an der Rückseite des Oberarms getragen wird und ein Fühler, welcher direkt unter die Haut eingeführt wird, misst minütlich den Zuckerwert der Zwischenzellflüssigkeit (FGM - Flash Glucose Monitoring). Zum sekundenschnellen Ablesen des aktuellen Zuckerwertes wird der Sensor dann mit einem Lesegerät gescannt.
Diese Technologie ist wesentlich weniger invasiv als bei der herkömmlichen Zuckermessung und ermöglicht damit eine einfache und schmerzfreie Zuckermessung. Trotz der zahlreichen Vorteile, (z.B. ist die Messung des Glukosegehalts jederzeit schnell möglich, da der Scan mit dem Messgerät genügt. Zudem wird die Blutzuckermessung vereinfacht, Stechhilfe und Teststreifen werden überflüssig. Bei jeder Messung erhält man auch die Werte der letzten Stunden, so dass bei Schwankungen entsprechend schnell reagiert werden kann. Der behandelnde Arzt erhält damit auch eine vollständige Dokumentation und kann damit die weitere Therapie insgesamt besser planen) wird das Hilfsmittel oftmals zu Unrecht von den Krankenkassen abgelehnt.
Hilfsmittelversorgung - § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (…) sind.
Blutzuckermesssystem abgelehnt?
Wenn nun das beantragte Blutzuckermesssystem FreeStyle Libre jedoch von Ihrer Krankenkasse abgelehnt worden ist und Sie einen so genannten Ablehnungsbescheid erhalten haben, haben Sie nun einen Monat Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen.
Bei der Berechnung der Widerspruchsfrist starten Sie mit dem Tag, an dem das Schreiben bei Ihnen eingegangen ist. Falls Sie das Datum nicht mehr genau wissen, können Sie sich beim Berechnen der Frist auf das Datum des Bescheids verlassen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite! Zur Sicherheit sollten Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben verschicken. Sie können ihn aber auch per Telefax senden. Dann kann man im Zweifel beweisen, dass Sie die Frist auch eingehalten haben. Die Einlegung des Widerspruchs per Email ist hingegen nicht möglich.
Als Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht kann ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung dabei zur Seite stehen. Falls Sie Fragen haben sollten melden Sie sich jederzeit gerne!