Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Freiberufliche Arbeit bei Überschuldung gestärkt

Münster (jur). Wer während einer Privatinsolvenz einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, kann bis zu den Pfändungsgrenzen nicht nur den laufenden Gewinn sondern auch eine aus dieser Tätigkeit resultierende Steuererstattung für sich behalten. Bestehen noch Schulden beim Finanzamt, darf dies allerdings aufrechnen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 4. November 2013, veröffentlichten Urteil vom 27. September 2013 entschied (Az.: 14 K 1917/12 AO).

Schuldner dürfen in der Insolvenz ihr Einkommen bis zur individuellen Pfändungsgrenze behalten, der darüber hinausgehende Verdienst geht an den Insolvenzverwalter und damit indirekt an die Gläubiger.

Bei einer selbstständigen Tätigkeit besteht das Problem, dass unstete Einkünfte aufs Konto fließen, denen aber auch unstete Ausgaben gegenüberstehen. Seit Juli2007 besteht die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter eine selbstständige Tätigkeit „freigibt“. Dies bedeutet, dass der Schuldner Ausgaben tätigen darf, die im Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen, und dass der Insolvenzverwalter auf eingehende Honorare nicht unmittelbar zugreift. Erst von seinem Gewinn muss der Schuldner den die Pfändungsgrenze übersteigenden Teil abgeben.

Im Streitfall hatte der Schuldner 2010 als selbstständiger Monteur gearbeitet. Der Insolvenzverwalter hatte diese Tätigkeit freigegeben. Aus seinen laufenden Einkünften leistete er Einkommensteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt. 2011 wurde die Einkommensteuer für 2010 aber letztlich auf Null festgesetzt, so dass sich ein Erstattungsanspruch von 816 Euro ergab.

Wie nun das FG Münster entschied, kann der Insolvenzverwalter nicht auf dieses Geld zugreifen. Für seine freigegebene Tätigkeit müsse ein Schuldner selbstverständlich Steuern zahlen; konsequenterweise habe er umgekehrt auch Anspruch auf eine Steuererstattung.

Im konkreten Fall nutzt dies dem Schuldner allerdings nichts: Das Finanzamt durfte die Erstattung mit noch offenen Steuerschulden aus 2009 verrechnen, urteilte das FG. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ es die Revision zum Bundesfinanzhof in München zu.

Quelle: © www.juragentur.de – Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Foto: SP-PIC - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Ehepartner in der Insolvenzfalle: Wann Tilgungsleistungen zum Eigenheim rückgefordert werden können
21.10.2025Redaktion fachanwalt.deInsolvenzrecht
Ehepartner in der Insolvenzfalle: Wann Tilgungsleistungen zum Eigenheim rückgefordert werden können

Mit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...

weiter lesen weiter lesen

Schuldenprävention im Wandel: Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz 2025
16.09.2025Redaktion fachanwalt.deInsolvenzrecht
Schuldenprävention im Wandel: Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz 2025

Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) verabschiedet und setzt damit die EU-Vorgaben zur Schuldnerberatung um. Mit diesem Schritt greift das Bundeskabinett die Verbraucherkreditrichtlinie (VKrRL 2023 ) auf und sorgt dafür, dass Menschen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung haben. Das Ziel: Überschuldung besser vorbeugen und Betroffene frühzeitig unterstützen. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt das neue Gesetz spürbare Veränderungen mit sich. Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz: Was ändert sich? Der Gesetzentwurf verfolgt die Vorgabe der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 , einen geregelten Zugang zu unabhängiger...

weiter lesen weiter lesen
Gläubigeranfechtung bei nahestehenden Personen: Neue Leitplanken des BGH bei Zahlungsunfähigkeit
06.05.2025Redaktion fachanwalt.deInsolvenzrecht
Gläubigeranfechtung bei nahestehenden Personen: Neue Leitplanken des BGH bei Zahlungsunfähigkeit

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die Praxis der Einzelgläubigeranfechtung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 6. März 2025 klargestellt, wie die Kenntnis nahestehender Personen von der Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerin zu bewerten ist. Dabei stärkt der Senat die Position anfechtender Gläubiger deutlich – insbesondere im Hinblick auf die sekundäre Darlegungslast. Gläubigeranfechtung: Anfechtbarkeit familiärer Erwerbsvorgänge rückt stärker in den Fokus Das Urteil ( Az. IX ZR 209/23 ) betrifft die Übertragung zweier Immobilien von einer verschuldeten Mutter an ihre Tochter und deren Ehemann. Diese galten als nahestehende Personen im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Die Gläubigerinnen verlangten die Duldung der Zwangsvollstreckung oder Wertersatz und beriefen sich auf...

weiter lesen weiter lesen

Internationale Zuständigkeit bei Insolvenzverfahren: BGH schafft Klarheit für Selbständige
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)24.04.2025Redaktion fachanwalt.deInsolvenzrecht
Internationale Zuständigkeit bei Insolvenzverfahren: BGH schafft Klarheit für Selbständige

Am 6. Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Beschluss eine grundlegende Weichenstellung zur internationalen Zuständigkeit für Insolvenzverfahren bei selbständig tätigen Personen vorgenommen. Der Beschluss klärt, wie der "Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen" (COMI) in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren zu bestimmen ist. Diese Entscheidung hat erhebliche praktische Relevanz für Unternehmer, Freiberufler und alle, die wirtschaftlich selbständig agieren. Neue Auslegung des COMI-Begriffs durch den BGH und seine Bedeutung bei Insolvenzverfahren Der Begriff "COMI" steht für " Centre of Main Interests " und ist ein zentrales Konzept der EU- Insolvenzverordnung (EuInsVO). Es bezeichnet den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen gewöhnlich ihre wirtschaftlichen und finanziellen...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?