Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

LAG Berlin-Brandenburg bestätigt fristlose Kündigung von Rabbiner wegen Belästigung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 7. November 2025 (Az. 12 SLa 876/25) die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines Gemeindemitglieds bestätigt. Die Berufungsinstanz stützte sich auf die Beweisaufnahme des Arbeitsgerichts Berlin und sah die Pflichtverletzung als so gravierend an, dass eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich war. Auch die Berufung der beklagten Gemeinde auf Zahlung blieb erfolglos, Revision wurde nicht zugelassen.

Belästigung eines Gemeindemitglieds durch Rabbiner

Der Kläger war als Rabbiner in der betreffenden Gemeinde tätig. Während seines Dienstes kam es nach Darstellung eines weiblichen Gemeindemitglieds zu sexuellen Annäherungen und Belästigungen, die in Ausnutzung der besonderen Stellung des Rabbiners innerhalb der Gemeinde erfolgten.

Die Vorfälle führten zur Einleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen durch die Gemeinde. Das Arbeitsgericht Berlin hatte den Sachverhalt zuvor umfassend untersucht. Insbesondere wurde das belästigte Gemeindemitglied als Zeugin vernommen, wodurch die Vorwürfe detailliert dokumentiert und geprüft werden konnten.

Der Rabbiner bestritt die Vorwürfe, jedoch konnte das Gericht aufgrund der glaubhaften Zeugenaussage und der Übereinstimmung weiterer Indizien die Vorfälle als erwiesen ansehen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse kündigte die Gemeinde das Arbeitsverhältnis fristlos.

Zugleich hatte der Rabbiner die Kündigung angefochten, was zur Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg führte.

Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin.

Die Richter stellten klar, dass die sexuelle Belästigung unter Ausnutzung des in der Position als Rabbiner entgegengebrachten Vertrauens eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt. Eine vorherige Abmahnung sei in einem solchen Fall nicht erforderlich, da die Schwere des Fehlverhaltens die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige.

Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht die Abwägung der Interessen beider Parteien. Die Persönlichkeitsrechte und das Schutzinteresse des belästigten Gemeindemitglieds seien schwerer wiegend als das Interesse des Rabbiners an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Auch die Berufung der beklagten Gemeinde auf die Abweisung der Widerklage hatte keinen Erfolg, da die materiellen Ansprüche auf Zahlung nicht begründet waren.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde vom Landesarbeitsgericht nicht zugelassen, wodurch das Urteil rechtskräftig ist. Damit bleibt die fristlose Kündigung des Rabbiners bestehen. 

Tipp: In Positionen mit hohem Vertrauen, wie geistliche oder pädagogische Tätigkeiten, muss besonders sorgfältig auf die Einhaltung rechtlicher und ethischer Pflichten geachtet werden. Jede Grenzüberschreitung kann eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber sollten Vorkommnisse dokumentieren und zeitnah reagieren, um sowohl Betroffene zu schützen als auch die rechtliche Absicherung für arbeitsrechtliche Maßnahmen zu gewährleisten.

Symbolgrafik:© DOC RABE Media - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsgericht Berlin: Ordentliche Kündigung des VZB-Direktors wirksam
11.03.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Arbeitsgericht Berlin: Ordentliche Kündigung des VZB-Direktors wirksam

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 30. Januar 2026 (Az. 21 Ca 13264/25 ) entschieden, dass die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) unwirksam ist, während die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung Bestand hat. Nach Auffassung des Gerichts scheiterte die außerordentliche Kündigung an formellen Voraussetzungen, insbesondere an der Nichteinhaltung der gesetzlichen Zweiwochenfrist. Inhaltlich sah das Gericht jedoch schwerwiegende Pflichtverletzungen, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der ordentlichen Kündigung rechtfertigten. Doppelfunktion und Verdacht auf Interessenkonflikte Zwischen den Parteien bestand seit dem 1. Januar 2000 ein Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer war zuletzt als Direktor für das Versorgungswerk...

weiter lesen weiter lesen

Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten kann für Kommunen und Unternehmen teuer werden
25.02.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten kann für Kommunen und Unternehmen teuer werden

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2026 ( Az. 3 SLa 696/24) erkannt, dass die einseitige Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten rechtswidrig ist, wenn die Tätigkeit vertraglich fixiert wurde. Für Arbeitgeber verdeutlicht dieses Urteil die Risiken bei Funktionsstellen im Arbeitsrecht. Werden solche Rollen nicht nur als Zusatzaufgabe, sondern als eigenständige Stelle mit Änderungsvertrag übertragen, greift der Bestandsschutz. Der konkrete Fall: Wenn die Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten vor Gericht landet Vor dem Landesarbeitsgericht ging es um eine langjährige Tarifbeschäftigte der Stadtverwaltung. 2012 wurde sie zur Gleichstellungsbeauftragten befördert und erhielt eine höhere Eingruppierung. Nach einem Leitungswechsel entstanden Konflikte,...

weiter lesen weiter lesen

Kopftuch am Arbeitsplatz: BAG stärkt Religionsfreiheit in der Luftsicherheit
23.02.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Kopftuch am Arbeitsplatz: BAG stärkt Religionsfreiheit in der Luftsicherheit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2026 ( Az. 8 AZR 49/25 ) erkannt, dass eine Luftsicherheitsassistentin im Dienst grundsätzlich ein religiöses Kopftuch tragen darf. Lehnt ein Arbeitgeber Bewerbende allein aus diesem Grund ab, liegt eine unzulässige Benachteiligung vor. Das Thema religiöse Bekleidung am Arbeitsplatz rückt damit erneut in den Fokus von rechtssicheren Personalentscheidungen. Kopftuch und die Frage der Religion vs. Sicherheit im Flugbetrieb Im vorliegenden Rechtsstreit bewarb sich eine Frau als Luftsicherheitsassistentin für die Passagier- und Gepäckkontrolle. Der Arbeitgeber lehnte die Bewerbung mit dem Hinweis ab, dass das Tragen eines Kopftuchs nicht mit den internen Neutralitätsvorschriften und einer Konzernbetriebsvereinbarung vereinbar sei....

weiter lesen weiter lesen

Gehaltslücke auf C-Level: Warum das Bochumer Urteil die Chefetagen aufrüttelt
05.02.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Gehaltslücke auf C-Level: Warum das Bochumer Urteil die Chefetagen aufrüttelt

Das Landgericht Bochum hat in einer Grundsatzentscheidung vom 2. Dezember 2025 ( Az. 17 O 56/24 ) erkannt, dass eine ungleiche Vergütung von weiblichen und männlichen Leitungskräften bei vergleichbaren Aufgaben rechtswidrig ist. In diesem Fall wurde einer Fremdgeschäftsführungsperson eine Nachzahlung von über 140.000 Euro zugesprochen, da das Unternehmen die Entgeltgleichheit in der Geschäftsführung missachtet hatte. Das Urteil unterstreicht, dass unterschiedliche Umsatzverantwortungen kein pauschaler Rechtfertigungsgrund für Gehaltsunterschiede sind. Gehaltslücke: Fremdgeschäftsführende im Fokus des Entgelttransparenzgesetzes Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die Klärung, ob das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) überhaupt auf die Ebene der Geschäftsführung anwendbar ist. Das Gericht...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?