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Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit Beschluss vom 29.08.2024 (Az. 2 ORbs 95/24) einen 40-jährigen Mann aus dem Landkreis Leer vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Maßgeblich für den Freispruch war eine Gesetzesänderung, die den Grenzwert für THC im Blut erhöhte.
Sachverhalt
Ein Mann aus dem Landkreis Leer war zunächst vom Amtsgericht Papenburg verurteilt worden, nachdem er unter Cannabiseinfluss Auto gefahren war. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein THC-Wert von 1,3 ng/ml in seinem Blut festgestellt. Daraufhin verhängte das Amtsgericht eine Geldbuße von 1000€ sowie ein dreimonatiges Fahrverbot nach § 24a StVG.
Der Mann legte Einspruch gegen das Urteil ein, woraufhin der Fall am 29. August 2024 vom Oberlandesgericht Oldenburg erneut geprüft wurde. Zwischenzeitlich hatte sich jedoch die Gesetzeslage geändert: Am 22. August 2024 wurde der Grenzwert für THC im Straßenverkehr auf 3,5 ng/ml angehoben, wodurch der ursprüngliche Vorwurf gegenstandslos wurde.
Entscheidungsbegründung
Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf, da die neue gesetzliche Regelung zugunsten des Betroffenen wirkte. Zwar hatte das Amtsgericht korrekt geurteilt, da zum Zeitpunkt der Verhandlung ein Grenzwert von 1,0 ng/ml galt. Doch durch die Änderung des § 24a Abs. 1a StVG, die den Grenzwert auf 3,5 ng/ml anhob, fiel der Blutwert des Betroffenen unter den nun gültigen Grenzwert. Gemäß § 4 Abs. 3 OWiG musste das Gericht die neue Rechtslage anwenden. Somit wurde der Mann freigesprochen, da der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nicht mehr erfüllt war.
Anwaltstipp
Wer mit Cannabis im Blut im Straßenverkehr auffällt, sollte aktuelle Gesetzesänderungen genau beobachten. Wird ein Grenzwert nachträglich angehoben, könnte dies die Rechtslage zugunsten der Betroffenen verändern. Wer sich bereits in einem laufenden Verfahren befindet, sollte prüfen lassen, ob eine Gesetzesänderung Auswirkungen auf das Urteil hat und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.
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