Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Freispruch nach neuer Cannabisregel: OLG hebt Urteil auf

Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit Beschluss vom 29.08.2024 (Az. 2 ORbs 95/24) einen 40-jährigen Mann aus dem Landkreis Leer vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Maßgeblich für den Freispruch war eine Gesetzesänderung, die den Grenzwert für THC im Blut erhöhte.

Sachverhalt

Ein Mann aus dem Landkreis Leer war zunächst vom Amtsgericht Papenburg verurteilt worden, nachdem er unter Cannabiseinfluss Auto gefahren war. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein THC-Wert von 1,3 ng/ml in seinem Blut festgestellt. Daraufhin verhängte das Amtsgericht eine Geldbuße von 1000€ sowie ein dreimonatiges Fahrverbot nach § 24a StVG.

Der Mann legte Einspruch gegen das Urteil ein, woraufhin der Fall am 29. August 2024 vom Oberlandesgericht Oldenburg erneut geprüft wurde. Zwischenzeitlich hatte sich jedoch die Gesetzeslage geändert: Am 22. August 2024 wurde der Grenzwert für THC im Straßenverkehr auf 3,5 ng/ml angehoben, wodurch der ursprüngliche Vorwurf gegenstandslos wurde.

Entscheidungsbegründung

Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf, da die neue gesetzliche Regelung zugunsten des Betroffenen wirkte. Zwar hatte das Amtsgericht korrekt geurteilt, da zum Zeitpunkt der Verhandlung ein Grenzwert von 1,0 ng/ml galt. Doch durch die Änderung des § 24a Abs. 1a StVG, die den Grenzwert auf 3,5 ng/ml anhob, fiel der Blutwert des Betroffenen unter den nun gültigen Grenzwert. Gemäß § 4 Abs. 3 OWiG musste das Gericht die neue Rechtslage anwenden. Somit wurde der Mann freigesprochen, da der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nicht mehr erfüllt war.

Anwaltstipp

Wer mit Cannabis im Blut im Straßenverkehr auffällt, sollte aktuelle Gesetzesänderungen genau beobachten. Wird ein Grenzwert nachträglich angehoben, könnte dies die Rechtslage zugunsten der Betroffenen verändern. Wer sich bereits in einem laufenden Verfahren befindet, sollte prüfen lassen, ob eine Gesetzesänderung Auswirkungen auf das Urteil hat und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.

Symbolbild: © MQ Illustrations - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Celle: Kein Widerruf für Tesla-Kaufvertrag
26.02.2025Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
OLG Celle: Kein Widerruf für Tesla-Kaufvertrag

Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat am 5. Februar 2025 ( Aktenzeichen 7 U 76/24 ) entschieden, die Berufung eines Käufers eines Tesla-Fahrzeugs zurückzuweisen. Dieser hatte nach einem Widerruf die Rückabwicklung des Online-Kaufvertrags gefordert. Sachverhalt Ein Verbraucher bestellte am 3. April 2022 über die Website eines Fahrzeugherstellers ein Elektrofahrzeug vom Typ Tesla Modell Y 2022 zum Preis von 66.170 Euro. Im Zuge des Bestellprozesses leistete er eine Anzahlung von 250 Euro. Der Hersteller stellte ihm eine Widerrufsbelehrung gemäß den Vorgaben der §§ 312g, 355 ff. BGB zur Verfügung, deren genauer Inhalt im Urteil des Landgerichts Hildesheim auf Seite 3 wiedergegeben ist. Das Fahrzeug wurde dem Käufer am 10. August 2022 übergeben, nachdem ihm zuvor die Zulassungsbescheinigung Teil II...

weiter lesen weiter lesen

TÜV-Plakette 2025: Was Autofahrer über Fristen, Konsequenzen und das Lesen der Plakette wissen müssen
13.01.2025Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
TÜV-Plakette 2025: Was Autofahrer über Fristen, Konsequenzen und das Lesen der Plakette wissen müssen

Ab 2025 empfiehlt es sich, die Prüftermine ihrer TÜV-Plakette im Auge zu behalten. Versäumnisse bei der Hauptuntersuchung (HU) können nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich ziehen, sondern auch höhere Kosten durch umfangreichere Prüfungen verursachen. Grüne Plaketten, deren Fälligkeit im letzten Jahr lag, führen ohne rechtzeitige Untersuchung zu zusätzlichen Konsequenzen. TÜV-Plakette: Rechtliche Grundlagen § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) : Regelung der technischen Überwachungspflichten von Fahrzeugen. Hauptuntersuchungs-Verordnung : Festlegung der Prüffristen und Anforderungen an die Hauptuntersuchung. Bußgeldkatalog : Sanktionen bei Überschreitung der Hauptuntersuchungsfristen. Das Lesen der TÜV-Plakette: So wird der Prüftermin...

weiter lesen weiter lesen
Kein Versicherungsschutz trotz Schock? OLG zieht klare Grenze bei posttraumatischer Unfallflucht
24.09.2024Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
Kein Versicherungsschutz trotz Schock? OLG zieht klare Grenze bei posttraumatischer Unfallflucht

In einem aktuellen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 31. Juli 2024 wurde eine wichtige Entscheidung für Unfallbeteiligte und Versicherungsnehmer getroffen: Ein posttraumatischer Schock entlastet nicht zwangsläufig bei einer Unfallflucht. Der Fall verdeutlicht, unter welchen Umständen Versicherungen von ihrer Leistungspflicht befreit werden können, auch wenn der Unfallfahrer aufgrund eines Schocks gehandelt haben will. Unfall auf der A6: Ein Fall von posttraumatischer Flucht? Der Vorfall ereignete sich auf der A6, als ein Fahrer eines Sportwagens aufgrund  überhöhter Geschwindigkeit mit einem anderen Fahrzeug kollidierte und anschließend gegen die Mittelleitplanke fuhr. Sein Fahrzeug war erheblich beschädigt. Im Auto wurden leere  Bierkästen und eine  Tablettenpackung gefunden....

weiter lesen weiter lesen

OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
26.08.2024Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?